Bildende Künstler*innen und Medienkünstler*innen können sich ab sofort bewerben
Die Stadt Köln schreibt seit 2020 regelmäßig ihre Mietkostenzuschussförderung für Arbeitsateliers in Köln aus. Die aktuelle Förderphase bezieht sich auf das laufende Jahr 2026 sowie auf die Jahre 2027 und 2028. Die Ausschreibung richtet sich an professionell arbeitende Künstler*innen, denen ein gültiger Mietvertrag für einen Atelierraum in Köln vorliegt. Mieter*innen eines städtischen Ateliers oder eines Ateliers mit städtischem Belegrecht haben keinen Anspruch auf einen Mietkostenzuschuss. Künstler*innen in Ateliergemeinschaften können sich als Einzelperson bewerben. Der Förderzeitraum beginnt rückwirkend mit dem Monat der Anmietung im Jahr 2026, frühestens zum 1. Januar 2026. Eine Förderung für die Jahre 2027 und 2028 steht unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Genehmigung und läuft bis maximal zum 31. Dezember 2028.
Der Mietkostenzuschuss kann gewährt werden, wenn die Kaltmiete für das Atelier mindestens 8 Euro und maximal 16 Euro pro Quadratmeter beträgt. Bei einer Zusage beläuft sich der städtische Zuschuss auf 25 Prozent der monatlichen Kaltmiete, bis zu maximal 175 Euro pro Monat. Die Anträge sind von den Künstler*innen jeweils einzeln und in digitaler Form an die E-Mail-Adresse der Atelierverwaltung der Stadt Köln zu richten: atelierverwaltung@stadt-koeln.de
Einsendeschluss für die Bewerbungen ist Dienstag, 13. Oktober 2026.
Weitere Informationen und Einzelheiten zur Bewerbung sind unter Ateliers - Stadt Köln abrufbar. Künstler*innen erhalten Auskünfte beim Kulturraummanagement der Stadt Köln, telefonisch unter 0221 / 221-23843 oder 0221 / 221-23466 beziehungsweise per E-Mail an die Atelierverwaltung der Stadt Köln: atelierverwaltung@stadt-koeln.de