Neue Förderprogramme
Die Möglichkeit der Antragsstellung in den Förderprogrammen "Gebäudesanierung – klimafreundliches Wohnen", "Photovoltaik – klimafreundliches Wohnen" und "Photovoltaik – klimafreundliches Arbeiten" wird ab sofort ausgesetzt.
Der Fördertopf für die Programme zur Gebäudesanierung und Photovoltaik ist für das laufende Förderjahr (2024) ausgeschöpft. Es können momentan keine weiteren Anträge mehr angenommen werden.
Derzeit arbeiten wir die eingegangenen Anträge nach und nach ab. Wir bitten daher, von Anfragen zum Bearbeitungsstand vorerst abzusehen. Die zuständigen Sachbearbeiter*innen kommen bei der Antragsbearbeitung aktiv auf die Antragssteller*innen zu.
Keine neuen Anträge im alten Förderprogramm möglich
Das erfolgreiche Förderprogramm "Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien - Klimafreundliches Wohnen" wurde zum 1. Oktober 2023 eingestellt. Vollständige Förderanträge, Fördermaßnahmen mit Zuwendungsbescheid und eingereichte Verwendungsnachweise werden weiterhin bearbeitet.
Im Programmteil "Köln-spezifische Maßnahmen" werden Maßnahmen für Bestandsgebäude gefördert, für die keine Förderung nach der "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) möglich sind. Die technischen Anforderungen und die Höhe der Zuwendungen werden nachfolgend beschrieben.
Fachunternehmen dürfen erst beauftragt werden, nachdem Sie den Zuwendungsbescheid von uns erhalten haben.
Es kann ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn gestellt werden. Nutzen Sie dazu im Online-Antrag den Bereich Kommunikation. Nach Erhalt unserer Bestätigung, können Sie auf eigenes Risiko Aufträge erteilen oder Bestellungen tätigen. Die Bewilligung ist unverbindlich, das heißt es ist mit ihr kein Anspruch auf eine spätere Förderbewilligung abzuleiten.
Photovoltaikanlagen
Gefördert wird die Neuinstallation von netzgekoppelten Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) mit einer installierten Leistung bis 50 Kilowatt-Peak (kWp). Gefördert werden Systeme mit Einzelmodulen zur Aufdach- und Indachmontage, Solardachziegel und Fassadenanlagen.
Höhe der Zuwendung:
250 Euro pro kWp installierte Leistung
Besondere Bestimmungen:
Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher, für die eine Förderung nach der "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude" (BEG WG) in Anspruch genommen wird, sind nicht förderfähig.
Infoblatt und Checkliste:
Bitte lesen Sie vor Antragstellung das Infoblatt. Die Unterlage dient Ihnen als Arbeitshilfe und Checkliste für den Förderantrag.
Batteriespeicher
Gefördert wird die Neuinstallation von stationären Batteriespeichern in Kombination mit erstmalig errichteten und bestehenden PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von maximal 50 kWp.
Höhe der Zuwendung:
150 Euro pro kWh Bruttospeicherkapazität
Besondere Bestimmungen:
Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher, für die eine Förderung nach der "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude" (BEG WG) in Anspruch genommen wird, sind nicht förderfähig.
Infoblatt und Checkliste:
Bitte lesen Sie vor Antragstellung das Infoblatt. Die Unterlage dient Ihnen als Arbeitshilfe und Checkliste für den Förderantrag.
Steckersolargeräte
Steckersolargeräte sind förderfähig, wenn sie als Komplettpaket von einem Anbieter gekauft werden. Selbst gebaute Geräte werden nicht gefördert. Der Kauf von Einzelkomponenten gilt als Eigenleistung, die durch die Förderrichtlinie ausgeschlossen wird.
Die Ausgangsleistung des Wechselrichters darf maximal 600 Watt betragen. Auf 600 Watt gedrosselte Wechselrichter werden akzeptiert, wenn ein entsprechender Nachweis vom Anbieter vorgelegt und die Anmeldung vom Netzbetreiber akzeptiert wird.
Höhe der Zuwendung:
bis zu 200 Euro pro Wohneinheit
Unterlagen bei Antrag auf Förderung:
- Antrag auf Gewährung von Fördermitteln: Köln-spezifische Maßnahmen
- Formular Energie
- Angebot / Bezugsquelle für Steckersolargeräte
- Datenblatt mit technischen Angaben zum gekauften Gerät, insbesondere Konformitätsnachweis für den Wechselrichter (zum Beispiel: VDE-AR-N 4105)
Unterlagen für den Verwendungsnachweis:
- Auftrags-/ Bestellbestätigung
- Rechnung für Steckersolargerät
- Registrierungsbestätigung vom Marktstammdatenregister (MaStR) für eine steckerfertige Solaranlage (sogenanntes Balkonkraftwerk)
Infoblatt und Checkliste:
Bitte lesen Sie vor Antragstellung das Infoblatt. Die Unterlage dient Ihnen als Arbeitshilfe und Checkliste für den Förderantrag.
Innovative Sondermaßnahmen
Sondermaßnahmen können im Einzelfall gefördert werden, wenn damit ein hohes Maß an Energieeinsparung verwirklicht werden kann. Hierunter fällt zum Beispiel die Umsetzung innovativer Energiekonzepte, zum Beispiel:
- Mieterstromanlagen
- gemeinschaftliche Photovoltaik-Anlagen in Eigentümergemeinschaften
- Contracting
- Wärmelieferung und Wärmenetze
Höhe der Zuwendung:
Die Höhe der Fördersumme richtet sich nach dem Grad der Energieeinsparung und der Investitionssumme.
Bei Maßnahmen in Mehrfamilienhäusern, bei vermieteten Objekten und bei Maßnahmen mit mehr als einem Gebäude sind die erreichte Energieeffizienz, die Wirtschaftlichkeit und die zukünftigen Betriebskosten darzulegen.
Die Fördersumme wird nach Einzelfallprüfung festgelegt.
Infoblatt und Checkliste:
Bitte lesen Sie vor Antragstellung das Infoblatt. Die Unterlage dient Ihnen als Arbeitshilfe und Checkliste für den Förderantrag.
Blockheizkraftwerke (BHKW)
Gefördert wird der erstmalige Einbau von wärmegeführten Blockheizkraftanlagen, die mit erneuerbaren beziehungsweise künstlichen Brennstoffen betrieben werden und deren Gesamtwirkungsgrad (elektrisch und thermisch, bezogen auf den Brennstoffeinsatz) mindestens 85 Prozent beträgt.
Höhe der Zuwendung:
Die Förderung ist gestaffelt nach der installierten elektrischen Nennleistung des BHKWs. Die Förderquoten der Leistungsstufen werden addiert, bis die elektrische Nennleistung des BHKWs erreicht ist.
elektrische Nennleistung | Förderung |
---|---|
≤ 4 kWel | 1.500 Euro pro kWel |
> 4 kWel bis 6 kWel | 1.000 Euro pro kWel |
> 6 kWel bis 12 kWel | 300 Euro pro kWel |
> 12 kWel bis 25 kWel | 150 Euro pro kWel |
> 25 kWel bis 50 kWel | 75 Euro pro kWel |
Beispiel: Förderung eines BHWKs mit einer elektrischen Nennleistung von 14 kWel
kWel | kWel | kWel | kWel | Förderung |
---|---|---|---|---|
bis 4 | > 4 bis 6 | > 6 bis 12 | > 12 bis 14 | |
4 x 1.500 Euro | 2 x 1.000 Euro | 6 x 300 Euro | 2 x 150 Euro | 10.100 Euro |
Besondere Bestimmungen:
Werden Anteile der erzeugten Wärme oder des erzeugten Stroms in Gebäudeteilen genutzt, die nicht zu Wohnzwecken dienen, wird die Förderung entsprechend dem Anteil der Nichtwohnfläche reduziert.
Infoblatt und Checkliste:
Bitte lesen Sie vor Antragstellung das Infoblatt. Die Unterlage dient Ihnen als Arbeitshilfe und Checkliste für den Förderantrag.
Bonus bei Errichtung einer Photovoltaik-Anlage mit gleichzeitiger Begrünung der Dachfläche
Bei Errichtung einer PV‐Anlage auf einer Dachfläche, die gleichzeitig unter Inanspruchnahme des Förderprogramms "GRÜN hoch 3" begrünt werden soll, wird ein Bonus gewährt. Steckersolaranlagen sind von der Förderung ausgenommen.
Höhe der Zuwendung:
zusätzlich 50 Euro pro kWp installierter Leistung
Besondere Bestimmungen:
Der Bonus wird im Rahmen eines Antrages auf Förderung einer PV‐Anlage beantragt.
Ablauf der Antragstellung
Nachdem Sie über das Online-Förderportal einen Zuwendungsbescheid von uns erhalten haben, können Sie Aufträge erteilen oder Bestellungen tätigen.
Im Ausnahmefall können Sie einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn stellen. Nutzen Sie dazu im Online-Antrag den Bereich Kommunikation. Nach Erhalt einer Bestätigung können Sie das Vorhaben beauftragen.
Schritt 1: Vorbereitung
- Förderrichtlinie und Infoblatt/Checkliste zur Fördermaßnahme lesen
- prüffähige Unterlagen zusammenstellen
Schritt 2: Online-Antrag stellen
- Beim Online-Förderportal anmelden
- Neuen Antrag stellen
- Projektart auswählen: Umweltschutz > Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien > Köln-Spezifische Maßnahmen > ...
- Antragsdokumente aufrufen: unter Anlagen zum Förderprogramm herunterladen finden Sie zusätzliche Online-Formulare
- Online-Formulare am Bildschirm ausfüllen und auf dem Computer speichern
- Antragsunterlagen unter Ihre Dokumente/Anlagen zum Antrag hochladen
- weitere Pflichtfelder im Online-Antrag ausfüllen
- Antrag absenden
Schritt 3: Prüfung (Stadt Köln)
- Wir versenden zeitnah Empfangsbestätigung und Antragsnummer per E-Mail
- Wir prüfen die eingereichten Unterlagen
- Wir nehmen über das Online-Förderportal Kontakt mit Ihnen auf, dann erhalten Sie eine E-Mail vom System
- Unseren Nachricht finden Sie im jeweiligen Online-Antrag unter Kommunikation
- Sie können direkt unter Kommunikation antworten
- nachgeforderte Unterlagen können Sie unter Ihre Dokumente/Anlagen zum Antrag hochladen
- Ergänzungen am Online-Antrag bestätigen Sie bitte mit Aktualisierung senden
Schritt 4: Zuwendungsbescheid (Stadt Köln)
- Wir hinterlegen den Zuwendungsbescheid unter Dokumente/Anlagen der Stadt Köln im Online-Antrag
- Sie erhalten eine E-Mail vom Online-Förderportal
Nach Erstellung des Zuwendungsbescheids können Sie Aufträge erteilen oder Bestellungen tätigen.
Schritt 5: Verwendungsnachweis einreichen
- nach Abschluss der Arbeiten
- Antrag im Online-Förderportal aufrufen
- unter Verwendungsnachweis die prüffähigen Unterlagen hochladen
Schritt 6: Prüfung (Stadt Köln)
- Wir prüfen die eingereichten Unterlagen
- Wir nehmen über das Online-Förderportal Kontakt mit Ihnen auf, dann erhalten Sie eine E-Mail vom System
- Den Nachrichtentext finden Sie im jeweiligen Online-Antrag unter Kommunikation
- Sie können direkt unter Kommunikation antworten
- nachgeforderte Unterlagen können Sie unter Verwendungsnachweis hochladen
- Ergänzungen am Online-Antrag bestätigen Sie bitte mit Aktualisierung senden
Schritt 7: Prüf- oder Änderungsbescheid (Stadt Köln)
- Wir hinterlegen einen abschließenden Bescheid unter Dokumente/Anlagen der Stadt Köln im Online-Antrag
Schritt 8: Auszahlung beantragen
- Antrag im Online-Förderportal aufrufen
- unter Zuwendung den Rechtsbehelfsverzicht erklären
- unter Bisher beantragte (Teil-)Auszahlungen eine Neue (Teil-)Auszahlung beantragen
- Wir prüfen und geben die Auszahlung frei
Digitales Antragsverfahren
Der Förderantrag, zusätzliche Antragsformulare und Dokumente sind ausschließlich in unserem zentralen Online-Förderportal hinterlegt. Dieses digitale Verfahren ermöglicht es Ihnen, alle Schritte einer Förderung online durchzuführen, von der Beantragung über den Verwendungsnachweis bis zum Mittelabruf.
Antworten auf häufig gestellt Fragen
Wir haben für Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Förderung Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien zusammengestellt.
Kontakt
Für alle allgemeinen Fragen zum Förderprogramm stehen Ihnen Mitarbeiter*innen vom Umwelt- und Verbraucherschutzamt zur Verfügung.
Gerne können Sie eine E-Mail schreiben:
Kontakt per E-Mail
Telefonische Beratungszeiten:
Dienstag bis Freitag: 9 bis 12 Uhr
Telefon: 0221 / 221-34344
Persönliche Beratung:
nach telefonischer Vereinbarung