Orte der Stille sowie der Artenschutz werden weiterhin unterstützt

Das Thema "Hunde auf Friedhöfen" wird in Köln auch zukünftig gleichbleibend gehandhabt. In der jüngsten Sitzung des Beschwerdeausschusses vom 12. Juni wurde einstimmig beschlossen, das in Köln geltende Hundeverbot auf den städtischen Friedhöfen aufrecht zu erhalten.  

Friedhöfe sind ganz besondere Orte, an denen sich die Menschen auch weiterhin geschützt in Stille, ohne eventuelle Ängste vor Hunden oder Ärger über deren Hinterlassenschaften, aufhalten können sollen. Auch die Bürgerbeteiligung "Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025", die im Jahr 2019 durchgeführt wurde, zeigte, dass sich die Mehrheit der Kölner Bürger*innen das Hundeverbot auf Friedhöfen wünscht.  

Dieses kommt darüber hinaus auch der Fauna zugute: Die 55 städtischen Friedhöfe sind die einzigen (grünen) Areale in Köln, an denen keine Hunde zugelassen sind, was unter anderem die Bodenbrüter unter den mehr als 50 auf den Friedhöfen heimischen Vogelarten freut. Die Tiere finden hier einen geschützten Rückzugsort und tragen mit ihrer dauerhaften Ansiedlung zur Konsolidierung der Artenvielfalt im Stadtgebiet bei.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit