Rechtsgrundlage für Sonntagsöffnung entfällt – Rat der Stadt Köln passt Rechtsverordnung an

Der Rat der Stadt Köln hat per Dringlichkeitsentscheidung den bereits beschlossenen verkaufsoffenen Sonntag am 19. April 2026 aufgehoben und somit die Ordnungsbehördliche Verordnung für das Jahr 2026 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtteilen angepasst. Diese Beschlussvorlage war nötig geworden, weil das rechtfertigende öffentliche Interesse für den verkaufsoffenen Sonntag weggefallen war.

Der Stadtrat hatte am 5. Februar 2026 die Rechtsverordnung über die verkaufsoffenen Sonntage beschlossen. Im Rahmen der Fitnessmesse "FIBO" wurde der 19. April 2026 als verkaufsoffener Sonntag in der Innenstadt freigegeben. Die antragstellende Interessensvertretung hatte der Verwaltung Anfang März mitgeteilt, dass der Termin wegen der Abstimmung über die Olympia-Bewerbung nicht umgesetzt werden kann. Vom Sportamt der Stadt Köln geplante Aktivitäten begleitend zur "FIBO" und dem verkaufsoffenen Sonntag wurden um eine Woche vorverlegt. Somit fehlt die gesetzliche Grundlage für den verkaufsoffenen Sonntag.

Weitere Informationen sind im Ratsinformationssystem verfügbar unter: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=131937

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