Keine neuen Anträge möglich
Das erfolgreiche Förderprogramm "Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien" wurde zum 1. Oktober 2023 durch die Förderprogramme "Gebäudesanierung - klimafreundliches Wohnen", "Photovoltaik - klimafreundliches Wohnen" und "Photovoltaik - klimafreundliches Arbeiten" abgelöst.
Seitdem werden in diesem Programm nur noch die vollständigen Anträge und Verwendungsnachweise bearbeitet. Die zuständigen Sachbearbeiter*innen kommen zu Beginn der Bearbeitung aktiv auf die Antragsteller*innen zu.
Wir bedauern die aktuellen Verzögerungen und bitten um Ihr Verständnis.
Das Förderprogramm besteht aus zwei Teilprogrammen
Ihr Wohngebäude im Kölner Stadtgebiet soll energetisch saniert werden? Wir unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben mit Fördergeldern, die das Förderprogramm Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien – klimafreundliches Wohnen für Sie bereithält.
Sie planen Veränderungen an der Gebäudehülle, den Austausch oder die Optimierung Ihrer Heizungsanlage, den Einsatz von Efficiency Smart Home oder den Umbau zum Effizienzhaus? Dann finden Sie unter Zuschuss zur Bundesförderung alle Informationen.
Sie interessieren sich eher für eine Photovoltaik-Anlage mit Batteriespeicher, ein Steckersolargerät, die Installation eines Blockheizkraftwerks oder andere innovative Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz? Dann informieren Sie sich unter Köln-spezifische Maßnahmenförderung.
Digitales Antragsverfahren
Der Förderantrag, zusätzliche Antragsformulare und Dokumente sind ausschließlich im zentralen Online-Förderportal der Stadt Köln hinterlegt. Dieses digitale Verfahren ermöglicht es Ihnen, alle Schritte einer Förderung online durchzuführen, von der Beantragung über den Verwendungsnachweis bis zum Mittelabruf.
Unterlagen zum Förderprogramm
Förderprogramm "Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien - Klimafreundliches Wohnen" (gültig ab 1. April 2022)
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Wir haben für Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Förderung Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien zusammengestellt.
Kontakt
Für alle allgemeinen Fragen zum Förderprogramm stehen Ihnen Mitarbeiter*innen vom Umwelt- und Verbraucherschutzamt zur Verfügung.
Gerne können Sie eine E-Mail schreiben:
Kontakt per E-Mail
Telefonische Beratungszeiten:
Dienstag bis Freitag: 9 bis 12 Uhr
Telefon: 0221 / 221-34344
Persönliche Beratung:
nur nach telefonischer Vereinbarung