Entwicklung eines Wohnquartiers im östlichen Bereich
Wir entwickeln das circa 16,3 Hektar große Gelände östlich des Neubrücker Rings gemeinsam mit der GAG Immobilien AG. Die GAG ist Eigentümerin des Geländes in Neubrück, dem sogenannten "Madaus Gartenland". Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 22. Mai 2025 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren gefasst mit dem Arbeitstitel "Neubrücker Ring in Köln-Neubrück". Mit dem Verfahren schaffen wir die planungsrechtlichen Voraussetzungen, damit wir ein Wohnquartier errichten sowie Grün- und Freiräume sichern können. Das weitestgehend abgesperrte Gelände diente früher der Gewinnung von pflanzlichen Arzneimitteln des Pharmaunternehmens Madaus GmbH. Heute wird es überwiegend landwirtschaftlich genutzt.
Wir planen, ein klimaangepasstes Wohnquartier mit sozialer Infrastruktur zu errichten. Dabei soll neben den neuen Bauflächen viel Platz für Grün- und Freiräume entstehen. Der Eingriff in Natur und Landschaft soll dabei minimiert werden.
Städtebauliches Planungskonzept
In Abstimmung mit uns hat die GAG ein städtebauliches Konzept in Form einer Machbarkeitsstudie für das Plangebiet entwickeln lassen. Die Planungen beschränken sich dabei auf die Grundstücksflächen der GAG, die im Regionalplan als allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt sind. Die Machbarkeitsstudie sieht auf den Grundstückflächen der GAG ein städtisches Quartier mit bis zu 850 Wohneinheiten im freifinanzierten und öffentlich geförderten Segment, zwei Kindertageseinrichtungen sowie öffentliche Grün- und Spielplatzflächen vor.
Die verbleibenden östlich gelegenen Freiflächen werden wir als Ausgleichsflächen nutzen. Dabei stellen wir diese als qualifizierte Grünflächen her und machen sie für die Öffentlichkeit zugänglich. Durch neue Fuß- und Radwegeverbindungen möchten wir auch der Bevölkerung von Neubrück einen direkten Zugang zum örtlichen Fuß- und Radwegenetz sowie den angrenzenden Sport- und Freizeitanlagen ermöglichen.
Planungsablauf mit Öffentlichkeitsbeteiligung
Wir beteiligen die Öffentlichkeit in mehreren, aufeinander aufbauenden, Schritten:
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Juli 2025
Bei einer Abendveranstaltung am 8. Juli 2025 haben wir die Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) informiert. Thema des Abends waren das Bebauungsplanverfahren "Neubrücker Ring" sowie die 252. Änderung des Flächennutzungsplans "Siedlungs- und Freiraumentwicklung am Rather See". Das Interesse war sehr groß. Viele Bürger*innen haben mit uns diskutiert und ihre Bedenken und Anregungen zu den Planungen geäußert. Zusätzlich zur Veranstaltung konnten die Planunterlagen vom 2. bis 23. Juli 2025 online eingesehen und Stellungnahmen dazu abgegeben werden.
Die eingegangenen Stellungnahmen werten wir nun aus und machen einen Abwägungsvorschlag. Sie fließen in die Aufgabenstellung zum anschließenden Qualifizierungsverfahren ein. Nach Abschluss des Qualifizierungsverfahrens legen wir den Abwägungsvorschlag zusammen mit dem Vorgabenbeschluss dem Stadtentwicklungsausschuss zur Beratung vor.
Veranstaltungs-Protokoll kann zur Einsichtnahme angefordert werden
Wenn Sie detaillierte Informationen über die zu den Entwürfen gestellten Fragen und Antworten erfahren möchten, dann nehmen Sie gerne über unsere Projekt-E-Mail-Adresse Kontakt mit uns auf. Wir stellen Ihnen das Protokoll der Veranstaltung gerne zur Verfügung.
Unsere Projekt-E-Mail-Adresse finden Sie am Ende der Seite unter der Überschrift "Kontakt und weitere Informationen".
Qualifizierungsverfahren
Als nächsten Schritt werden wir gemeinsam mit der GAG ein einstufiges Qualifizierungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen. Ziel ist es, ein tragfähiges städtebauliches und freiraumplanerisches Konzept zu entwickeln. Dabei möchten wir eine nachhaltige und wirtschaftliche Nutzungsperspektive für die Grundstücksflächen finden. Das Siegerkonzept wird dann die Grundlage für die Erarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs und für die weitere Entwicklung des Areals sein.
Am Wettbewerb sollen fünf bis sechs Teams aus Stadtplaner*innen und Landschaftsarchitekt*innen teilnehmen. Ein Gremium wird das Verfahren begleiten. Im Gremium werden neben uns, Fachexpert*innen, Vertreter*innen der GAG und politische Mandatsträger*innen beteiligt sein.
Neben der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung Anfang Juli 2025, besteht für Sie die Möglichkeit, sich in zwei weiteren Veranstaltungen aktiv einzubringen. Die Termine werden wir Ihnen rechtzeitig auf dieser Seite bekannt geben.
Am 26. Juni 2025 hatte der Stadtentwicklungsausschuss die Leitlinien des Qualifizierungsverfahrens beschlossen.
Änderung des Flächennutzungsplans
Am 22. Mai 2025 hat der Stadtentwicklungsausschuss die Aufstellung der 252. Änderung des Flächennutzungsplanes "Siedlungs- und Freiraumentwicklung am Rather See" und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch beschlossen.
Anlass der Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) ist, dass neben der Entwicklung des Neubrücker Rings im Umfeld des Rather Sees weitere städtebauliche Entwicklungen vorgesehen sind, die sich nicht aus den Darstellungen des FNPs entwickeln lassen.
Es handelt sich hierbei um eine städtebauliche Entwicklung im Nordwesten von Rath. Hierfür möchten wir in dem Bebauungsplanverfahren "Brück-Rather-Steinweg" die Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnbauflächen, Sportflächen, Schulstandorten und gemischt genutzten Bereichen schaffen. Zudem wird der Bereich westlich der Hans-Schulten-Straße in den Änderungsbereich einbezogen, den wir derzeit als Standort für eine Grundschule prüfen.
Um diese städtebaulichen Projekte und ihre Wechselwirkungen in einen Zusammenhang zu bringen, betrachten wir den Gesamtraum. Insbesondere die ökologischen, klimatischen und erholungsbezogenen Auswirkungen auf den Freiraum rund um den Rather See rechtfertigen hier die großräumige Betrachtung. Der Änderungsbereich des FNP umfasst daher auch den Rather See sowie den umgebenden Freiraum.
Hinweise zu den Verfahren
Das Bebauungsplanverfahren "Neubrücker Ring" und das Änderungsverfahren des FNPs "Siedlungs- und Freiraumentwicklung am Rather See" führen wir nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) durch. Nach den frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB wird der Stadtentwicklungsausschuss über die Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen entscheiden. Im Weiteren werden wir den Bebauungsplan-Entwurf und den Änderungsentwurf des FNPs jeweils für die Dauer eines Monats veröffentlichen. Während dieser Veröffentlichung können Sie erneut eine Stellungnahme abgeben. Der Rat wird vor dem Satzungsbeschluss darüber entscheiden.
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