DNA-Nachweis ist Meilenstein in der Bekämpfung des illegalen Handels

Das Heißgetränk Salep erfreut sich mittlerweile auch in ganz Deutschland großer Beliebtheit. Es wird in türkischen Lebensmittelgeschäften als Instant-Pulver angeboten und findet sich auch auf den Speisekarten der türkischen Cafés wieder. Als Salep werden getrocknete, fein pulverisierte Wurzelknollen verschiedener Erdorchideen bezeichnet. Salep-Knollen werden wild hauptsächlich in Albanien, Griechenland und besonders stark im Iran und in der Türkei geerntet. Sie werden für die Produktion von Speiseeis und dem traditionellen Heißgetränk, Salep genannt, gehandelt. Früher wurde Salep auch zu medizinischen Zwecken, als Nahrungsergänzungsmittel und Aphrodisiakum, verwendet. Die Türkei ist der Hauptkonsument von Salep.

Etwa 90 Prozent aller Erdorchideen werden dort für die Produktion von Salep geerntet, die geschätzte jährliche Salep-Produktion beträgt 30 Tonnen, das entspricht rund 40 bis 50 Millionen Orchideenpflanzen pro Jahr. Da Salep-Knollen weitestgehend wild geerntet werden, finden die Ernte und der Handel illegal statt. Das Züchten ist aufgrund des komplizierten und komplexen Lebenszyklusses der Erdorchideen schwierig. Heute stehen alle Orchideenarten unter dem Schutz internationaler und nationaler Gesetze. Alle Orchideenarten sind besonders geschützt. Problematisch ist die unklare Deklaration der Inhaltsstoffe der hierzulande gehandelten Salep-Produkte.

Um herauszufinden, was sich hinter den Bezeichnungen "Salep-Aroma" oder "naturidentisches Aroma" verbirgt, wurden in Köln Proben verschiedener Salep-Hersteller gesammelt und zur Analyse der Inhaltsstoffe ins Nees-Institut für Biodiversität der Universität Bonn gebracht.

Eine Arbeitsgruppe von Professor Dietmar Quandt hat es durch ein aufwendiges Analyseverfahren geschafft, in einer der Getränkeproben die DNA von Erdorchideen nachzuweisen. Dieser eindeutige Nachweis von Salep in einer der Proben konnte im Frühjahr dieses Jahres von der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Köln als Beweismittel in einem Gerichtsverfahren erfolgreich verwendet werden.

Die Möglichkeit bei einem Gemisch verschiedener Inhaltsstoffe konkrete DNA-Nachweise zu erbringen, stellt einen Meilenstein in der Bekämpfung des illegalen Handels mit bedrohten Arten dar. Diese Methode lässt sich auch auf DNA-Analysen bei Produkten der traditionellen chinesischen Medizin, Kosmetika und Nahrungsergänzungsmittel ausweiten. Auch dort könnten mittels DNA-Sequenzierung Bestandteile von geschützten Arten gerichtsfest nachgewiesen werden.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Stadt Köln, Umwelt-und Verbraucherschutzamt, Untere Landschaftsbehörde, unter Tel. 0221/221-24877 oder 0221/221-36540.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit