Hier finden Sie alle Informationen, wenn Sie sich um einen Mietkostenzuschuss für ein Arbeitsatelier bewerben wollen.

Zulassungsvoraussetzungen

Zugelassen zur Bewerbung sind alle professionell arbeitenden Künstler*innen.

Anforderungen

Als Voraussetzungen für den Mietkostenzuschuss müssen Sie nachfolgende Anforderungen erfüllen:

  1. Erfolgreicher Abschluss eines Studiums in einem bildnerischen Fach an der Kunstakademie, Werkkunstschule, Fachhochschule, Kunsthochschule für Medien Köln oder Ähnliches.
    Autodidakt*innen werden ebenfalls zugelassen, sofern die nachfolgenden Punkte überzeugend dargelegt werden.
  2. Nachweis einer kontinuierlichen künstlerischen Tätigkeit über mindestens drei Jahre (innerhalb der letzten fünf Jahre).
  3. Öffentliche Wahrnehmbarkeit der Kunst (zu belegen anhand von beispielsweise Ausstellungs-/Performance-Vita beziehungsweise gegebenenfalls Internetauftritt bei Medienkunst / Digitaler Kunst – inklusive Jahr, gegebenenfalls Ort und Name der Institution und gegebenenfalls entsprechenden Publikationsnachweisen)
  4. Ihr Arbeitsmittelpunkt ist Köln und Ihr Wohnsitz liegt in oder in der Nähe von Köln.
  5. Die Vorlage aussagekräftiger Arbeitsproben (keine Originale), die einen Einblick in das künstlerische Schaffen der letzten 5 Jahre vermitteln. Der Hinweis auf eine Internetseite oder ähnliches ist nicht ausreichend.
  6. Schriftlicher Ausblick auf Ihr geplantes künstlerisches Schaffen beziehungsweise auf die Projekte in näherer Zukunft (maximal eine DIN A4 Seite).
  7. Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss ein gültiger Mietvertrag vorliegen. Die Laufzeit des Mietvertrages muss mindestens bis Ende des Förderzeitraums bestehen. Eine Kopie des Mietvertrages ist mit der Bewerbung einzureichen.
  8. Die Ateliermiete liegt zwischen mindestens acht Euro und maximal 16 Euro Kaltmiete pro Quadratmeter.

Wie kann man sich bewerben?

Künstler*innen in Ateliergemeinschaften müssen sich als Einzelperson bewerben. Der Mietkostenzuschuss wird anteilig auf die Gesamtfläche an die einzelnen Mieter*innen ausgezahlt. Im Antragsformular finden Sie eine Übersicht aller Unterlagen, die der Bewerbung beizufügen sind.

Die Bewerbungsunterlagen sowie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular senden Sie bitte bis einschließlich Montag, den 5. August 2024, als Anhang per E-Mail.

E-Mail an: atelierverwaltung@stadt-koeln.de

Als Betreff wählen Sie bitte "Mietkostenzuschuss + Nachname".

Die Größe der E-Mail darf 10 MB nicht überschreiten. Sollten Sie größere Datensätze übermitteln wollen, melden Sie sich bei uns. Die Dateien benennen Sie bitte wie im Antragsformular beschrieben.

Antragsformular

Höhe der Mietkostenzuschüsse

Mietkostenzuschüsse werden einheitlich für alle Ateliers gezahlt, unabhängig von Ateliergröße und -lage. Bei einer Zusage beläuft sich der städtische Zuschuss auf 25 Prozent der monatlichen Kaltmiete, bis zu 175 Euro.

Der Mietkostenzuschuss wird quartalsweise an die einzelnen Künstler*innen ausgezahlt.

Es besteht die Möglichkeit, sich mehrmals auf einen Mietkostenzuschuss zu bewerben.

Bei Erhalt eines Mietkostenzuschusses verpflichten Sie sich:

  • die Atelierfläche nur für die eigene künstlerische Produktion zu nutzen.
  • die Nachweise über die Nutzung des Ateliers für die eigene künstlerische Produktion sowie über die Zahlung der letzten drei Monatsmieten zum Ende eines jeden Quartals dem Kulturraummanagement zukommen zu lassen.
  • das Kulturraummangement über jegliche Änderung der Ateliersituation während des Bewilligungszeitraumes umgehend zu benachrichtigen. Dies gilt beispielsweise, wenn Sie das Atelier während des laufenden Förderzeitraums mit einer anderen Person teilen.
  • in allen Werbemaßnahmen auf die finanzielle Unterstützung durch Verwendung des Logos der Stadt Köln hinzuweisen.

Kontakt

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei den Mitarbeiter*innen der Atelierverwaltung, erreichbar telefonisch unter 0221 / 221-23843 oder 0221 / 221-23466 und per E-Mail.

E-Mail an: atelierverwaltung@stadt-koeln.de