Sie können sich mit der Aufenthaltserlaubnis für Au-pair bis zu einem Jahr in Deutschland in Ihrer Gastfamilie aufhalten und dort bei der Kinderbetreuung helfen.
Voraussetzungen
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt und nicht älter als 26 Jahre.
- Ihre Beschäftigung als Au-pair muss mindestens sechs Monate und darf höchstens 12 Monate dauern.
- Sie müssen über einfache deutsche Sprachkenntnisse (A1) verfügen.
- Sie haben bisher noch nicht in Deutschland als Au-pair gearbeitet.
- Der Hauptwohnsitz Ihrer Gastfamilie muss in Deutschland sein. Wir sind für Ihren Aufenthalt zuständig, wenn Ihre Gastfamilie in Köln wohnt.
- Es besteht kein Verwandtschaftsverhältnis zwischen Ihnen und der Gastfamilie.
- In der Gastfamilie wird Deutsch als Muttersprache gesprochen. Wird in der Gastfamilie Deutsch als Familiensprache gesprochen, dürfen Sie nicht aus einem Heimatland der Gasteltern stammen.
- In der Gastfamilie muss mindestens ein minderjähriges Kind leben.
- Sie müssen über ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen.
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular, auch online möglich
- Anerkannter und gültiger Nationalpass
- Falls erforderlich, die Kopie des Einreisevisums
- Biometrisches Passfoto, nicht älter als drei Monate
- Sie benötigen einen Au-pair Vertrag und einen Fragebogen. Einen Mustervertrag und den Au-pair Fragebogen können Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit herunterladen.
- Sie müssen einfache deutsche Sprachkenntnisse Stufe A1 durch ein geeignetes Sprachstandszeugnis der Stufe A1 (zum Beispiel "Deutsch-Test für Zuwanderer") nachweisen. Die Nachweise müssen durch das Goethe-Institut, TestDaF-Institut oder telc gGmbH zertifiziert sein.
- Nachweis über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz
Wechsel der Gastfamilie
Wenn Sie Ihre Tätigkeit in der Gastfamilie vorzeitig beenden und in eine andere Gastfamilie wechseln möchten, beantragen Sie bitte zuerst bei uns die Genehmigung.
Vorsprache
Ihren Antrag für die Aufenthaltserlaubnis als Au-Pair können Sie uns online zuschicken. Wenn wir Ihren Antrag geprüft haben, erhalten Sie von uns eine Rückmeldung. Sie erhalten eine Termineinladung zur Vorsprache, wenn wir Ihnen die Aufenthaltserlaubnis als Au-Pair ausstellen können.
Gebühren
Folgende Kosten fallen für die Aufenthaltserlaubnis an:
- Ersterteilung ab 18 Jahren: 100 Euro
Für assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige gilt:
- bis 24 Jahre: 22,80 Euro
- ab 24 Jahre: 37 Euro