Wenn Sie Vertriebene*r oder Spätaussiedler*in sind, haben Sie, Ihr*e Ehegatt*in sowie Ihre Kinder die Möglichkeit, Ihre Vornamen und Familiennamen in eine deutschsprachige Form zu bringen sowie Ihren Vatersnamen abzulegen. Diese Erklärung ist nur einmal möglich.

Benötigte Dokumente

  • Geburtsurkunde

    Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung durch eine*n Dolmetscher*in oder eine*n Übersetzer*in benötigt. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden. Sollte die Urkunde in kyrillischen Schriftzeichen verfasst sein, muss sie nach der ISO-Norm in lateinische Schrift übertragen (transliteriert) sein.

  • Heiratsurkunde bei Eheleuten

    Sollten Sie verheiratet sein, ergibt sich Ihr Familienname oftmals aus der Heiratsurkunde. Auch hier sind ausländische Urkunden im Original mit Übersetzung vorzulegen Beachten Sie dazu bitte die Hinweise unter Geburtsurkunde.

  • Vertriebenenausweis

    Mit dem Vertriebenenausweis weisen Sie nach, dass Sie zum berechtigten Personenkreis gehören.

  • Personalausweis oder Reisepass

Möglichkeiten der Namenänderung

Ablegen von Vatersnamen

Den bisher geführten Vatersnamen, der im deutschen Namensrecht unbekannt ist, können Sie ablegen.

Annahme der männlichen Form des Familiennamens

Als Frau können Sie, soweit Sie einen nach dem Geschlecht abgewandelten Familiennamen führen, die männliche Form des Namens annehmen.

Beispiel: Petrov statt Petrova

Bestimmung der deutschsprachigen Form des Familiennamens

Stimmt die Schreibweise Ihres Familiennamens nicht mit der deutschen Aussprache überein, können Sie die deutschsprachige Form für Ihren Namen bestimmen.

Beispiel: Schneider statt Snejder

Bestimmung der deutschsprachigen Übersetzung des Familiennamens

Sie können Ihren Familiennamen in die deutsche Sprache übersetzen lassen und diese Übersetzung als Familiennamen verwenden, wenn die Übersetzung einen im deutschen Sprachraum in Betracht kommenden Familiennamen ergibt.

Änderung des Ehenamens

Sind Sie verheiratet und möchten Sie Ihren gemeinsamen Ehenamen ändern, müssen Sie zusammen eine Erklärung zur Annahme der deutschsprachigen Form oder der Anpassung an die deutsche Schreibweise abgeben.

Änderung des Vornamens

Gibt es für Ihren Vornamen eine deutschsprachige Form, können Sie diese annehmen.

Beispiel: Peter statt Piotr

Gibt es für Ihren Vornamen keine deutschsprachige Form, können Sie einen neuen Vornamen annehmen.

Änderung von Familiennamen der Kinder

Die Änderung von Familiennamen kann sich auch auf die Kinder der verheirateten Eltern oder eines Elternteils, von dem das Kind seinen Namen ableitet, auswirken.

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Gebühren

Die Erklärung ist gebührenfrei.

Rechtliche Voraussetzungen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Fortführung Personenstandsregister
Gülichplatz 1-3
50667 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
115 oder 0221 / 221-0
Telefax
0221 / 221-6569133
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1, 5, 7 und 9 (Haltestelle Heumarkt)
Stadtbahn-Linie 5 (Haltestelle Rathaus)
Stadtbahn-Linien 16 und 18 (Haltestelle Dom/Hbf)
Bus-Linien 106, 132 und 133 (Haltestelle Heumarkt)
S-Bahn-Linien: S 6, S 11, S 12 und, S 13, S19, RB 25 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Köln Hauptbahnhof)

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