Sie sind professionelle Künstler*in und suchen einen Atelierraum? Dann unterstützen wir Sie gerne.
Wir betreuen zahlreiche Ateliers in insgesamt 14 Atelierhäusern, deren Mietpreise im gesamtstädtischen Vergleich sehr attraktiv sind.
Aktuell werden alle diese städtischen und städtisch geförderten Atelierräume in zwei Modellen vergeben:
- Künstler*innen, die erstmalig ein städtisches Atelier beziehen haben die Möglichkeit sich einmalig für sieben Jahre auf ein subventioniertes Atelier zu bewerben. Die Wiederbewerbung auf ein subventioniertes Atelier ist ausgeschlossen.
- Alle Künstler*innen haben dauerhaft die Möglichkeit sich auf ein mietpreisgedämpftes Atelier zu bewerben. Die Mietdauer ist nicht begrenzt. Mieter*innen eines preisgedämpften Ateliers werden lediglich alle zwei Jahre aufgefordert ihre Arbeit in Form von entsprechender Ausstellungs- oder anderweitiger Veröffentlichungspraxis nachzuweisen.
Vor der erstmaligen Bewerbung für die jeweilige Atelierkategorie, holen wir zur Entscheidung ein Votum des zuständigen Atelierbeirates ein.
Die Details unserer Atelierförderpraxis können Sie der Atelierförderstrategie entnehmen.
Seit 2010 vergeben wir außerdem Mietzuschüsse für privat angemietete Ateliers. Darüber hinaus fördern wir ganzjährig einen möglichen Ausbau Ihres neu angemieteten (Atelier-)Raumes. Schul-, Laien- und semiprofessionelle Nutzungen sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Räume müssen in Köln liegen und von den Vermietenden langfristig zur Nutzung als Atelier überlassen werden. Die Ausbauzuschüsse werden ohne Votum des Atelierbeirates direkt von uns nach interner Prüfung vergeben. Die Atelierförderung ist eine freiwillige Leistung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Bewerbung um ein städtisches Atelier
Sie möchten sich für eines unserer Ateliers bewerben und wissen nicht, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen?
Wir haben Ihnen das Bewerbungsverfahren kurz zusammengefasst:
Voraussetzungen und Bewerbungsunterlagen
- Erfolgreicher Abschluss eines Studiums in einem bildnerischen Fach (beispielsweise Kunstakademie, Werkkunstschule, Fachhochschule, Kunsthochschule für Medien)
- Autodidakt*innen sind zugelassen, sofern sie die nachstehenden Voraussetzungen erfüllen und überzeugend darlegen:
- kontinuierliche künstlerische Tätigkeit über mindestens drei Jahre (innerhalb der letzten fünf Jahre)
- relevante Ausstellungspraxis
Den Bewerbungsbogen senden Sie uns bitte ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit Ihrer Vita per E-Mail. Verwenden Sie bitte als Betreff "Bewerbung um ein städtisches Atelier und Nachname".
Wir werden Sie informieren, wenn ein städtisches Atelier zur Verfügung steht. Sie können sich dann für dieses Atelier mit Arbeitsproben in digitaler Form bewerben.
Ihre Bewerbung wird dem Atelierbeirat zur Votierung vorgelegt. Wir entscheiden dann auf Grundlage der Votierung über die Vergabe.
Atelierbeirat
Um die Auswahl der Bewerbenden für unsere Ateliers möglichst objektiv zu gestalten, bewertet seit 2007 ein Beirat die künstlerische Professionalität und macht Vorschläge für die Vergabe der freien Ateliers.
Mitglieder
Der Atelierbeirat setzt sich aus jeweils eine*r Vertreter*in der folgenden Institutionen zusammen:
- Kölnischer Kunstverein e. V., derzeit Valérie Knoll
- Bundesverband Bildender Künstler e. V., derzeit Friedrich Boell
- Art Initiatives Cologne (AIC), derzeit Andreas Keil
- Stadt Köln Beigeordneter für Kunst und Kultur, derzeit Stefan Charles
- ohne institutionellen Auftrag, derzeit Christine Reifenberger
Die Mitglieder sind für die Dauer von drei Jahren nominiert.
Sonderbewerbungsverfahren Atelierhaus Delmenhorster Straße
Aufgrund des Erstbezuges des Atelierhauses Delmenhorster Straße und der großen Anzahl neuer Atelierräume führen wir hierfür ein Sondervergabeverfahren durch.
Ausschreibung von Mietkostenzuschüssen für Künstler*innenateliers
Unsere Atelierförderstrategie unterstützt Bildende Künstler*innen, Medienkünstler*innen und Ateliergemeinschaften bei der Finanzierung angemieteter, nicht städtischer Atelierräume. Künstler*innen können sich auf einen dreijährigen Zuschuss zu ihrer Ateliermiete bewerben.
- Derzeit sind keine Antragstellungen möglich.
- Erst nach Inkrafttreten der neuen Haushaltssatzung können Sie sich wieder bewerben. Diese Informationen erhalten Sie dann hier!
Mieter*innen eines städtischen Ateliers oder eines Ateliers mit städtischem Belegrecht haben keinen Anspruch auf einen Mietkostenzuschuss. Künstler*innen, die bereits einen Mietkostenzuschuss erhalten haben, können sich erneut bewerben. In den Hinweisen finden Sie alle weiteren Informationen zu den Voraussetzungen. Im Antragsformular ist eine Übersicht der benötigten Bewerbungsunterlagen enthalten.
Der Atelierbeirat votiert auf Grundlage des Bewertungskataloges alle Bewerber*innen. Dieses Votum wird dem Kulturraummanagement übergeben, welches die finale Entscheidung über die Vergabe der Mietkostenzuschüsse – unter Berücksichtigung des Votums – trifft.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit allen erforderlichen Unterlagen, maximal 10 MB – in digitaler Form an:
Sollten Sie größere Datensätze übermitteln wollen, melden Sie sich bei uns.
Kontakt:
Stadt Köln
Kulturraummanagement/Atelierverwaltung
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Telefon: 0221 / 221-23843 oder 0221 / 221-23466
Zuschuss für den Einbau und Ausbau von Atelierräumen
Sie haben einen Raum gefunden, den Sie als Atelier nutzen möchten, der aber noch hergerichtet werden muss? Falls Sie nicht über ausreichend finanzielle Mittel hierzu verfügen und als professionelle Künstler*in tätig sind, können Sie bei uns einen Zuschuss zu Ihrer Ausbaumaßnahme beantragen. Nutzen Sie dazu bitte das Online-Formular. Alle weiteren Informationen enthält unser Merkblatt.
Kontakt
Sie haben Fragen oder Anregungen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf:
Willy-Brandt-Platz 3
50679 KölnTelefon: 0221 / 221-23843 oder 0221 / 221-23466
atelierverwaltung@stadt-koeln.de