Wenn Sie Ihren Namen nach einem ausländischen Recht erworben haben und sich Ihre Namensführung nunmehr nach deutschem Recht richtet, zum Beispiel durch Einbürgerung, können Sie durch eine Erklärung Ihre Vor- und Familiennamen in eine deutschsprachige Form bringen und dem deutschen Recht fremde Namensbestandteile ablegen. Dies ist beispielsweise interessant, wenn Sie nach Ihrem Heimatrecht Eigennamen oder Namensketten geführt haben.

Die Erklärung ist nur einmal möglich und unwiderruflich.

Benötigte Dokumente

  • Geburtsurkunde

    Wenn Sie im Ausland geboren sind und Ihre Geburt nicht bei einem deutschen Standesamt nachbeurkundet wurde, müssen Sie eine vollständige Geburtsurkunde mit Elternangabe oder eine internationale Geburtsurkunde einreichen. Die Urkunde muss durch eine*n Dolmetscher*in oder eine*n Übersetzer*in übersetzt werden. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Sollte die Urkunde nicht in lateinischen Buchstaben verfasst sein, ist eine Transliteration nach ISO-Norm notwendig. Auch die Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden. Eine Übersetzung ist nicht notwendig, wenn Sie eine internationale Urkunde vorlegen, die auch in Deutsch verfasst ist und in der keine fremdsprachigen Vermerke eingetragen sind.

  • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde

    Falls Sie verheiratet oder verpartnert sind oder es waren, ist die Vorlage der entsprechenden Urkunde notwendig. Bitte beachten Sie bei ausländischen Urkunden die Hinweise unter Geburtsurkunde.

  • Sterbeurkunde oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

    Sollte Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht mehr bestehen, müssen Sie die Auslösung durch eine Sterbeurkunde oder das rechtskräftige Scheidungsurteil nachweisen. Bitte beachten Sie bei ausländischen Urkunden die Hinweise unter Geburtsurkunde.

  • Bescheinigungen über Namensänderungen

  • Einbürgerungsurkunde

  • Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis

  • Zusätzliche Unterlagen

    Welche weiteren Unterlagen vorzulegen sind und welche mit einer Apostille oder Legalisation versehen werden müssen, ist vom Einzelfall abhängig. Bitte setzen Sie sich daher vor einer persönlichen Vorsprache mit uns in Verbindung.

Welche Möglichkeiten zur Angleichung des Namens gibt es?

  • Sie können mehrteilige Eigennamen beziehungsweise Namensketten zu einem oder mehreren Vornamen und einem Familiennamen bestimmen. Der Familienname soll grundsätzlich nur aus einem Namen bestehen.
  • Wenn Sie einen einteiligen Eigennamen führen, so können Sie diesen zum Vor- oder Familiennamen bestimmen und den fehlenden Namensteil neu wählen.
  • Namensbestandteile, die dem deutschen Namensrecht fremd sind, zum Beispiel Vatersnamen, Mittelnamen oder Zwischennamen können Sie durch einfache Erklärung ablegen.
  • Ist Ihr Name nach dem Geschlecht oder dem Verwandtschaftsverhältnis abgewandelt, können Sie die ursprüngliche Form des Namens annehmen, zum Beispiel Petrova zu Petrov.
  • Zur Erleichterung der Integration können Sie die deutschsprachige Form Ihres Vor- oder Familiennamens annehmen. Gibt es eine solche Form des Vornamens nicht, können Sie einen neuen Vornamen an Stelle des bisherigen wählen. Für den Familiennamen kann kein neuer Name gewählt werden. Dies geht nur im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung. 

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Ledige Personen wenden sich zur Beratung bitte an die Abteilung Fortführung Personenstandsregister. Wenn Sie verheiratet oder verpartnert sind oder waren, wenden Sie sich bitte an die Abteilung Eheregister. 

Ist der anzugleichende Name zugleich der Ehename oder soll Ehename werden, so können Sie die Erklärung nur gemeinsam als Ehepaar abgeben.

Kinder zwischen 14 und 18 Jahren können die Erklärung nur selbst abgeben und benötigen zusätzlich die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter.

Gebühren

  • 21 Euro für die Angleichungserklärung
  • 9 Euro für eine Bescheinigung als Nachweis über die Angleichungserklärung

Die Gebühren können bar oder bargeldlos mit Karte bezahlt werden.

Rechtliche Voraussetzungen

Downloads und Infos