2.314 Kölner*innen sind aktuell mit dem Corona-Virus infiziert

Mit Stand heute, Montag, 29. März 2021, gibt es auf dem Gebiet der Stadt Köln den insgesamt 38.418. (Vortag: 38.273) bestätigten Corona-Virus-Fall. Die Inzidenzzahl liegt in Köln aktuell bei 132,2 und die Reproduktionszahl bei 1,09.  

177 Personen befinden sich derzeit im Krankenhaus in stationärer Quarantäne, davon 72 auf Intensivstationen. Dem Gesundheitsamt wurde kein weiterer Todesfall in Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung gemeldet. Bislang sind 570 Kölner*innen verstorben, die positiv auf Covid-19 getestet wurden. 

Aktuell sind 2.314 Kölner*innen mit dem Corona-Virus infiziert.

(Hinweis: Die Zahl zu den bestätigten Corona-Virus-Fällen und die Zahl der Toten beziehen sich ausschließlich auf Kölner Bürger*innen. Die Zahlen zu den Patient*innen im Krankenhaus beinhalten nicht nur Kölner*innen, sondern auch Erkrankte von außerhalb.)  

Ab heute gelten in Köln wieder verschärfte Regeln

Das Land NRW hat am Freitag, 26. März 2021, eine neue Coronaschutzverordnung erlassen und mit einer Allgemeinverfügung für Köln die "Notbremse" gezogen. Wegen des anhaltend hohen Inzidenzwertes von über 100 – aktuell 132,2 – gelten demzufolge ab dem heutigen Montag, 29. März 2021, wieder verschärfte Regeln für Köln.

Wir haben am Wochenende intensiv darüber beraten, ob wir beim Land beantragen, auf die Notbremse zu verzichten, halten es aber angesichts der Infektionslage und der besorgniserregenden Situation auf den Intensivstationen für unverantwortlich, auf Einschränkungen gänzlich zu verzichten. Solange die Inzidenz in Köln deutlich über 100 liegt und die Zahl der Neuinfektionen in unserer Stadt exponentiell steigt, hält die Stadt Köln eine Ausnahme von der Notbremse lediglich für die Museen für vertretbar und wird derzeit darauf verzichten, beim Land weitere Ausnahmen zu beantragen. Damit halten wird uns weitgehend an den Beschluss der Bund-Länder-Konferenz, der die Möglichkeit, bei ausreichender Testkapazität auf Einschränkungen zu verzichten, ausdrücklich nur bei einer sinkenden oder mindestens stabilen Inzidenz vorsieht

unterstreicht Krisenstabsleiterin Andrea Blome.  

Die städtischen Museen öffnen ab Mittwoch, 31. März, wieder für Publikum. Ein Besuch ist ausschließlich nach Voranmeldung für ein bestimmtes Zeitfenster und mit einem negativen Coronatest möglich. Der Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests, der nicht älter sein darf als 24 Stunden, kann durch Fachpersonal zum Beispiel in einem Testzentrum, Ärzt*innen oder Apotheken erbracht werden. Weiterhin gelten die aktuellen Abstands- und Hygieneregeln. Zusätzlich werden in den Museen die Kontaktdaten der Besucher*innen erfasst, um die Nachverfolgung zu gewährleisten. Ab Dienstag, 30. März, können wieder Tickets für die Andy Warhol Ausstellung im Museum Ludwig bei KölnTicket erworben werden. Tagesaktuelle Informationen zu Anmeldung und Ausstellungsprogramm erhalten Interessierte unter www.museen.koeln.  

Schließen müssen Bibliotheken. Die Kund*innen können aber das digitale Angebot nutzen und von Click & Collect Gebrauch machen.  

Ebenfalls schließen beziehungsweise wieder auf "Click & Collect" umstellen müssen alle nicht-privilegierten Warengruppen (Elektro, Textil etc.). Auch Baumärkte und Großhandel, die nicht unter § 11 Abs. 1 Nr. 1-8 CoronaSchVO NRW gelistet sind, dürfen nicht mehr für den allgemeinen Kundenverkehr öffnen. Das gilt auch für Geschäfte von Handwerkern.  

Für das Stadtgebiet gilt im öffentlichen und privaten Raum ein verschärftes Kontaktverbot. Ein Hausstand darf nur mit einer weiteren Person zusammentreffen. Eine Ausnahme gilt über die Ostertage vom 1. bis 5. April: In diesem Zeitraum dürfen sich zwei Hausstände mit insgesamt maximal fünf Personen treffen, Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt.

