Die UN-Menschenrechte – eine Agenda auch für Kommunen

© UN - United Nations

Am 10. Dezember 1948 verabschiedeten die damals 56 Mitgliedsstaaten in der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) in New York die Resolution 217 A (III) zum Schutz der Menschenrechte. Dieser sind im Laufe der Jahrzehnte viele, wenn auch nicht alle UN-Mitgliedsstaaten beigetreten.

Die Verabschiedung dieser Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte kann als wegweisender Schritt in der Geschichte der Menschheit verstanden werden. Gleichwohl sind bis heute weltweit immer noch unzählige Menschenrechtsverletzungen aufgrund von Kriegen, (gesellschafts-)politischen Konflikten und antidemokratischen Entwicklungen zu beklagen. Die Resolution 217 A (III) bietet ein, wenn nicht das Fundament für ein friedliches Miteinander sowie Freiheit und Gerechtigkeit. Im Hinblick auf die Tatsache, dass die Mehrheit der Weltbevölkerung heute im urbanen Raum lebt, kommt Gemeinden und Regionen bei der Wahrung der Menschenrechte eine besondere Bedeutung und Verantwortung zu.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde von vielen Staaten als Grundlage und Richtlinie für ihre eigenen Verfassungen herangezogen. Ein Beispiel ist unser deutsches Grundgesetz vom 23. Mai 1948. Dort heißt es im Artikel 1:

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Auch viele der seit 1948 geschlossenen internationalen Übereinkommen, Gesetze und Verträge basieren auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, so zum Beispiel auch die Europäische Menschenrechtskonvention.

Zusammen mit dem UN-Zivilpakt und dem UN-Sozialpakt, beide 1966 beschlossen, bildet die Resolution 217 A (III) die Internationale Menschenrechtscharta / die "International Bill of Rights". Damit haben die Menschenrechte der Allgemeinen Erklärung von 1948 juristisch eine stärkere Verbindlichkeit erlangt.

In ihrer Kernbotschaft betonen die 30 Artikel der UN-Menschenrechtserklärung den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz. Dieser besagt, dass allen Menschen unabhängig von Geschlecht, Rasse, Herkunft, Hautfarbe und Religion von Geburt an, die gleichen Rechte und Freiheiten zustehen.

Zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in Deutsch

Wir für die Menschenrechte – lokal und global

© UCLG Committee on Social Inclusion, Participatory Democracy and Human Rights
Logo zur Kampagne

Wir als Stadt Köln verstehen uns als Menschenrechtsstadt und messen kommunaler und internationaler Menschenrechtsarbeit einen großen Wert bei. Mit unserem Engagement soll auf breiter Ebene zur Verbesserung der Lebensbedingungen für die Menschen und den Erhalt ihrer natürlichen Lebensgrundlagen beigetragen werden.

Ein wichtiger Schritt zur Stärkung unseres menschenrechtlichen Engagements war am 8. April 2023 der Beitritt zur internationalen Kampagne "10, 100, 1000 Human Rights Cities and Territories until 2030", die vom internationalen Städtenetzwerk United Cities and Local Governments, kurz UCLG, initiiert und organisiert wird. 

 

UCLG: We act. Human Rights

Für die Einhaltung und Förderung der Menschenrechte vor allem auf lokaler Ebene setzt sich eine Reihe von Dienststellen unserer Stadtverwaltung ein. So zum Beispiel

Das Thema Menschenrechte im globalen Kontext in den Fokus zu rücken, ist eine übergeordnete Aufgabenstellung unseres Büros Europa und Internationales

Um bei Menschenrechtsthemen Synergien zwischen allen Dienststellen zu schaffen und zu einer langfristigen und nachhaltigen Verwaltungsarbeit beizutragen, wurden folgende Schwerpunktthemen für die internationale Menschenrechtsarbeit identifiziert:

  • Stärkung von Frauenrechten
  • Stärkung von LSBTI-Rechten
  • Unterstützung von Menschenrechtsverteidiger*innen
  • Menschenrechte in der städtischen Ausbildung
  • Faire und menschenwürdige Arbeitsbedingungen.

Internationale Menschenrechtsarbeit – Die Grundlage für unsere Arbeit

© Stadt Köln
Das Konzept zur Städtepartnerschaftsarbeit aus dem Jahr 2023

Im Dezember 2008 beauftragte unser Rat die Verwaltung erstmals damit, ein "Konzept für die Weiterentwicklung der zukünftigen Städtepartnerschaftsarbeit und internationalen Städtekooperationen der Stadt Köln" zu erarbeiten. Dabei legte unser Rat als unverzichtbare Schwerpunkte des Konzeptes "die Förderung der Bürger*innen-, Menschen- und Minderheitenrechte sowie die Stärkung kommunaler Selbstverwaltung und zivilgesellschaftlicher Strukturen" fest. 

Auf diesem Konzept basierend folgte 2016 zunächst der Auftrag, einen Bericht zur Umsetzung bisheriger Maßnahmen vorzulegen. Darüber hinaus erging der Auftrag, das Konzept aus dem Jahr 2008 aktualisiert und erweitert als Umsetzungskonzept fortzuschreiben. Neben den übrigen Aspekten der Städtepartnerschaftsarbeit wird das Thema Menschenrechte als ein Arbeitsschwerpunkt priorisiert.  

Dieses "Konzept zur Weiterentwicklung der Städtepartnerschaftsarbeit der Stadt Köln" wurde vom Rat in seiner Sitzung am 23. März 2023 beschlossen und gilt als wichtige Leitlinie für unsere internationale Arbeit. Auch wenn im Konzept noch von 22 internationalen Partnerschaften gesprochen wird, schließt es selbstverständlich auch die Städtepartnerschaft mit Dnipro in der Ukraine ein. Sie wurde am 28. August 2024 als 23. Verbindung geschlossen.

Oberbürgermeisterin Henriette Reker im Anschluss an die Ratssitzung: 

Die Zunahme autoritärer politischer Systeme und das Wiedererstarken des Nationalstaats bereiten mir große Sorgen. Die universellen Rechte von Menschen sind zunehmend in Gefahr. Die Stadt Köln trägt mit ihrer neu ausgerichteten Städtepartnerschaftsarbeit dazu bei, die Rechte und Würde der Menschen zu schützen, und dass Menschen unterschiedlicher Herkunft sich begegnen. In diesem Zusammenhang bin ich sehr dankbar für die wertvolle Arbeit und Unterstützung der zahlreichen Städtepartnerschaftsvereine.

Hier geht es zum Städtepartnerschaftskonzept

Im Fokus unserer Arbeit: 23 Städtepartnerschaften sowie die nachhaltigen Entwicklungsziele der UN

Den Rahmen bilden entsprechend unsere 23 internationalen Städtepartnerschaften. Viele dieser Partnerschaften wurden nach Ende des Zweiten Weltkriegs gegründet, um zur Versöhnung und Völkerverständigung weltweit beizutragen. 

In diesem Sinne verstehen wir unsere Menschenrechtsarbeit gleichzeitig als kommunale Handlungsgrundlage und Zielsetzung als auch als dauerhafte Aufgabe. Im wechselseitigen Austausch sowie in gemeinsamen Projekten mit zivilgesellschaftlichen Partner*innen in Köln und mit unseren Partnerkommunen wirken wir daran mit, alle drei Generationen von Menschenrechten umzusetzen. Mehrheitlich werden diese drei Generationen gegliedert in:

  • bürgerliche und politische Rechte (auch Freiheitsrechte genannt),
  • wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (auch Sozialrechte genannt)
  • kollektive Rechte.

In die bereits definierten Schwerpunktthemen unserer Menschenrechtsarbeit werden die siebzehn nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (UN SDG) im Rahmen der Kommunalen Entwicklungszusammenarbeit mit einbezogen. Auch wenn diese Nachhaltigkeitsziele nicht mit den Menschenrechten identisch sind, finden sich viele der menschenrechtlichen Regelungen in diesen Zielen wieder und ergänzen und verstärken diese. 

Internationale Menschenrechtsarbeit – Schwerpunktthemen und Projekte

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Unser Beitrag zur Ausstellung "75 Jahre UN-Menschenrechte" in der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln

Ziel unserer Arbeit ist, mit interessierten Partner-Kommunen sowie mit Nichtregierungsorganisationen und Institutionen durch gemeinsame Projekte und Veranstaltungen unserer Verantwortung für den Schutz der universellen Menschenrechte nachzukommen. 

Zu unserer Arbeit gehört der Fachaustausch mit den Kolleg*innen in den Partnerstädten sowie mit Kölner und internationalen Menschenrechtsaktivist*innen, vor allem aus unseren Partnerstädten. Zudem greifen wir im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen zur Situation von Menschenrechtsverteidiger*innen in unseren Partnerstädten und darüber hinaus aktuelle Menschenrechtsthemen mit internationalem Bezug auf. Ein wichtiger Beitrag, um das Thema in der Kölner Stadtgesellschaft zu verankern und den Menschenrechtsdialog anzuregen.  

In Ländern, in denen aufgrund der Rahmenbedingungen die direkte Kooperation zum Thema mit den Verwaltungen nicht möglich ist, suchen wir vor allem den Austausch mit der dortigen Zivilgesellschaft und initiieren Austausch- und Vernetzungstreffen. Zudem laden wir Menschenrechtsverteidiger*innen nach Köln ein, um zivilgesellschaftliche Akteur*innen in autokratischen und diktatorischen Regimen soweit wie möglich zu stärken und ihre Arbeit in Köln bekannter zu machen.

Die einzelnen Schwerpunktthemen – Maßnahmen und Projekte