Antragstellung momentan nicht mehr möglich
Aufgrund des derzeit hohen Antragsaufkommens ist eine Antragsstellung für 2025 momentan nicht mehr möglich. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt eine erneute Antragstellung eröffnet werden, werden wir Sie an dieser Stelle entsprechend informieren.
2025 stellen wir 100.000 Euro für die Förderung von Open Air Kulturprojekten zur Verfügung. Wir fördern Initiativen, Veranstalter*innen und Künstler*innen der freien Kulturszene, die Open Air Veranstaltungen umsetzen möchten, auch ohne eigene Open Air Bühne.
Sie können Ihren Antrag über das Online-Förderportal ohne Frist bei uns einreichen.
Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt 10.000 Euro. Wir werden Ihren Antrag nach Eingang schnellstmöglich bearbeiten und entscheiden. Die Ausschreibung läuft solange, bis die verfügbaren Mittel verausgabt sind. Wir möchten eine breite Vielfalt an Projekten und Sparten fördern und dabei das Verhältnis von Kosten und Reichweite berücksichtigen.
Wenn Sie Fragen haben, beraten wir Sie gerne. Unsere Kontaktdaten finden Sie unter "Kontakt".
Informationen zur Antragstellung
Bitte stellen Sie den Antrag über unser Online-Förderportal.
Bitte wählen Sie im Online-Antrag folgendes aus:
Auswahl des Produktbereiches: Kultur und Wissenschaft
Auswahl des Förderprogrammes: Kultur – Übergreifende F.
Förderbereich: Sonderförderung Open Air
Projektart: Sonderförderung Open Air
Folgende Unterlagen müssen Sie hochladen:
- Projektbeschreibung: Eine kurze Projektbeschreibung mit Angaben zu Beteiligten, inklusive Referenzen und Internetauftritten
- Veranstaltung: Datum und Ort der geplanten Veranstaltung
- Kosten- und Finanzierungsplan: Ein ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan, der alle voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben darstellt. Einen Eigenanteil von mindestens fünf Prozent der Gesamtkosten müssen Sie ausweisen. Dieser kann durch Eigenmittel, Sponsor*innen und/oder Eintrittseinnahmen gedeckt werden. Förderfähig sind zum Beispiel Honorare für Künstler*innen, Technikmieten, Werbe- und Organisationskosten. Im Online-Förderportal haben wir ein Muster für Sie bereitgestellt.
Förderbedingungen
Bitte halten Sie die folgenden Bedingungen für die Förderung ein:
Förderkriterien
- Es gelten die Förderkriterien der Förderprogramme der jeweiligen Sparte.
Wer ist antragsberechtigt?
- Antragsberechtigt sind Initiativen, Einzelveranstalter*innen, Projekte, Künstler*innen und andere Kulturschaffenden der Freien Szene Köln, unabhängig von der jeweiligen Rechtsform. Mit Freier Szene sind die künstlerisch-kulturellen Sparten gemeint, die durch uns gefördert werden.
Durchführung der Projekte
- Die Projekte müssen Sie unter freiem Himmel durchführen und 2025 in Köln realisieren.
- Sie müssen geltende Vorschriften, wie Lärmschutz, einhalten.
- Bitte weisen Sie in Ihrer Öffentlichkeitsarbeit in allen Kanälen (offline und online) mit unserem Logo auf die Förderung durch das Kulturamt der Stadt Köln hin.
- Nach Abschluss des Projekts reichen Sie uns bitte über die Verwendung der Förderung einen Verwendungsnachweis ein. Hierzu zählen eine Aufstellung der Kosten und Einnahmen des Projektes und ein kurzer Sachbericht sowie gegebenenfalls Nachweise über die Verwendung des städtischen Logos in Werbemaßnahmen.
Kontakt
Referat für Pop- und Filmkultur
Ansprechperson für inhaltliche Fragen: Till Kniola
Telefon: 0221 / 221-23446
Ansprechperson für Fragen zur Antragstellung: Lisa Faber
Telefon: 0221 / 221-32648