Früherkennung und Prävention von Zahn-, Mund- oder Kiefererkrankungen im Kindes- und Jugendalter. Die Grundlage dazu bietet die zahnärztliche Untersuchung in Kindergärten, Grundschulen und weiterführenden Schulen.

Ziele

  1. Früherkennung von Zahnerkrankungen
  2. Ermittlung der Kariesrisikofaktoren in Abhängigkeit von sozialen und regionalen Strukturen
  3. Elterninformation
  4. Multiplikatoren Schulungen von Eltern, Lehrer*innen und Erzieher*innen
  5. Durchführung erweiterter Prophylaxe-Maßnahmen bei Kindern mit erhöhter Kariesaktivität (Intensivprophylaxe)
  6. Epidemiologische Erfassung der Befund-Daten
  7. Gesundheitsberichtserstattung
  8. Entwicklung und Erarbeitung von Konzepten zur Gesundheitsförderung gemeinsam mit den Eltern, dem pädagogischen Personal und anderen Berufsgruppen
  9. Gesundheitserziehung im Sinne einer Sensibilisierung des Umganges mit der eigenen Gesundheit, bereits im Kindesalter

Zielgruppe

Zahnärztliche Reihenuntersuchungen werden durchgeführt bei Kindern und Jugendlichen zwischen dem dritten und sechzehnten Lebensjahr.

In folgenden Einrichtungen werden Reihenuntersuchungen angeboten:

  1. Kindergärten und Kindertagesstätten
  2. Grundschulen
  3. Hauptschulen
  4. Realschulen
  5. Gymnasien
  6. Förderschulen

Die Untersuchungen werden von einem zahnärztlichen Team, bestehend aus einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt und einer zahnmedizinischen Fachassistentin durchgeführt.

Die Reihenuntersuchung findet nach vorheriger Terminvereinbarung in den Räumen der jeweiligen Einrichtung statt.

Informationen zur Reihenuntersuchung

Erfasst werden Befunde über den Gesundheitszustand der Zähne im Milch-, Wechsel- und bleibenden Gebiss.

Anhand der Untersuchungsergebnisse können vor allem Aussagen getroffen werden über:

  1. Erkrankungen der Zahnhartsubstanz: Karies an Milchzähnen und bleibenden Zähnen
  2. Erkrankungen der Weichgewebe: Gingivitiden, Parodontitiden
  3. Hygienezustand des Gebisses
  4. Kieferorthopädische Behandlungsnotwendigkeit

Bei Behandlungsbedarf erfolgt eine schriftliche Benachrichtigung der Eltern durch ein Informationsblatt (gelber Zettel), auf welchem die Art der benötigten Behandlung bei der Hauszahnärztin oder beim Hauszahnarzt empfohlen wird.

Die Daten werden streng vertraulich behandelt und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

Weitere Informationen

Deutsche Gesellschaft für Mund- und Kieferheilkunde

Fachliche Informationen zur Gruppenprophylaxe

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst
Neumarkt 15-21
50667 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-24750
Telefax
0221 / 221-23762
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Freitag, 8 bis 12 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung

Telefonische Beratung:
Montag bis Donnerstag, 14 bis 16 Uhr

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1, 3, 4, 7, 9, 16 und 18 (Haltestelle Neumarkt)
Bus-Linien 136, 146 (Haltestelle Neumarkt)

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