Sie sind Eltern eines Kindes oder Jugendlichen mit einer geistigen, körperlichen oder mehrfachen Behinderung und suchen Entlastung?

Benötigte Dokumente

  • Personalausweis oder Pass

  • Schwerbehindertenausweis

    falls vorhanden

  • Mietvertrag und Nachweis über die aktuelle Miete

  • Letzte Nebenkostenabrechnung

  • Aktueller Wohngeldbescheid

    falls vorhanden

  • Lückenlose Kontoauszüge Ihrer Girokonten der letzten drei Monate

  • Nachweise über Ihr Vermögen,

    wie zum Beispiel Kraftfahrzeug-Papiere/Sparbücher

  • Nachweise über Art und Höhe Ihrer Einkommen,

    zum Beispiel Lohn- oder Gehaltsabrechnung, Rentenbescheid

  • Nachweise über Unterhaltsverpflichtungen und Vereinbarungen

    Gesetzliche Unterhaltsansprüche sind vorrangig vor der Sozialhilfe zu realisieren. Deshalb sind die Personen näher bezeichnen, gegen die gesetzliche Unterhaltsansprüche bestehen beziehungsweise bestehen können. Hierzu zählen insbesondere Ehegatten untereinander (sowohl geschieden als auch getrennt lebend), Eltern, Kinder. Bei nichtehelich geborenen Kindern Angaben zu Vater und Mutter. Fortlaufend gezahlter Unterhalt ist nachweisen. Bestehende Unterhaltsregelungen (zum Beispiel Gerichtsurteil, Urkunden von Notar oder Jugendamt, sonstige Vereinbarung et cetera) sind vorzulegen.

  • Nachweise über das Einkommen und Vermögen weiterer Personen,

    die in Ihrem Haushalt leben

  • Gutachten des Medizinischen Dienstes (MDK) der Pflegekasse,

    sofern vorhanden.

  • Benennung des Dienstes,

    den Sie beauftragen wollen.

Unser Angebot

Der Familienentlastende Dienst (FED) bietet Ihnen individuelle Betreuung. Dies kann zum Beispiel in Form von Begleitung zu Therapien und Arztbesuchen oder auch der Freizeitbeschäftigung sein. Die Unterstützung dient dazu, Sie als Eltern und die Geschwister zu entlasten und die Motivation zur häuslichen Pflege und Betreuung zu erhalten und zu erneuern. Die Hilfe ist einkommensabhängig und vermögensabhängig. Ihre vorhandenen Mittel werden dann dem benötigten Bedarf gegenüber gestellt.

Weiterführende Links

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich, bei Bedarf nach vorheriger Terminabsprache jedoch möglich.

Bitte beachten Sie unseren allgemeinen Hinweis zur Öffnung städtischer Einrichtungen. Sie können uns Ihre Anträge und Unterlagen auch per Post schicken, oder nutzen Sie unseren Hausbriefkasten. Wir antworten Ihnen und Sie erhalten Ihre Leistungen weiterhin.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtliche Voraussetzungen

Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Verwaltungsdienst Hilfe zur Pflege
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefax
0221 / 221-29591
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 8 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)

Fahrplanschnellsuche

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