Public Corporate Governance Kodex tritt in Kraft

Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 10. September 2020 den neuen Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln (PCGK) beschlossen. Vorausgegangen war ein sorgfältiger, umfassender Prozess mit den politischen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern begleitet durch die wissenschaftliche Expertise von Prof. Dr. Ulf Papenfuß von der Zeppelin-Universität in Friedrichshafen. Die Stadt Köln hat damit ihr umfassendes Regelungswerk kritisch überprüft und in Teilen über die Empfehlungen des Gutachtens hinaus hinsichtlich der neuesten Compliance-Standards und konkreten Richtlinien für eine gute Unternehmensführung aktualisiert. Der nunmehr in Kraft gesetzte Kodex enthält neue und in Teilen geschärfte Regelungen sowie Handlungsleitfäden zu einer verbesserten Transparenz und einer optimierten Zusammenarbeit der Unternehmen mit den Gremien.

In die Überarbeitung sind, neben den Empfehlungen des Gutachters, Anregungen und Stellungnahmen der Politik sowie der Beteiligungsunternehmen der Stadt Köln eingeflossen. In Zukunft erhalten Compliance-Grundsätze damit im Konzern Stadt ein noch stärkeres Gewicht. Folgenden Regelungen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu:

  • Frauenquote / Geschlechterparitätische Besetzung der Aufsichtsräte: Die Ausgewogenheit der Geschlechter und eine Diversität im Aufsichtsrat, der Geschäftsführung sowie in unteren Ebenen der Geschäftsführung sind verankert worden. Mit Verweis auf die Zielgröße des § 12 des Landesgleichstellungsgesetzes wurde in einem ersten Schritt ein Anteil von mindestens 40 Prozent Frauen und mindestens 40 Prozent Männern in den PCGK aufgenommen. Damit geht die nunmehr verabschiedete Fassung noch über die ursprünglichen Empfehlungen des Experten Prof. Dr. Papenfuß hinaus.  Darüber hinaus soll auf Geschlechterparität hingewirkt werden. 
  • Externe Aufsichtsratsmitglieder: Zukünftig sollen nach Möglichkeit auch Personen, die weder aus Rat oder Verwaltung stammen (sog. „Externe“), aufgrund ihrer fachlicher Eignung oder ihrer Branchenkenntnisse bei der Bestellung von Aufsichtsräten berücksichtigt werden.
  • Qualifikation / Fortbildung: Die Qualifikation der Vertreterinnen und Vertreter in den Aufsichtsgremien soll durch ein umfangreiches Fortbildungsangebot weiterhin sichergestellt werden. Darüber hinaus wurde die verpflichtende Teilnahme an den Grundlagenschulungen zu Beginn der Wahlperiode für die seitens des Rates entsandten Aufsichtsräte aufgenommen. Die Teilnahme an Fortbildungen wird zukünftig im jährlichen Bericht des Aufsichtsrats dokumentiert.
  • Whistleblower-Regelung: Ebenso aufgenommen wurden eine Whistleblower-Regelung sowie Verpflichtungen zu verstärkter Transparenz durch jährliche Corporate Governance-Erklärungen und der Veröffentlichung von Unternehmensdaten.
  • Auswahlverfahren und Vergütung von Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer: Erhöhte Anforderungen gelten zukünftig hinsichtlich der Bestellung von Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern. Hier ist nunmehr zwingend eine Personalberatung hinzuzuziehen und das Auswahlverfahren zu dokumentieren. Auch die Höhe der Vergütungen muss zukünftig durch eine Personalberatung bestätigt werden und wird sich in einem jährlichen Vergütungsbericht der Stadt Köln wiederfinden. Zudem wurden die Anforderungen bei der Ausschreibung von Geschäftsführungsstellen präzisiert und Regelungen einer sogenannten Cooling-off-Periode bei Wechseln aus der Geschäftsführung in den Aufsichtsrat fortgeschrieben.  

Mit Blick auf den umgekehrten Wechsel aus dem Aufsichtsrat in die Geschäftsführung wurde die Verwaltung mit einer vertieften gutachterlichen Betrachtung beauftragt. Das Ergebnis der Prüfung soll dem Finanzausschuss bis Ende des 2. Quartals 2021 vorgelegt werden.

Grundsätze kommunaler Unternehmensführung - Fortentwicklung des PCGK Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit