Beschreibung

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Wenn Sie verwitwet oder rechtskräftig geschieden sind, Ihre Lebenspartnerschaft durch Tod aufgelöst oder durch ein rechtskräftiges Urteil aufgehoben wurde, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den Sie bis zur Bestimmung des Ehenamens oder Lebenspartnerschaftsnamens geführt haben.

Benötigt werden

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Beglaubigte Ablichtung des Eheregisters oder des Lebenspartnerschaftsregisters mit Auflösungsvermerk

    Wenn Sie bei uns geheiratet oder Ihre Lebenspartnerschaft begründet haben, liegt Ihr Register hier vor. Ist Ihre Ehe beziehungsweise Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen worden oder sind Sie nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, dann setzen Sie sich bitte zwecks weiterer Beratung mit uns in Verbindung.

  • rechtskräftiges Scheidungsurteil oder

    falls die Scheidung noch nicht im Eheregister eingetragen ist

  • rechtskräftiges Urteil über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft

    falls die Aufhebung der Lebenspartnerschaft noch nicht im Lebenspartnerschaftsregister eingetragen ist

Informationen rund um die Wiederannahme

Sie können die Erklärung bei jedem Standesamt abgeben. Sie wird aber erst wirksam, wenn sie beim Standesamt eingetragen wird, welches Ihr Ehe- beziehungsweise Ihr Lebenspartnerschaftsregister führt. Bestellte Urkunden werden Ihnen dann zugesandt.

Wo wird mein Eheregister geführt?

Wenn Sie in Deutschland geheiratet haben, wird das Register bei dem Standesamt geführt und aufbewahrt, wo Sie geheiratet haben.

Haben Sie für Ihre im Ausland geschlossene Ehe vor dem 24. Februar 2007 ein Familienbuch auf Antrag anlegen lassen, erhalten Sie die Ablichtung aus dem Eheregister bei dem Standesamt, wo Sie zu diesem Zeitpunkt gemeinsam gewohnt haben.

Ist die Nachbeurkundung Ihrer Eheschließung nach dem 24. Februar 2007 erfolgt, wird das Eheregister bei dem Standesamt geführt, das die Nachbeurkundung vorgenommen hat.

Wo wird mein Lebenspartnerschaftsregister geführt?

Die Ablichtung aus dem Partnerschaftsbuch erhalten Sie bei dem Standesamt oder der Behörde, wo Ihre Partnerschaft eingetragen wurde.

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Gebühren

Für die Wiederannahme eines früheren Namens wird eine Gebühr von 21 Euro erhoben. Eine Bescheinigung über die neue Namensführung kostet 9 Euro.

Die Gebühren können bar oder bargeldlos mit Karte bezahlt werden.

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Kontakt

Kontakt und Erreichbarkeit

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen

Stadtbahn-Linien 1, 5, 7 und 9 (Haltestelle Heumarkt)
Stadtbahn-Linie 5 (Haltestelle Rathaus)
Stadtbahn-Linien 16 und 18 (Haltestelle Dom/Hbf)
Bus-Linien 106, 132 und 133 (Haltestelle Heumarkt)
S-Bahn-Linien: S 6, S 11, S 12 und, S 13, S19, RB 25 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Köln Hauptbahnhof)

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