Keine neuen Anträge möglich

 Zum 1. Oktober 2023 wurde das erfolgreiche Förderprogramm "Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien" durch neue Förderprogramme abgelöst.

Seitdem werden in diesem Programm nur noch vollständige Anträge und Verwendungsnachweise bearbeitet. Die zuständigen Sachbearbeiter*innen nehmen zu Beginn der Bearbeitung aktiv Kontakt zu den Antragsteller*innen auf.

Aktuelle Förderprogramme

Das Förderprogramm besteht aus zwei Teilprogrammen

Ihr Wohngebäude im Kölner Stadtgebiet soll energetisch saniert werden? Wir unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben mit Fördergeldern, die das Förderprogramm Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien – klimafreundliches Wohnen für Sie bereithält.

Sie planen Veränderungen an der Gebäudehülle, den Austausch oder die Optimierung Ihrer Heizungsanlage, den Einsatz von Efficiency Smart Home oder den Umbau zum Effizienzhaus? Dann finden Sie unter Zuschuss zur Bundesförderung alle Informationen.

Sie interessieren sich eher für eine Photovoltaik-Anlage mit Batteriespeicher, ein Steckersolargerät, die Installation eines Blockheizkraftwerks oder andere innovative Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz? Dann informieren Sie sich unter Köln-spezifische Maßnahmenförderung.

Digitales Antragsverfahren

Der Förderantrag, zusätzliche Antragsformulare und Dokumente sind ausschließlich im zentralen Online-Förderportal hinterlegt. Dieses digitale Verfahren ermöglicht es Ihnen, alle Schritte einer Förderung online durchzuführen, von der Beantragung über den Verwendungsnachweis bis zum Mittelabruf.

Erklärung und Anleitung zum Online-Förderportal Zum Online-Förderportal

Unterlagen zum Förderprogramm

Förderprogramm "Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien - Klimafreundliches Wohnen" (gültig ab 1. April 2022)

Förderrichtlinie: Gebäudesanierungen und Erneuerbare Energien
PDF, 1038 kb

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wir haben für Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Förderung Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien zusammengestellt.

Zu den Antworten

Kontakt

Für alle allgemeinen Fragen zum Förderprogramm stehen Ihnen Mitarbeiter*innen vom Umwelt- und Verbraucherschutzamt zur Verfügung.

Gerne können Sie eine E-Mail schreiben:
Kontakt per E-Mail

 

Telefonische Beratungszeiten:
Dienstag und Freitag: 9 bis 12 Uhr
Telefon: 0221 / 221-34344 

 

Persönliche Beratung:
nur nach telefonischer Vereinbarung