Warum öko-soziale Beschaffung?

Rund 15 Prozent des Bruttoinlandproduktes entfallen auf Aufwendungen von Bund, Ländern und Kommunen. Alleine die Städte und Gemeinden geben jährlich ungefähr 200 Milliarden Euro für ihre Beschaffungen aus. Wir weisen in unserem Haushalt 2019 gut 600 Millionen Euro für die Beschaffung von Sach- und Dienstleistungen aus.

Schnell wird bei diesen Zahlen erkennbar, welches Potenzial die öffentliche Hand hat, in ihrem Beschaffungswesen den Fairtrade-Gedanken aktiv zu unterstützen und gesamtgesellschaftlich ein Zeichen für mehr ökologisch und sozial nachhaltig produzierte und gehandelte Produkte zu setzen. 

Was ist öko-soziale Beschaffung?

Öko-soziale Beschaffung bedeutet eine öffentliche Auftragsvergabe bei der neben Preis und Qualität auch auf die Einhaltung von sozialen und ökologischen Kriterien bei der Herstellung von Waren geachtet wird. Besonders relevant ist die öko-soziale Beschaffung für Waren, die als sogenannte "sensible Produkte" bezeichnet werden.

© panthermedia.net/Raphael Muschol

Hierzu gehören etwa:

  • Textilien
  • Büromaterialien
  • Holz
  • Lederwaren
  • Natursteine
  • Informations- und Kommunikationstechnik
  • Lebensmittel aus dem globalen Süden wie beispielsweise Kaffee und Tee

Gemein ist diesen Produkten, dass sie mehrheitlich in Ländern hergestellt werden, in denen die Produktionskosten niedrig sind, die Menschen und Umwelt in diesen Ländern hierfür aber einen hohen Preis zahlen. Exzessive Arbeitszeiten von bis zu 14 Stunden täglich, verseuchtes Trinkwasser, Hungerlöhne und Entlassungen bei dem Versuch, grundlegende Rechte durchzusetzen, stehen hierbei auf der Tagesordnung.

Diesen Missständen kann durch Forderungen zur Einhaltung von grundlegenden Arbeits- und Menschenrechten sowie Umweltaspekten in der Herstellung von Produkten entgegengewirkt werden.

In der öffentlichen Auftragsvergabe erfolgt dies über die Einbindung ökologischer und sozialer Kriterien und wird deshalb als öko-soziale oder öko-faire Beschaffung bezeichnet. Produkte und Dienstleistungen werden unter besonderer Berücksichtigung der Folgen für Mensch und Umwelt während des Produktionsprozesses beschafft. Praktisch umgesetzt wird dies, indem von Unternehmen konkrete Nachweise über die Einhaltung von grundlegenden Arbeits- und Menschenrechten und / oder Umwelt- und Naturschutzauflagen auf allen Stufen der Herstellungsphase verlangt werden. Dazu zählen Gütezeichen wie Siegel, Label und Zertifikate sowie Prüfberichte.

Rechtsgrundlagen der öko-sozialen Beschaffung

Allgemeine Rechtsgrundlagen der öko-sozialen Beschaffung

© PantherMedia/Randolf Berold

Im April 2014 ist die EU-Richtlinie zur öffentlichen Vergabe, 2014/24/EU, in Kraft getreten. Sie schafft die Rahmenbedingungen für das öffentliche Auftragswesen innerhalb der Europäischen Union und basiert auf den allgemeinen Vergabegrundsätzen:

  • Transparenz
  • Gleichbehandlung
  • Nichtdiskriminierung
  • Verhältnismäßigkeit

Ungeachtet des Gebots der Nichtdiskriminierung schafft die EU-Richtlinie Raum, umweltbezogene und soziale Kriterien im öffentlichen Vergabeverfahren einzuführen. So heißt es in dieser Richtlinie beispielsweise unter

(2) Die öffentliche Auftragsvergabe spielt im Rahmen der in der Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Europa 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum" vom 3. März 2010 (...) eine Schlüsselrolle als eines der marktwirtschaftlichen Instrumente, die zur Erzielung eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums bei gleichzeitiger Gewährleistung eines möglichst effizienten Einsatzes öffentlicher Gelder genutzt werden sollen. (...)

(47) Forschung und Innovation, einschließlich Öko-Innovation und sozialer Innovation, gehören zu den Haupttriebkräften künftigen Wachstums und stehen im Mittelpunkt der Strategie "Europa 2020" für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum. Öffentliche Auftraggeberinnen und Auftraggeber sollten die öffentliche Auftragsvergabe strategisch optimal nutzen, um Innovationen voranzutreiben. Der Kauf innovativer Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen spielt eine zentrale Rolle bei der Steigerung der Effizienz und der Qualität öffentlicher Dienstleistungen und ermöglicht es gleichzeitig, großen gesellschaftlichen Herausforderungen zu begegnen. Er trägt dazu bei, ein optimales Preis- Leistungs-Verhältnis zu erzielen und einen umfassenderen wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Nutzen zu generieren, indem neue Ideen hervorgebracht, diese in innovative Waren und Dienstleistungen umgesetzt werden und damit ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum gefördert wird.

(97) Im Hinblick auf eine bessere Einbeziehung sozialer und ökologischer Überlegungen in die Vergabeverfahren sollte es den öffentlichen Auftraggeberinnen und Auftraggebern darüber hinaus gestattet sein, von Zuschlagskriterien oder Bedingungen für die Auftragsausführung betreffend die gemäß öffentlichem Auftrag zu erbringenden Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen in jeder Hinsicht und in jedem Lebenszyklus-Stadium von der Gewinnung der Rohstoffe für die Ware bis zur Entsorgung der Ware Gebrauch zu machen (...).

Die EU-Richtlinie ist damit aber noch kein geltendes Recht in allen EU-Ländern. Vielmehr obliegt es den einzelnen Mitgliedsstaaten, diese Richtlinie innerhalb des nationalen Vergaberechts umzusetzen. In Deutschland geschieht dies über das Gesetz gegen Wettbewerbungsbeschränkungen (GWB) sowie - je nach Schwellenwert des Auftragsvolumens - über die Vergabeverordnung (VgV) und die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO).

RICHTLINIE 2014/24/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG Europa 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum

Die Bundesregierung bekennt sich mit der Nachhaltigkeitsstrategie aus dem Jahr 2016 und dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) zur Agenda 2030 und den 17 globalen Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen. Dabei wird das öffentliche Beschaffungswesen und die damit verbundene Vorbildfunktion im Hinblick auf das Ziel 12 der nachhaltigen Entwicklungsziele "Nachhaltige(r) Konsum und Produktion" besonders hervorgehoben. Allerdings hat die Bundesregierung die Richtlinie 2014/24/EU im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und in der nationalen Vergabeverordnung nur insoweit umgesetzt, dass öko-soziale Kriterien bei der öffentlichen Beschaffung angewendet werden "können". Pflichtkriterien für eine nachhaltige Beschaffung wurden jedoch nicht formuliert.

Soweit die Vergabe über Unterschwellenvergabeordnungen der Länder und über die Vergabeordnungen der Kommunen geregelt werden kann, bieten sich jedoch Spielräume, öko-soziale Kriterien als Muss-Kriterien zu verankern. Anders als das Land Nordrhein-Westfalen haben bereits zwölf Bundesländer davon Gebrauch gemacht. Öffentliche Auftraggeberinnen und Auftraggeber, wie zum Beispiel wir, sind aber grundsätzlich frei, unter Einhaltung der übergeordneten gesetzlichen Vorgaben ergänzend eigene Mindeststandards zu entwickeln und über Ratsbeschlüsse und daraus folgend konkreten "Dienstanweisungen zur Vergabe" anzuwenden. 

Das UN-Nachhaltigkeitsziel 12 im Detail Nationaler Aktionsplan - Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte 2016 - 2020 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Übersicht und Rechtsgrundlagen auf Bundesebene Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Nachhaltige, strategische Beschaffung Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)

Politische und rechtliche Grundlagen öko-sozialer Beschaffung bei der Stadt Köln

Mit der "Millenniums-Erklärung der Stadt Köln" vom 8. November 2007 sowie der Resolution des Rates zur Agenda "Nachhaltige Entwicklung in Kommunen" vom 28. September 2017, sind wir die Verpflichtung eingegangen, unser Beschaffungswesen auf Fairness und Nachhaltigkeit auszurichten.  

