Für Kinder und Jugendliche muss es jemanden geben, der die Verantwortung für sie trägt. Normalerweise ist das die Aufgabe der Eltern, die diese Aufgabe aber manchmal nicht übernehmen können, dürfen oder wollen. Das Gericht überträgt dann einem anderen Erwachsenen die Vormundschaft. Dieser vertritt die Kinder und Jugendlichen in rechtlichen Dingen und soll für deren Wohlergehen sorgen.
Wird den Eltern oder einem alleinsorgeberechtigten Elternteil nur ein Teil der elterlichen Verantwortung beziehungsweise elterlichen Sorge entzogen, spricht man von einer Pflegschaft. Eine Pflegschaft kann unterschiedliche Teile der elterlichen Sorge beinhalten, zum Beispiel die Personensorge, die Vermögenssorge, die Gesundheitsfürsorge, das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Die Vormundschaft innehabende Personen in den Bezirksjugendämtern sind ansprechbar für die betroffenen Minderjährigen, deren Eltern, Pädagog*innen in den Einrichtungen, Pflegeltern, Gerichte, Vereine, Schulen, soziale Dienste sowie andere Institutionen und Personen, die mit den Minderjährigen in Kontakt stehen.
Die Aufgaben im Überblick
- Wir üben die gesetzliche Vertretung für Kinder und Jugendliche aus und nehmen deren Interessen wahr
- Wir pflegen regelmäßig persönlichen Kontakt mit den Minderjährigen
- Wir entscheiden über ihren Lebensort und wählen den Kindergarten, die Schule oder die Ausbildungsstätte
- Wir legen mit den Minderjährigen und deren Bezugspersonen die Erziehungsziele fest und beaufsichtigen deren Umsetzung
- Wir wählen die notwendigen erzieherischen Hilfen aus und beantragen sie
- Wir regeln Belange, die die Gesundheit der oder des Minderjährigen betreffen
- Wir verwalten das Vermögen von Kindern und Jugendlichen, die unter Vormundschaft oder Pflegschaft stehen, regeln ihre Erbschaftsangelegenheiten und machen Sozialleistungen geltend
- Wir vertreten sie in gerichtlichen Verfahren und sorgen für eine angemessene Anhörung und Beteiligung
- Wir begleiten minderjährige Mütter als Vormund ihres Kindes oder ihrer Kinder und unterstützen sie in Fragen der Erziehung und Versorgung des Kinder oder der Kinder sowie bei der Regelung behördlicher Angelegenheiten
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite "Dein Vormund vertritt dich" des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. und der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen e. V.
An die Ombudschaft Jugendhilfe NRW können sich Kinder, Jugendliche und Erwachsene als unabhängige Beschwerdestelle wenden.