Neue Förderprogramme
Die Möglichkeit der Antragsstellung in den Förderprogrammen "Gebäudesanierung – klimafreundliches Wohnen", "Photovoltaik – klimafreundliches Wohnen" und "Photovoltaik – klimafreundliches Arbeiten" wird ab sofort ausgesetzt.
Der Fördertopf für die Programme zur Gebäudesanierung und Photovoltaik ist bereits ausgeschöpft und es können in diesem Jahr (2024) keine weiteren Anträge mehr angenommen werden.
Derzeit arbeiten wir die eingegangenen Anträge nach und nach ab. Wir bitten daher, von Anfragen zum Bearbeitungsstand vorerst abzusehen. Die zuständigen Sachbearbeiter*innen kommen bei der Antragsbearbeitung aktiv auf die Antragssteller*innen zu.
Keine neuen Anträge im alten Förderprogramm möglich
Das erfolgreiche Förderprogramm "Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien - Klimafreundliches Wohnen" wurde zum 1. Oktober 2023 eingestellt. Vollständige Förderanträge, Fördermaßnahmen mit Zuwendungsbescheid und eingereichte Verwendungsnachweise werden weiterhin bearbeitet.
Das Förderprogramm besteht aus zwei Teilprogrammen
Ihr Wohngebäude im Kölner Stadtgebiet soll energetisch saniert werden? Wir unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben mit Fördergeldern, die das Förderprogramm Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien – klimafreundliches Wohnen für Sie bereithält.
Sie planen Veränderungen an der Gebäudehülle, den Austausch oder die Optimierung Ihrer Heizungsanlage, den Einsatz von Efficiency Smart Home oder den Umbau zum Effizienzhaus? Dann finden Sie unter Zuschuss zur Bundesförderung alle Informationen.
Sie interessieren sich eher für eine Photovoltaik-Anlage mit Batteriespeicher, ein Steckersolargerät, die Installation eines Blockheizkraftwerks oder andere innovative Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz? Dann informieren Sie sich unter Köln-spezifische Maßnahmenförderung.
Digitales Antragsverfahren
Der Förderantrag, zusätzliche Antragsformulare und Dokumente sind ausschließlich im zentralen Online-Förderportal der Stadt Köln hinterlegt. Dieses digitale Verfahren ermöglicht es Ihnen, alle Schritte einer Förderung online durchzuführen, von der Beantragung über den Verwendungsnachweis bis zum Mittelabruf.
Unterlagen zum Förderprogramm
Förderprogramm "Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien - Klimafreundliches Wohnen" (gültig ab 1. April 2022)
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Wir haben für Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Förderung Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien zusammengestellt.
Kontakt
Für alle allgemeinen Fragen zum Förderprogramm stehen Ihnen Mitarbeiter*innen vom Umwelt- und Verbraucherschutzamt zur Verfügung.
Gerne können Sie eine E-Mail schreiben:
Kontakt per E-Mail
Telefonische Beratungszeiten:
Dienstag bis Freitag: 9 bis 12 Uhr
Telefon: 0221 / 221-34344
Persönliche Beratung:
nur nach telefonischer Vereinbarung