Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
Veröffentlicht im Amtsblatt am 2. Juli 2025
Ziel der Planung ist es, ein ein großräumiges Verfahren durchzuführen, um die jeweiligen Wechselwirkungen der Planungen für den Gesamtraum besser beurteilen und auf der Planungsebene Flächennutzungsplan besser umsetzen zu können.
Frühzeitige Beteiligung vom 2. bis 23. Juli 2025
Gerne können Sie sich über die Ziele und Zwecke des Planungskonzeptes informieren und Ihre Stellungnahme abgeben.
Einsichtnahme in das Planungskonzept
Wir führen das frühzeitigen Beteiligungsverfahren wie folgt durch:
- Informationsveranstaltung am 8. Juli 2025, 18 Uhr
- Telefonische Auskunft unter der Telefonnummer 0221 / 221-35740 oder per E-Mail an bauleitplanung@stadt-koeln.de
- Veröffentlichung des Aushangplakates auf dieser Seite:
Anlass und Ziel der Änderung
Sowohl nördlich als auch südlich des Rather Sees sind derzeit städtebauliche Entwicklungen vorgesehen, die sich nicht aus den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes (FNP) entwickeln lassen.
Es handelt sich hier einerseits um städtebauliche Entwicklungen im Nordwesten von Rath. Hier sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnbauflächen, Sportflächen, Schulstandorten und gemischt genutzten Bereichen geschaffen werden. Für diesen Bereich befindet sich auch der Bebauungsplan "Brück-Rather-Steinweg" im Aufstellungsverfahren. Im Bereich Rath sind auch Flächen im Bereich der Rather Burg in den Änderungsbereich mit einbezogen, da sich durch die vorgesehene Verlagerung der Sportanlagen hier Entwicklungsmöglichkeiten für Wohnen sowie ergänzende soziale oder kulturelle Nutzungen ergeben. Zudem ist nördlich des Rather Sees eine städtebauliche Entwicklung auf den Flächen des ehemaligen "Madaus-Gartenlandes" vorgesehen. Dazu befindet sich der Bebauungsplan "Neubrücker Ring" im Aufstellungsverfahren.
Ziel der Planung ist es hier ein Wohnquartier mit hoher städtebaulicher und freiraumplanerischer Qualität in verdichteter Bauweise zu realisieren. Dabei sollen Eingriffe in Natur und Landschaft minimiert werden. Dabei ist zu beachten, dass innerhalb der dem Fluglärmschutz dienenden Nachtschutzzone kein neues Baurecht für eine weitere Wohnbebauung geschaffen werden kann.
Ein weiterer Bestandteil des Änderungsbereiches ist auch eine Fläche westlich der Hans-Schulten-Straße, da dieser Bereich derzeit als Standort für die Errichtung einer Grundschule geprüft wird. Die Durchführung dieser großräumigen FNP-Änderung (circa 161 Hektar) bietet die Möglichkeit, die Wechselwirkungen der einzelnen Teilplanungen für den Gesamtraum besser beurteilen zu können. Insbesondere die ökologischen, klimatischen und erholungsbezogenen Auswirkungen auf den Freiraum rund um den Rather See erfordern hier eine großräumige Betrachtung.
Aufgabe und Wirkung des Flächennutzungsplans
Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan. Er gilt für das gesamte Stadtgebiet und ordnet die vorhandenen und voraussichtlichen Flächenbedarfe für die einzelnen Nutzugsmöglichkeiten, wie Wohnen, Arbeiten, Erholung und Verkehr in den Grundzügen. Der Flächennutzungsplan entfaltet gegenüber den Bürger*innen keine unmittelbaren rechtlichen Wirkungen. Aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes können daher keine Baurechte hergeleitet werden. Verbindliches Baurecht wird durch einen sogenannten "Bebauungsplan" geschaffen. Dieser darf allerdings nicht im Widerspruch zum Flächennutzungsplan stehen. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans sollen daher zeitlich parallel zu den Bebauungsplanverfahren "Neubrücker Ring" und "Brück-Rather-Steinweg" entwickelt werden. Im Rahmen dieser Bebauungsplanverfahren findet dann eine Konkretisierung der Planung, zum Beipsiel hinsichtlich der vorgesehenen Nutzungen und der Dichte der Bebauung statt.
Stellungnahme
Ihre schriftliche Stellungnahme können Sie gerne über unser Online-Formular abgeben. Das Formular ist adressiert an die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Kalk.
Oder richten Sie Ihre Stellungnahme an:
Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Kalk
Claudia Greven-Thürmer
Bezirksrathaus Kalk
Kalker Hauptstraße 247 - 273
51103 Köln
Informationen zum Bebauungsplanentwurf
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 22. Mai 2025 beschlossen, eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) auf der Grundlage des städtebaulichen Konzepts für die 252. Änderung des Flächennutzungsplans durchzuführen.
Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich
Der circa 161 Hektar große Änderungsbereich liegt im Stadtbezirk Köln-Kalk, Stadtteile Neubrück, Rath/Heumar und Brück.
Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt
- im Norden durch die Hans-Schulten-Straße, dem Rather Kirchweg und der Lützerathstraße
- im Osten durch die Gröppersgasse
- im Süden durch die Straße Am Burgacker, dem Sengerweg und der KVB-Trasse
- im Westen durch den Neubrücker Ring.
Anlass und Ziele der Planung
Anlass des Änderungsverfahrens ist, dass sowohl nördlich als auch südlich des Rather Sees derzeit städtebauliche Entwicklungen vorgesehen sind, die sich nicht aus den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes (FNP) entwickeln lassen.
Es handelt sich hier zum einen um städtebauliche Entwicklungen im Nordwesten von Rath. Hier ist das Ziel die Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnbauflächen, Sportflächen, Schulstandorten und gemischt genutzten Bereichen zu schaffen. Dazu befindet sich auch der Bebauungsplan "Brück-Rather-Steinweg" im Aufstellungsverfahren. Im Bereich Rath sind auch die Flächen im Bereich der Rather Burg in den Änderungsbereich mit einbezogen, da sich durch die vorgesehene Verlagerung der Sportanlagen hier Entwicklungsmöglichkeiten für den Wohnungsbau ergeben.
Zudem ist nördlich des Rather Sees eine städtebauliche Entwicklung auf den Flächen des ehemaligen "Madaus-Gartenlande" vorgesehen. Hier sollen ein städtisches Quartier mit bis zu 850 Wohneinheiten im freifinanzierten und öffentlich geförderten Segment, zwei Kindertageseinrichtungen sowie öffentliche Grün- und Spielplatzflächen entstehen. In diesem Bereich soll auch die Errichtung einer Feuerwache geprüft werden. Für diese Entwicklung wird der Bebauungsplan "Neubrücker Ring" aufgestellt.
Bestandteil des Änderungsbereiches ist auch der Bereich westlich der Hans-Schulten-Straße, da dieser Bereich derzeit als Standort für eine Grundschule geprüft wird.
Ziel ist durch die Durchführung eines großräumigen Verfahrens, um die jeweiligen Wechselwirkungen der Planungen für den Gesamtraum besser beurteilen und auf der Planungsebene FNP besser umsetzen zu können. Insbesondere die ökologischen, klimatischen und erholungsbezogenen Auswirkungen auf den Freiraum rund um den Rather See erfordern hier die großräumige Betrachtung.
Weitere Informationen
Beschlussvorlage, Pläne und ErläuterungAuskunft zum Bauleitplanverfahren
Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-35740
- Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
- Freitag, 9 bis 13 Uhr
Oder schreiben Sie uns eine E-Mail.