Wir eröffnen in diesem Jahr ein neues Atelierhaus in der Delmenhorster Straße. Dies ermöglicht eine Verdopplung der verfügbaren städtischen Atelierräume in Köln. Aufgrund der großen Anzahl neuer Atelierräume führen wir hierfür ein Sondervergabeverfahren durch.
Zulassungsvoraussetzungen
Zugelassen zur Bewerbung sind Sie, wenn Sie als professionelle*r Künstler*in arbeiten.
Anforderungen
Wenn Sie sich für das Arbeitsatelier bewerben möchten, müssen Sie folgende Anforderungen erfüllen:
- Erfolgreicher Abschluss eines Studiums in einem bildnerischen Fach an der Kunstakademie, Werkkunstschule, Fachhochschule, Kunsthochschule für Medien Köln oder Ähnliches. Autodidakt*innen werden ebenfalls zugelassen, sofern die nachfolgenden Punkte überzeugend dargelegt werden.
- Nachweis einer kontinuierlichen künstlerischen Tätigkeit über mindestens drei Jahre (innerhalb der letzten fünf Jahre).
- Öffentliche Wahrnehmbarkeit der Kunst (zu belegen anhand von beispielsweise Ausstellungs-/Performance-Vita beziehungsweise gegebenenfalls Internetauftritt bei Medienkunst/Digitaler Kunst – inklusive Jahr, gegebenenfalls Ort und Name der Institution und entsprechenden Publikationsnachweisen).
- Ihr Arbeitsmittelpunkt ist Köln und Ihr Wohnsitz liegt in oder in der Nähe von Köln.
- Die Vorlage aussagekräftiger Arbeitsproben (keine Originale), die einen Einblick in Ihr künstlerisches Schaffen der letzten fünf Jahre vermitteln. Der Hinweis auf eine Internetseite oder ähnliches ist nicht ausreichend.
- Schriftlicher Ausblick auf Ihr geplantes künstlerisches Schaffen beziehungsweise Projekte in näherer Zukunft (maximal eine DIN A4 Seite).
Bitte reichen Sie hierfür folgende Nachweise ein:
- Bildende Kunst: maximal 20 Fotos, Ektachrome oder Kleinbilddias: maximal drei Kataloge, DVDs oder Videos.
- Fotografie, Film, Video, Neue Medien: maximal 20 Fotos, maximal drei Videos oder DVDs.
Die Einreichung von elektronischen Nachweisen wird bevorzugt. Bitte senden Sie uns keine MAC-Dateien zu, da diese nicht sauber verarbeitet werden können. Legen Sie nur Unterlagen vor, die gemäß dem Bewertungskatalog für den Atelierbeirat auch von Relevanz sind.
Bewerbung
Sie können sich über unser Antragsformular auf einen Atelierraum bewerben.
Neben dem vollständig ausgefüllten Antragsformular müssen Sie der Bewerbung folgende Unterlagen beifügen:
- Künstlervita (Ausbildung, Ausstellungen/Projekte, Preise, Stipendien et cetera),
- Beispiele Ihrer künstlerischen Arbeit: Fotos/Abbildungen, Kataloge (als pdf-Datei oder Link), Videos (als Link),
- eine formlose Begründung für den Bedarf eines Arbeitsateliers in der Delmenhorster Straße 20,
- ein schriftlicher Ausblick auf Ihr geplantes künstlerisches Schaffen beziehungsweise Projekte in näherer Zukunft (maximal eine DIN A4 Seite).
- einen Scan Ihres Personalausweises (beide Seiten),
- sowie eine Bestätigung, dass Sie kein zweites Atelier nutzen.
Bitte legen Sie nur Unterlagen vor, die gemäß dem Bewertungskatalog für den Atelierbeirat auch von Relevanz sind.
Bewerbungen reichen Sie vorzugsweise über unser Antragsformular ein.
Alternativ können Sie Ihre Berwerbung auch per E-Mail mit dem Betreff "Bewerbung Delmenhorsterstraße und Name" einreichen.
