Neue Förderprogramme
Die Möglichkeit der Antragsstellung in den Förderprogrammen "Gebäudesanierung – klimafreundliches Wohnen", "Photovoltaik – klimafreundliches Wohnen" und "Photovoltaik – klimafreundliches Arbeiten" wird ab sofort ausgesetzt.
Der Fördertopf für die Programme zur Gebäudesanierung und Photovoltaik ist für das laufende Jahr (2024) ausgeschöpft. Es können derzeit keine weiteren Anträge mehr angenommen werden.
Derzeit arbeiten wir die eingegangenen Anträge nach und nach ab. Wir bitten daher, von Anfragen zum Bearbeitungsstand vorerst abzusehen. Die zuständigen Sachbearbeiter*innen kommen bei der Antragsbearbeitung aktiv auf die Antragssteller*innen zu.
Keine neuen Anträge im alten Förderprogramm möglich
Das erfolgreiche Förderprogramm "Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien - Klimafreundliches Wohnen" wurde zum 1. Oktober 2023 eingestellt. Vollständige Förderanträge, Fördermaßnahmen mit Zuwendungsbescheid und eingereichte Verwendungsnachweise werden weiterhin bearbeitet.
Für die nachfolgend genannten Maßnahmen beträgt der Förderzuschuss einheitlich 10 Prozent der nachgewiesenen förderfähigen Kosten aus den eingereichten Förderbescheiden der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und/oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Die eingereichten Bescheide dürfen nicht älter als 1. Januar 2022 sein.
Vor Antragstellung bei uns dürfen Sie die Maßnahmen beauftragen. Diese Maßnahmen dürfen jedoch nicht abgeschlossen sein. Maßnahmen, die bereits vor Ihrer Antragstellung abgeschlossen wurden, werden nicht gefördert.
Unabhängig davon müssen die Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) von KFW und/oder BAFA eingehalten werden.
Zuschuss bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Maßnahme | Erläuterungen |
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Außenwände | Außenwanddämmungen, Einblasdämmungen, Fachwerkdämmungen, Innendämmungen |
Fenster/Außentüren | Außentüren, Außenfenster, Sonderverglasung, Dachflächenfenster, Hauseingangstüren |
Dachflächen | Schrägdächer, Flachdächer, Dachgauben |
oberste Geschossdecken | oberste Decken und Wände gegen unbeheizte Räume |
Wänden gegen Erdreich und unbeheizte Räume | |
Kellerdecken | Kellerdecken, Decken gegen unbeheizte Räume, Decken gegen Außenluft nach unten |
Bodenflächen | Fußbodenflächen gegen Erdreich |
Sommerlicher Wärmeschutz | außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen |
Höhe der Zuwendung
10 Prozent der nachgewiesenen förderfähigen Kosten gemäß Bundesförderung (BEG)
Besondere Bestimmungen
- Die Verwendung von Tropenhölzern wird nicht gefördert.
- Maßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden sind förderfähig.
Infoblatt und Checkliste
Bitte lesen Sie vor Antragstellung das Infoblatt. Die Unterlage dient Ihnen als Arbeitshilfe und Checkliste für den Förderantrag.
Zuschuss bei Anlagentechnik (außer Heizung)
Maßnahmen | Erläuterungen |
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Wohnungslüftungsanlagen | Lüftungsanlagen in Wohngebäuden und Wohnungen |
Efficiency Smart Home |
Höhe der Zuwendung
10 Prozent der nachgewiesenen förderfähigen Kosten gemäß Bundesförderung (BEG)
Besondere Bestimmungen
Gefördert wird die Erstinstallation oder Erneuerung von Lüftungsanlagen in Wohngebäuden und Wohnungen gemäß den Regelungen der Bundesförderung (BEG).
Infoblatt und Checkliste
Bitte lesen Sie vor Antragstellung das Infoblatt. Die Unterlage dient Ihnen als Arbeitshilfe und Checkliste für den Förderantrag.
Zuschuss bei Anlagen zur Wärmeerzeugung
Maßnahmen | Erläuterungen |
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Gas-Hybridheizungen | Gas-Brennwertheizung kombiniert mit Solaranlage oder Wärmepumpe oder Holzpelletkessel |
Solarkollektoranlagen | Thermische Solaranlagen zur Raumheizung und/oder zur Warmwasserbereitung |
Holzpellet Zentralheizungen | Keine Förderung von Pelletöfen mit Wassertasche und Kesseln für Scheitholz und Holzhackschnitze |
Erdwärmepumpen | Sole/Wasser-Wärmepumpen mit Erdsonden oder Erdwärmekollektoren sowie Wasser/Wasser-Wärmepumpen |
Erneuerbare Energien-Hybridheizungen | Kombinationen von Heizungssystemen auf Basis erneuerbarer Energien |
Anschluss Fernwärme | Anschluss oder Erneuerung eines Anschlusses von Wohngebäuden und Gebäuden mit Wohnungen an das Fernwärmenetz |
Höhe der Zuwendung
10 Prozent der nachgewiesenen förderfähigen Kosten gemäß Bundesförderung (BEG)
Besondere Bestimmungen
- Pelletöfen, Scheitholzkessel und Holzhackschnitzelkessel werden nicht gefördert.
- Luft-Wärmepumpen werden nur als Teil einer Gas-Hybridheizung gefördert.
- Anschlüsse an Gebäudenetze und Wärmenetze, die nicht Teil des Kölner Fernwärmenetzes sind, können als "Innovative Sondermaßnahme" der Köln-spezifische Maßnahmenförderung beantragt werden.
Infoblatt und Checkliste
Bitte lesen Sie vor Antragstellung das Infoblatt. Die Unterlage dient Ihnen als Arbeitshilfe und Checkliste für den Förderantrag.
Zuschuss zur Heizungsoptimierung
Maßnahmen | Erläuterungen |
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Heizungsoptimierung | Es werden sämtliche Maßnahmen gefördert, die nach BEG förderfähig sind. Dazu gehören zum Beispiel:
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Höhe der Zuwendung
10 Prozent der nachgewiesenen förderfähigen Kosten gemäß Bundesförderung (BEG)
Besondere Bestimmungen
Es werden Maßnahmen gefördert, die nach der "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) förderfähig sind, soweit in dieser Richtlinie keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.
Infoblatt und Checkliste
Bitte lesen Sie vor Antragstellung das Infoblatt. Die Unterlage dient Ihnen als Arbeitshilfe und Checkliste für den Förderantrag.
Zuschuss für Effizienzhäuser (außer Neubauten)
Maßnahme | Erläuterungen |
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Effizienzhäuser |
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Effizienzhaus EE |
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Höhe der Zuwendung
10 Prozent der nachgewiesenen förderfähigen Kosten gemäß Bundesförderung (BEG)
Besondere Bestimmungen
Es werden Maßnahmen gefördert, die nach der "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) förderfähig sind, soweit in dieser Richtlinie keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.
Infoblatt und Checkliste
Bitte lesen Sie vor Antragstellung das Infoblatt. Die Unterlage dient Ihnen als Arbeitshilfe und Checkliste für den Förderantrag.
Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung
Maßnahmen | Erläuterungen |
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Fachplanung und Baubegleitung | Es werden sämtliche Maßnahmen gefördert, die nach BEG förderfähig sind. Dazu gehören zum Beispiel:
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Höhe der Zuwendung
10 Prozent der nachgewiesenen förderfähigen Kosten gemäß Bundesförderung (BEG)
Besondere Bestimmungen
Es werden Maßnahmen gefördert, die nach der "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) förderfähig sind, soweit in dieser Richtlinie keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.
Die Beantragung der Förderung einer Fachplanung und Baubegleitung erfolgt im Rahmen der Förderanträge zu folgenden Maßnahmen:
- Zuschuss bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Zuschuss bei Anlagen zur Wärmeerzeugung
- Zuschuss bei Anlagentechnik (außer Heizung)
- Zuschuss zur Heizungsoptimierung
- Zuschuss für Effizienzhäuser (außer Neubauten)
Bonus bei Verwendung umweltfreundlicher Dämmstoffe
Der Einbau umweltfreundlicher Dämmstoffe bei der Sanierung von Bauteilen der Gebäudehülle wird bei Einzelmaßnahmen und Effizienzhäusern zusätzlich gefördert. Gefördert werden Dämmstoffe gemäß der unten gezeigten Liste "Förderfähige Dämmstoffe und Dämmmaterialien" und/oder Dämmstoffe mit einer Zertifizierung "Blauer Engel" oder "natureplus®".
Es muss eine bauaufsichtliche Zulassung für die Anwendung der jeweiligen Dämmstoffe vorliegen.
Förderfähige Dämmstoffe | Dämmmaterialien |
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Dämmstoffe auf Holz-Basis |
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Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen |
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Zellulose |
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Zertifizierte Dämmstoffe |
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Höhe der Zuwendung
zusätzlich 15 Euro pro Quadratmeter gedämmter Bauteilfläche, bei vollständiger Dämmung eines Bauteils mit umweltfreundlichen Dämmstoffen
Besondere Bestimmungen
Werden bei der Dämmung eines Bauteils umweltfreundliche Dämmstoffe mit weiteren Dämmstoffen kombiniert, wird der Bonus im Verhältnis der Dämmschichtdicken reduziert.
Der Bonus wird im Rahmen der Förderanträge zu folgenden Maßnahmen beantragt:
- Zuschuss bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Zuschuss für Effizienzhäuser
Bonus bei Errichtung einer Solarkollektoranlage mit gleichzeitiger Begrünung der Dachfläche
Es wird ein Bonus gezahlt, wenn Sie bei Errichtung einer Solarkollektoranlage, die Dachfläche begrünen. Voraussetzung ist die Inanspruchnahme unseres Förderprogramms "Grün hoch 3".
Höhe der Zuwendung
5 Prozent der nachgewiesenen förderfähigen Kosten gemäß Bundesförderung (BEG)
Besondere Bestimmungen:
Der Bonus wird im Rahmen der Förderanträge zu folgenden Maßnahmen beantragt:
- Zuschuss bei Anlagen zur Wärmeerzeugung
- Zuschuss für Effizienzhäuser
Weiterführende Informationen
Ablauf der Antragstellung
Den Zuschuss zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Sie nur beantragen, wenn Ihnen ein Zuwendungsbescheid der BAFA und/oder eine Förderzusage der KfW vorliegt. Dabei dürfen die Bescheide nicht älter als 1. Januar 2022 sein.
Vor Antragstellung bei uns können Fachunternehmen beauftragt werden. Es müssen aber die Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) von KFW und/oder BAFA beachtet werden.
Schritt 1: Vorbereitung
- Förderrichtlinie und Infoblatt/Checkliste zur Fördermaßnahme lesen
- prüffähige Unterlagen zusammenstellen
Schritt 2: Online-Antrag stellen
- Beim Online-Förderportal anmelden
- Neuen Antrag stellen
- Projektart auswählen: Umweltschutz > Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien > Bundesgeförderte Maßnahmen > ...
- Antragsdokumente aufrufen: unter Anlagen zum Förderprogramm herunterladen finden Sie zusätzliche Online-Formulare
- Online-Formulare am Bildschirm ausfüllen und auf dem Computer speichern
- Antragsunterlagen unter Ihre Dokumente/Anlagen zum Antrag hochladen
- weitere Pflichtfelder im Online-Antrag ausfüllen
- Antrag absenden
Schritt 3: Prüfung (Stadt Köln)
- Wir versenden eine Empfangsbestätigung mit Antragsnummer per E-Mail
- Wir prüfen die eingereichten Unterlagen
- Wir nehmen über das Online-Förderportal Kontakt mit Ihnen auf, dann erhalten Sie eine E-Mail vom System
- Unseren Nachricht finden Sie im jeweiligen Online-Antrag unter Kommunikation
- Sie können direkt unter Kommunikation antworten
- nachgeforderte Unterlagen können Sie unter Ihre Dokumente/Anlagen zum Antrag hochladen
- Ergänzungen am Online-Antrag bestätigen Sie bitte mit Aktualisierung senden
Schritt 4: Zuwendungsbescheid (Stadt Köln)
- Wir hinterlegen den Zuwendungsbescheid unter Dokumente/Anlagen der Stadt Köln im Online-Antrag
- Sie erhalten eine E-Mail vom Online-Förderportal
Schritt 5: Verwendungsnachweis einreichen
- nach Abschluss der Arbeiten
- Antrag im Online-Förderportal aufrufen
- unter Verwendungsnachweis die prüffähigen Unterlagen hochladen
Schritt 6: Prüfung (Stadt Köln)
- Wir prüfen die eingereichten Unterlagen
- Wir nehmen über das Online-Förderportal Kontakt mit Ihnen auf, dann erhalten Sie eine E-Mail vom System
- Den Nachrichtentext finden Sie im jeweiligen Online-Antrag unter Kommunikation
- Sie können direkt unter Kommunikation antworten
- nachgeforderte Unterlagen können Sie unter Verwendungsnachweis hochladen
- Ergänzungen am Online-Antrag bestätigen Sie bitte mit Aktualisierung senden
Schritt 7: Prüf- oder Änderungsbescheid (Stadt Köln)
- Wir hinterlegen einen abschließenden Bescheid unter Dokumente/Anlagen der Stadt Köln im Online-Antrag
Schritt 8: Auszahlung beantragen
- Antrag im Online-Förderportal aufrufen
- unter Zuwendung den Rechtsbehelfsverzicht erklären
- unter Bisher beantragte (Teil-)Auszahlungen eine Neue (Teil-)Auszahlung beantragen
- Wir prüfen und geben die Auszahlung frei
Digitales Antragsverfahren
Der Förderantrag, zusätzliche Antragsformulare und Dokumente sind ausschließlich in unserem zentralen Online-Förderportal hinterlegt. Dieses digitale Verfahren ermöglicht es Ihnen, alle Schritte einer Förderung online durchzuführen, von der Beantragung über den Verwendungsnachweis bis zum Mittelabruf.
Antworten auf häufige Fragen
Wir haben für Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Förderung Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien zusammengestellt.
Kontakt
Für alle allgemeinen Fragen zum Förderprogramm stehen Ihnen Mitarbeiter*innen vom Umwelt- und Verbraucherschutzamt zur Verfügung.
Gerne können Sie eine E-Mail schreiben:
Kontakt per E-Mail
Telefonische Beratungszeiten:
Dienstag bis Freitag: 9 bis 12 Uhr
Telefon: 0221 / 221-34344
Persönliche Beratung:
nach telefonischer Vereinbarung