Stadt Köln legt Gremien Beschlussfassung zur Entscheidung vor

Zum Schutz besonderer Bäume hat der Rat der Stadt Köln im Jahr 1994 eine Naturdenkmalverordnung (NDI-VO) erlassen, die zuletzt 2002 fortgeschrieben wurde. Die neu erarbeitete NDI-VO soll am 5. März zum Start der politischen Beratungen als Beschlussvorlage in die Sitzung des Ausschusses für Klima, Umwelt und Grün (AKUG) eingebracht werden. Eine Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Köln ist für die Sitzung am 12. Mai 2026 geplant.

Zahlreiche standortbezogene Änderungen sowie Bestandsminderungen durch natürliche Abgänge einzelner Bäume und durch Fällung verkehrsunsicherer Exemplare machten eine umfassende Überarbeitung der Verordnung für den bauplanungsrechtlichen Innenbereich erforderlich. Neben der Fortschreibung der Naturdenkmalliste dient die Neufassung der Verordnung der notwendigen inhaltlichen Anpassung und Aktualisierung des Verordnungstextes.

Nach Abzug der Bäume, die beispielsweise aufgrund ihrer Fällung gestrichen wurden, und Aufnahme der neu ausgewiesenen Bäume, umfasst das neue Verzeichnis der Naturdenkmäler nunmehr 939 Bäume und somit 101 mehr als 2002. Darin enthalten sind auch neu ausgewiesene Naturdenkmäler, die Bürger*innen der Stadt Köln im Rahmen der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung Ende 2024 vorschlagen konnten.

Mit der Aufnahme in die Naturdenkmalliste geht die Verantwortung für Maßnahmen zum langfristigen Erhalt der Bäume auf die Stadt Köln über. Dies umfasst – wo möglich – auch den sicheren Erhalt und die Pflege von Baumruinen, die als Habitat für seltene und gefährdete Lebewesen eine wichtige Rolle spielen.

Bäume, denen eine im Vergleich zu anderen Bäumen derselben Art herausgehobene Bedeutung zukommt, können als Teil der Kölner Geschichte und als wertvolles Erbe für kommende Generationen unter den besonderen Schutz der Naturdenkmalverordnung gestellt werden. Rechtsgrundlage für die Ausweisung von Naturdenkmälern ist § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes. Hiernach können "Einzelschöpfungen der Natur" festgesetzt werden, wenn ihr besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist.

Die Naturdenkmalverordnung sichert und bewahrt so das Naturerbe Kölns und trägt damit maßgeblich zum Naturschutz im Stadtgebiet bei.

Weitere Informationen zur neu geplanten Naturdenkmalverordnung unter: SessionNet 

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Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit