Stadt Köln lädt zu digitaler Informationsveranstaltung ein

Der Rat der Stadt Köln hat am 12. Dezember 2019 für das Kölner Severinsviertel eine Soziale Erhaltungssatzung nach den Vorgaben des Baugesetzbuches beschlossen. Damit werden die Rahmenbedingungen geschaffen, um den attraktiven, zentral gelegenen Wohnstandort mit gut gemischter Sozialstruktur im Bestand erhalten sowie Aufwertungsprozesse sozial verträglicher und behutsamer steuern zu können. Das vorrangige Ziel ist, die dort Wohnenden vor Verdrängungsprozessen zu schützen. Das städtebauliche Instrument dient somit dem Erhalt des Bestehenden, ein individueller Mieterschutz ist damit nicht verbunden.

Im Severinsviertel stehen seit dem Inkrafttreten der Satzung Rückbau, Änderung und Nutzungsänderungen baulicher Anlagen unter einem Genehmigungsvorbehalt durch die Stadt. Dazu gehören auch Maßnahmen, die eigentlich nach der Bauordnung Nordrhein-Westfalen genehmigungsfrei sind. Bauliche Veränderungen, die über die übliche Modernisierung und Herstellung einer zeitgemäßen Ausstattung einer durchschnittlichen Wohnung hinausgehen, können so unterbunden werden. Entscheidend sind bei der Einflussnahme der Stadt vor allem mögliche Auswirkungen auf die Struktur des Wohnungsbestandes, zum Beispiel auf die Größe der Wohnungen oder die Anzahl der Räume, die Ausstattung des vorhandenen Wohnraums und damit auch auf die Miethöhe. Davon unabhängig sind Mietpreissteigerungen grundsätzlich weiterhin möglich.

Ursprünglich war eine öffentliche Informationsveranstaltung für Mieter, Eigentümer und Verwalter von Immobilien im Severinsviertel geplant, bei der die Ziele und Auswirkungen der Satzung vorgestellt werden sollten. Aufgrund der aktuellen Corona-Lage wird eine solche Information nun in digitaler Form mit einem Live-Stream angeboten. Alle rund 6.500 Haushalte im Severinsviertel finden in der kommenden Woche eine Broschüre über die Einrichtung der Sozialen Erhaltungssatzung und ein Info-Blatt über den geplanten Live-Stream in ihren Hausbriefkästen.

Die Online-Veranstaltung findet am Montag, 9. November 2020, von 18.30 Uhr bis 20.30 Uhr statt. Zunächst stellen Markus Greitemann, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Wirtschaft, sowie Brigitte Scholz, Leiterin Amt für Stadtentwicklung und Statistik, die Inhalte und die mit der Satzung verfolgten Ziele für das Severinsviertel vor. Im weiteren Verlauf werden die von den Bürgerinnen und Bürgern im Vorfeld gestellten Fragen beantwortet und auf Hinweise und Anregungen eingegangen.

Der Live-Stream ist am 9. November 2020 ab 18.30 Uhr über folgende Internetadresse erreichbar: www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/stadtentwicklung/soziale-erhaltungssatzung-severinsviertel

Fragen, die im Rahmen der Veranstaltung behandelt werden sollen, können bis zum 4. November 2020 an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: soziale.erhaltungssatzung@stadt-koeln.de.

Soziale Erhaltungssatzung Severinsviertel und Zugang zum Live Stream E Mail für Fragen, die im Rahmen der Veranstaltung behandelt werden sollen Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit