Antragstellung momentan nicht mehr möglich

Aufgrund des derzeit hohen Antragsaufkommens ist eine Antragsstellung für 2025 momentan nicht mehr möglich. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt eine erneute Antragstellung eröffnet werden, werden wir Sie an dieser Stelle entsprechend informieren.

2025 stellen wir 100.000 Euro für die Förderung von Open Air Kulturprojekten zur Verfügung. Wir fördern Initiativen, Veranstalter*innen und Künstler*innen der freien Kulturszene, die Open Air Veranstaltungen umsetzen möchten, auch ohne eigene Open Air Bühne.

Sie können Ihren Antrag über das Online-Förderportal ohne Frist bei uns einreichen.

Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt 10.000 Euro. Wir werden Ihren Antrag nach Eingang schnellstmöglich bearbeiten und entscheiden. Die Ausschreibung läuft solange, bis die verfügbaren Mittel verausgabt sind. Wir möchten eine breite Vielfalt an Projekten und Sparten fördern und dabei das Verhältnis von Kosten und Reichweite berücksichtigen.

Wenn Sie Fragen haben, beraten wir Sie gerne. Unsere Kontaktdaten finden Sie unter "Kontakt". 

Informationen zur Antragstellung

Bitte stellen Sie den Antrag über unser Online-Förderportal.

Informationen zu Fördermitteln

Bitte wählen Sie im Online-Antrag folgendes aus:

  1. Auswahl des Produktbereiches: Kultur und Wissenschaft

  2. Auswahl des Förderprogrammes: Kultur – Übergreifende F.

  3. Förderbereich: Sonderförderung Open Air

  4. Projektart: Sonderförderung Open Air

Folgende Unterlagen müssen Sie hochladen:

  • Projektbeschreibung: Eine kurze Projektbeschreibung mit Angaben zu Beteiligten, inklusive Referenzen und Internetauftritten
  • Veranstaltung: Datum und Ort der geplanten Veranstaltung
  • Kosten- und Finanzierungsplan: Ein ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan, der alle voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben darstellt. Einen Eigenanteil von mindestens fünf Prozent der Gesamtkosten müssen Sie ausweisen. Dieser kann durch Eigenmittel, Sponsor*innen und/oder Eintrittseinnahmen gedeckt werden. Förderfähig sind zum Beispiel Honorare für Künstler*innen, Technikmieten, Werbe- und Organisationskosten. Im Online-Förderportal haben wir ein Muster für Sie bereitgestellt.

Förderbedingungen

Bitte halten Sie die folgenden Bedingungen für die Förderung ein:

Förderkriterien

  • Es gelten die Förderkriterien der Förderprogramme der jeweiligen Sparte.
Zu den Förderkriterien

Wer ist antragsberechtigt?

  • Antragsberechtigt sind Initiativen, Einzelveranstalter*innen, Projekte, Künstler*innen und andere Kulturschaffenden der Freien Szene Köln, unabhängig von der jeweiligen Rechtsform. Mit Freier Szene sind die künstlerisch-kulturellen Sparten gemeint, die durch uns gefördert werden.

Durchführung der Projekte

  • Die Projekte müssen Sie unter freiem Himmel durchführen und 2025 in Köln realisieren.
  • Sie müssen geltende Vorschriften, wie Lärmschutz, einhalten.
  • Bitte weisen Sie in Ihrer Öffentlichkeitsarbeit in allen Kanälen (offline und online) mit unserem Logo auf die Förderung durch das Kulturamt der Stadt Köln hin.
Logo herunterladen
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  • Nach Abschluss des Projekts reichen Sie uns bitte über die Verwendung der Förderung einen Verwendungsnachweis ein. Hierzu zählen eine Aufstellung der Kosten und Einnahmen des Projektes und ein kurzer Sachbericht sowie gegebenenfalls Nachweise über die Verwendung des städtischen Logos in Werbemaßnahmen.

Kontakt

Referat für Pop- und Filmkultur

Ansprechperson für inhaltliche Fragen: Till Kniola

Telefon: 0221 / 221-23446

E-Mail an: till.kniola@stadt-koeln.de

Ansprechperson für Fragen zur Antragstellung: Lisa Faber

Telefon: 0221 / 221-32648

E-Mail an: lisa.faber@stadt-koeln.de