Verkehrseinschränkungen erwartet – Halteverbotszonen beachten
Am Samstag, 1. August 2026, findet die 21. Ausgabe der "Kölner Lichter" statt. Die Stadt Köln erwartet eine hohe Zahl an Besucher*innen und dadurch erhebliche Verkehrseinschränkungen. Es wird daher die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln empfohlen.
Verkehr
Wie bereits in der Vergangenheit kann das Feuerwerk nicht von der Treppenanlage am Rheinboulevard betrachtet werden. Diese wird am Veranstaltungstag ab 8 Uhr aus Sicherheitsgründen geschlossen. Der oben verlaufende Weg am Kennedyufer bleibt frei.
Es wird großflächige Einschränkungen im Bereich der Innenstadt sowohl rechts- als auch linksrheinisch geben. Besucher*innen sowie Kölner*innen werden gebeten, sich über den Verkehrskalender der Stadt Köln zu informieren:
Unter anderem sind folgende wichtige Verkehrssperren am Veranstaltungstag zu beachten:
Rheinbrücken
- Die Südseite der Hohenzollernbrücke ist ab circa 20 Uhr gesperrt. Die Nordseite bleibt bereits ab circa 16 Uhr geschlossen.
- Die Deutzer Brücke ist in Fahrtrichtung Innenstadt ab 17:30 Uhr für alle Fahrzeuge gesperrt
Altstadt – Rheinuferstraße und Kunibertsviertel
- Die Altstadt wird bei Bedarf zwischen Gürzenichstraße und Am Hof gesperrt, sobald die Parkhäuser ausgelastet sind.
- Die Rheinuferstraße, insbesondere das Konrad-Adenauer-Ufer, wird in Abhängigkeit vom Besucheraufkommen ab spätestens 17:30 Uhr zwischen Heumarkt/Deutzer Brücke und Zoobrücke gesperrt.
- Zufahrt von der Nord-Süd-Fahrt in die Altstadt im Bereich Komödienstraße sowie die Zufahrt in Richtung Breslauer Platz über Maximinenstraße / Turiner Straße sind ab circa 21:30 Uhr gesperrt.
Deutz
- Der Auenweg wird ab circa 15:30 Uhr zwischen Ottoplatz und Deutz-Mülheimer Straße gesperrt.
- Die Mindener Straße wird von circa 17:30 bis circa 2 Uhr gesperrt. Dadurch ist die Zufahrt zur Deutzer Brücke in Richtung stadteinwärts erheblich eingeschränkt.
- Die Zufahrt zum Deutzer Bahnhof über die Opladener Straße ist ebenfalls ab circa 17:30 Uhr gesperrt.
Das bestehende Lkw-Fahrverbot wird um den Bereich Justinianstraße, Deutz-Mülheimer-Straße und Pfälzischer Ring bis zur Höhe Zoobrücke erweitert. Vom Durchfahrtsverbot ausgenommen sind Anlieger*innen sowie Lieferfahrten. Aufgrund der erheblichen Verkehrseinschränkungen sollten nur unbedingt notwendige Fahrten durchgeführt werden. Für diese Fälle sollten die Fahrer*innen Nachweise über die Notwendigkeit der Fahrt (Auftragsbestätigung oder ähnliches) mit sich führen.
Einsatz städtischer Dienststellen
Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes werden während der Veranstaltungszeiten verstärkt vor Ort sein. Ermittler*innen des Kommunalen Ordnungsdienstes werden präsent und ansprechbar sein; schwerpunktmäßig werden sie die Einhaltung des Jugendschutzes und der Kölner Stadtordnung kontrollieren. In diesem Zusammenhang weist die Stadt Köln darauf hin, dass das Grillen im Rheinpark, im Rheingarten und im Bereich des Rheinboulevards verboten ist und aufgrund der extremen Trockenheit eine deutlich erhöhte Brandgefahr besteht.
Einsatzkräfte des Verkehrsdienstes werden die Rettungswege freihalten und ordnungswidriges Parken ahnden. Die Verwaltung weist auch auf die vorher eingerichteten Halteverbotszonen hin, die für Tribünen, Sicherheitsbereiche, Rettungswege und Entlastungsflächen benötigt werden:
- Ottoplatz, Trankgassenwerft zwischen Machabäerstraße und Theodor-Heuss-Ring (gilt seit Montag, 28. Juli 2026)
- Goldgasse, Trankgassenwerft zwischen Theodor-Heuss-Ring und Elsa-Brandström-Straße, Charles-de-Gaulle-Platz teilweise (gilt seit Dienstag, 29. Juli 2026)
- Sachsenbergstraße/Parkplatz unter der Zoobrücke, Trankgassenwerft nördlich der Elsa-Brandström-Straße, Niederländer Ufer bis Höhe Rotterdamer Straße 2 (gilt seit Freitag, 31. Juli 2026)
- Breslauer Platz, Bahndammstraße/Frankenturm, Konrad-Adenauer-Ufer, Machabäerstraße, Niederländer Ufer, Johannisstraße, Kennedy-Ufer, Rheinparkweg, Auenweg, Hermann-Pünder-Straße, Kennedyplatz, Constantinstraße, Theodor-Heuss-Ring (gilt ab Samstag, 1. August 2026)