Egal ob Kinder, Jugendliche oder Eltern Unterstützung benötigen: Wir bieten Hilfe bei Fragen der Erziehung und bei der Überwindung von schwierigem Verhalten. Unsere Ziele sind:

  • die Familie durch regelmäßige Kontakte zu stärken
  • bestehende Probleme zu lösen
  • Konflikte im Zusammenleben zu reduzieren

Was machen wir außerdem?

  • Wir bieten Hausbesuche an.
  • Wir vermitteln Gruppenangebote.
  • Wir fördern soziales Lernen.
  • Wir helfen bei der Suche nach Freizeitangeboten und der Vermittlung sowie Bezuschussung von Ferienfahrten.
  • Bei Bedarf begleiten wir Termine in der Schule, bei den Behörden und Arzttermine.

Nach Möglichkeit arbeiten wir mit der gesamten Familie zusammen. Wir unterliegen der Schweigepflicht und arbeiten auf Grundlage von Freiwilligkeit und Vertrauen. Als Erziehungsbeistand sind wir bezüglich der Methoden als auch der Betreuungsintensität flexibel.

Was können wir in der Zusammenarbeit erreichen?

Unser Angebot richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf in der Familie. Diese Hilfeform ist geeignet, wenn es zum Beispiel das Ziel ist:

  • ein entspanntes Familienleben anzustreben
  • gemeinsam Konflikte zu lösen
  • Selbstvertrauen zu stärken
  • gute Kompromisse auszuhandeln
  • eine geeignete Tagesstruktur zu entwickeln
  • die Schulsituation des Kindes zu verbessern
  • einen guten Übergang von der Schule in den Beruf zu schaffen
  • eine altersgerechte Freizeitgestaltung zu finden
  • verschiedene Angebote im Stadtteil und stadtweit kennenzulernen

Mit wem arbeiten wir zusammen?

Manchmal ist ein Austausch mit weiteren Einrichtungen sinnvoll.

Dabei ist uns wichtig, dass wir nur in Abstimmung mit der betreuten Familie Kontakt zu anderen Einrichtungen Kontakt aufnehmen.

Solche Einrichtungen sind zum Beispiel:

  • Agentur für Arbeit und Jobcenter
  • ärztliche Praxen
  • Beratungsstellen
  • Freizeiteinrichtungen und Vereine
  • Jugendgerichtshilfe
  • Jugendwerkstätten
  • Schulen
  • therapeutische Praxen

Vorsprache

Wenn Sie als Familie Unterstützung möchten, wenden Sie sich gerne an den Allgemeinen Sozialen Dienst in Ihrem Stadtbezirk.

Gebühren

Die Hilfe ist für die Familie kostenlos.

Rechtliche Voraussetzungen

§ 30 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe

Downloads und Infos