Ihre Dateien im Anhang sind wie folgt zu benennen:
- Antragsformular und Name (falls nicht bereits elektronisch übermittelt)
- Künstlervita/Lebenslauf und Name
- Portfolio und Name
- Begründung Bedarf und Name
- Ausblick und Name
- Personalausweis und Name
- Bestätigung und Name
Videos müssen online einsehbar sein. Bitte notieren Sie die hierzu nötigen Passwörter an entsprechender Stelle auf dem Bewerbungsbogen.
WeTransfer- und Dropbox-Dateien können über den städtischen Server nicht geöffnet werden.
Die Größe Ihrer E-Mail darf 10 MB nicht überschreiten. Sollten Sie größere Datensätze übermitteln wollen, melden Sie sich bei uns. Bewerbungen, die nicht vollständig und fristgerecht eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.
Häufig gestellte Fragen
Gibt es in den einzelnen Ateliers Wasseranschlüsse?
Nein, in den einzelnen Ateliers gibt es keine Wasseranschlüsse. Die Entnahme von Frischwasser sowei die Rückführung von Schmutzwasser sind zentral in einem Raum pro Flur möglich.
Gibt es Ateliers mit Starkstromanschluss?
Nein, die Ateliers sind mit normalen Schuko-Steckdosen ausgestattet.
Sind arbeiten mit der Flex erlaubt?
Nein, aufgrund der Gebäudebeschaffenheit sind Arbeiten mit der Flex oder ähnlichen lauten Gerätschaften nicht möglich.
Wird es erlaubt sein eine LAN-Infrastruktur zu schaffen?
Die Ateliers werden mit WLAN ausgestattet. Was darüber hinaus technisch noch möglich sein wird, prüfen wir derzeit.
Wird es Lagerräume geben?
Es wird vereinzelt Lagerräume geben. Diese werden aber nicht den Bedarf aller Nutzer*innen abdecken.
Für welchen Zeitraum ist das Atelierhaus angemietet?
Wir haben einen Mietvertrag über zehn Jahre mit Verlängerungsoption auf weitere fünf Jahre abgeschlossen.
Unterscheidung zwischen subventioniertem und preisgedämpftem Atelierraum
Im März 2024 haben wir die neue Atelierförderstrategie beschlossen. Danach unterscheiden wir bei den städtischen Ateliers zwischen subventioniertem und preisgedämpftem Atelierraum.
Subventionierter Atelierraum
Subventionierte Ateliers sollen an Einsteiger*innen für einen Zeitraum von sieben Jahren vergeben werden. Die Vergabe dieser "Raumkategorie" erfolgt an Künstler*innen zu einem Quadratmeterpreis von 5 Euro zuzüglich Nebenkosten. Eine Wiederbewerbung auf ein subventioniertes Atelier ist ausgeschlossen.
Nach Beendigung der Mietzeit haben Sie die folgenden Optionen:
- Sie können sich bevorzugt auf ein preisgedämpftes Atelier bewerben
- Sie können selbstständig einen Atelierraum anmieten und hierfür einen Mietkostenzuschuss beantragen
Die Umwidmung desselben Ateliers in ein preisgedämpftes Atelier ist ausgeschlossen, da der Raum verlassen werden muss.
Preisgedämpfter Atelierraum
Preisgedämpfter Atelierraum bietet künftigen Mieter*innen die Möglichkeit den Preis der Atelierräume je nach Lage und Ausstattung flexibel zu wählen. Die Laufzeit der einzelnen Untermietverträge ist nur durch die Laufzeit des Hauptmietvertrages (der Eigentümer*innen mit der Stadt Köln) begrenzt. Die Vergabe erfolgt an Künstler*innen zu einem Quadratmeterpreis zwischen 5 und 11 Euro zuzüglich Nebenkosten.
Wenn Sie ein preisgedämpftes Atelier anmieten, werden Sie alle zwei Jahre aufgefordert, Ihre Arbeit in Form von entsprechender Ausstellungs- oder anderweitiger Veröffentlichungspraxis nachzuweisen. Können Sie Derartiges über zwei Jahre hinweg ohne Begründung (zum Beispiel Schwangerschaft oder Krankheit) nicht nachweisen, müssen Sie das preisgedämpfte Atelier räumen.
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