Anträge der Freien Szene können ab sofort gestellt werden
Das Kulturamt schreibt auch 2026 wieder Förderungen für Open-Air-Projekte in Köln aus. Dazu Kulturamtsleiterin Dr. Juana von Stein:
Auch in diesem Jahr ist es uns wichtig, dass das stark nachgefragte Open-Air-Programm der Freien Szene den Kölnerinnen und Kölnern Begegnungen mit Kunst und Kultur unter freiem Himmel ermöglicht.
Ab sofort können Initiativen und Veranstalter*innen der freien Kulturszene in Köln Förderungen beim Kulturamt beantragen, um Open-Air-Veranstaltungen im Stadtgebiet durchzuführen – eine eigene Open-Air-Bühne wird dafür nicht zwingend vorausgesetzt. Anträge können für kulturelle Formate aller üblicherweise vom Kulturamt geförderten Sparten der Freien Szene gestellt werden. Die maximale Antragshöhe beträgt 10.000 Euro. Es gelten die Förderkriterien für Projektförderungen des Kulturamts. Vor Auszahlung der Fördermittel an geförderte Projektträger*innen muss dem Kulturamt eine behördliche Genehmigung der geplanten Veranstaltung vorgelegt werden (falls notwendig).
Die Beratung zur Antragsstellung und die Umsetzung der Förderungen erfolgen durch das Referat für Popkultur und Filmkultur des Kulturamtes. Über die Vergabe der Open-Air-Förderungen entscheidet das Kulturamt. Um schnelle Zu- oder Absagen für die Antragsstellenden treffen zu können, wird über die Open-Air-Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs in kurzfristigen fachübergreifenden Abstimmungsrunden im Kulturamt beraten. Anschließend wird das Ergebnis direkt mitgeteilt. Dieses Verfahren wird angewandt, bis die zur Verfügung stehenden Fördermittel aufgebraucht sind.
Weitere Informationen sind abrufbar unter:
Förderprogramm "Open-Air-Fonds 2026" - Stadt Köln
Kontakt für Anträge zu Open-Air-Veranstaltungen:
Kulturamt Köln, Till Kniola, E-Mail: till.kniola@stadt-koeln.de, Tel.: 0221/221-23446.
Open Air Infrastrukturfonds
Auch das Kulturraummanagement der Stadt Köln fördert in diesem Jahr wieder mit dem Open Air Infrastrukturfonds die Nutzung bereits bespielter oder neu erschlossener Open Air-Spielstätten. Gefördert werden einerseits temporäre Flächen; aber auch Spielstätten und Projekte, auf und mit denen eine längerfristige Open Air Infrastruktur aufgebaut und über einen längeren Zeitraum für kulturelle Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden kann. Bedingungen für die Förderung sind zum Beispiel die Bespielung über einen möglichst langen Zeitraum während der Open Air-Saison (April bis Oktober oder einen Fünf-Jahres-Zeitraum). Weiterhin sollte die Diversität der möglichen Veranstaltungsformate (von Lesung bis Party), außerdem die nachhaltige Mittelverwendung, sowie eine möglichst nachhaltige Planung der Spielstätte auch für zukünftig andere Veranstalter*innen gewährleistet sein. Es können maximal bis zu 80 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten finanziert werden. Der ausgeschriebene Open Air Infrastrukturfonds fördert ausschließlich die Einrichtung und den Betrieb der Spielstätten.
Anträge für 2026 können ab sofort ohne Einreichungsfrist direkt, nicht über das Förderportal des Kulturamtes, an das Kulturraummanagement gestellt werden.
Alle weiteren Informationen zur Antragsstellung und zum Auswahlverfahren: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/kultur/kulturfoerderung/open-air
Kontakt für Anträge „Errichtung und Betrieb temporärer Spielstätten“:
Ansprechpartnerin beim Kulturraummanagement:
Franziska Schütt
E-Mail: Open-Air@stadt-koeln.de
Tel. 0221/221-32772