Der Osterspaziergang mit den Großeltern, mit Freunden oder Verwandten ist daher bis zu fünf Personen möglich, aber auch hier gilt der Appell, in Köln zu bleiben, auf Besuche zu verzichten, stark frequentierte Plätze, Straßen, Parks und Grünanlagen zu meiden. Die Stadt rät dringend, vor Treffen einen Corona-Schnelltest durchzuführen.  

Auch beim Sport gibt es Einschränkungen.

Ab heute ist Training für Kinder unter 14 Jahren nur noch in Gruppengrößen bis zehn Personen erlaubt. Dies gilt auch für die Jugendmannschaften der Profisportvereine. Über 14-Jährige dürfen nur mit maximal einer Person aus einem anderen Hausstand Sport treiben. Für die Ostertage vom 1. bis 5. April 2021 gilt auch hier abweichend die Erweiterung, dass ein Treffen von bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig ist.  

Die Erbringung körpernaher Dienstleistungen ist bis auf medizinisch notwendige Leistungen, Friseurdienstleistungen und Leistungen der nichtmedizinischen Fußpflege sowie der gewerbsmäßigen Personenbeförderung untersagt.  

Zoo, Friseur und Fußpflege nur mit negativem Corona-Test

Neben einem Besuch im Museum sind in Köln auch ein Besuch im Zoo (einschließlich der Ausstellungsräume) und die Inanspruchnahme von Friseurdienstleistungen oder Leistungen der nichtmedizinischen Fußpflege weiterhin nur mit einem maximal 24 Stunden alten negativen Corona-Test möglich. Ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt. Die Einrichtungen und Dienstleister können selbst entscheiden, ob sie auch einen negativen Corona-Selbsttest akzeptieren, der von den Besucher*innen unmittelbar vor Ort in Anwesenheit des Personals durchgeführt wird.  

Medizinische Masken im öffentlichen Raum Pflicht

In Köln ist überall dort, wo eine Maskenpflicht gilt, mindestens eine OP- oder eine FFP2-Maske zu tragen. Kinder unter 14 Jahren, die aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, müssen ersatzweise eine Alltagsmaske tragen.  

Virus-Mutanten nachgewiesen

In Köln wurden bislang (Stand 29. März 2021) 2.354 Fälle der mutierten britischen Corona-Virus-Variante, 250 Fälle der südafrikanischen Variante, sieben Fälle der brasilianischen Variante und elf Fälle einer Mutation der mutierten britischen Corona-Virus-Variante nachgewiesen. Alle positiven PCR-Tests von Personen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes der Stadt Köln werden seit Ende Januar 2021 automatisch auf die Corona-Virus-Varianten untersucht.    

Infektionsfälle in Schulen und Kitas

Aktuell gibt es an 161 Schulen 314 infizierte Schüler*innen sowie an 52 Schulen 64 infizierte Mitarbeitende. Des Weiteren gibt es in 61 Kitas 90 infizierte Kinder und 76 infizierte Mitarbeitende in 51 Kitas. In Köln gibt es insgesamt 297 Schulen mit 152.049 Schüler*innen, 685 Kitas mit 41.986 Kita-Kindern und 918 Tagespflegepersonen beziehungsweise Großtagespflegestellen, die 3.397 Kinder betreuen.    

Infektionsfälle in Seniorenheimen

Aktuell gibt es in 63 Einrichtungen 62 infizierte Bewohner*innen und 82 infizierte Mitarbeitende.  

Alle wichtigen Informationen und tagesaktuelle Zahlen sind im Internet abrufbar

Unter www.corona.koeln hat die Stadt Köln die wichtigsten Informationen zum Corona-Virus zusammengestellt und verlinkt auf weitere Informationsseiten. Dort werden täglich aktuelle Zahlen veröffentlicht.  

Bei Fragen zum Corona-Virus ist das Bürgertelefon der Stadt Köln montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr sowie samstags und sonntags von 10 bis 16 Uhr unter 0221 / 221-33500 zu erreichen. Die Hotline der Stadt Köln für Fragen zur Corona-Schutzimpfung ist von Montag bis Samstag von 8 bis 20 Uhr unter 0221 / 221-33578 erreichbar.  

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