 

© PantherMedia / Brenda Carson

Ganz konkret heißt es im Beschluss des Rates zur Einführung eines fairen Beschaffungswesens 2008:

Die Stadt Köln trägt eine Verantwortung für die Menschen in einer sich globalisierenden Welt. Dieser Verantwortung will die Stadt Köln auf kommunaler Ebene auch bei der Beschaffung von Produkten nachkommen. Um einen solchen Beitrag zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen zu leisten, soll die städtische Vergabepraxis sich zukünftig auch an nachhaltigen, sozialen und ökologischen Kriterien orientieren.

Erklärtes Ziel des Rates der Stadt Köln ist es, dass zukünftig bei der Produktbeschaffung folgende Aspekte berücksichtigt werden:

Keine Beschaffung von Produkten, die durch ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit oder im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention hergestellt sind, beziehungsweise Beschaffung von Produkten, deren Hersteller oder Verkäufer aktive zielführende Maßnahmen zur Umsetzung der Kernarbeitsnormen und zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben.

Beschaffung von Produkten, die unter Beachtung der Sozialstandards der Internationalen Arbeitsorganisation ILO Nummer 29, 87, 98, 100, 105, 111 und 138 und hergestellt wurden.

Beschaffung von Produkten aus Fairem Handel, zum Beispiel

- Bällen

- Sportartikeln

- Bekleidung

- Wohntextilien

- Spielwaren

- Teppichen

- Lederprodukten

- Holzprodukten

- Natur- und Pflastersteinen

- Agrarprodukten

bei denen eine unabhängige Zertifizierung als Nachweis gilt (zum Beispiel Fairtrade- oder Rugmark-Siegel). Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat eine entsprechende Änderung der Vergaberichtlinien vorzulegen. Dabei wird eine rechtliche Prüfung vorausgesetzt und zudem die Verwaltung gebeten, die weitere Entwicklung auf dem Gebiet "faire Produkte" und ihre Auswirkung auf die Vergabepraxis zu verfolgen und dem Rat mitzuteilen. Dies schließt Hinweise für die Aufnahme weiterer Produkte oder Produktgruppen ein.

Die Verwaltung legt dem Rat jährlich einen Bericht über die "Faire Vergabe" vor.

Diese Vorgaben haben in unserer Vergabeordnung ihren Niederschlag gefunden.

Kölner Aktionsprogramm - Was tun wir für "Eine-Welt" Millenniumserklärung des Rates der Stadt Köln vom 8. November 2007 Resolution des Rates der Stadt Köln zur Agenda "Nachhaltige Entwicklung in Kommunen" vom 28. September 2017 International Labour Organization - Kernarbeitsnormen UN-Kinderrechtskonventionen Kölner Vergabeordnung

Beispiele öko-sozialer Beschaffung

Beschaffung von Arbeits- und Sicherheitsschuhen

© Stadt Köln

Im Jahr 2018 wurden durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 250 Paar Sicherheitsschuhe für Bestattungsgehilfen beschafft. Im Vorfeld der Ausschreibung haben wir gemeinsam mit FEMNET e. V. einen Bieterdialog zur fairen Vergabe von Schutz- und Arbeitsschuhen durchgeführt. Dabei wurden den potenziellen Anbieterinnen und Anbietern die neu geplanten Anforderungen an soziale und ökologische Kriterien vorgestellt.

In der darauffolgenden Ausschreibung wurden öko-soziale Kriterien in Anlehnung an die ILO-Kernarbeitsnormen sowie spezifische ökologische Standards als Zuschlagskriterien formuliert. Die Anbieterinnen und Anbieter hatten diesbezüglich entsprechende Nachweise über die Mitgliedschaft in der Fair Wear Foundation (FWF) oder der Fair Labour Organisation (FLA) oder über gleichwertig anerkannte Zertifikate, Siegel und/oder Label zu erbringen.

Bei der Bewertung der abgegebenen Angebote wurde dementsprechend die soziale und ökologische Nachhaltigkeit mit 30 Prozent gewichtet.

Catering im Rahmen von Gremiensitzungen und repräsentativen Anlässe

Von der Abteilung Repräsentation und Protokoll wurde 2017 der Rahmenvertrag für das Catering neu ausgeschrieben. Entsprechend den Vorgaben zur Erreichung des Titels Fairtrade Town wurde schon im Vorläufervertrag festgeschrieben, dass Kaffee und Tee aus Fairem Handel stammen müssen. Für den neuen Rahmenvertrag, Laufzeit 2018 bis 2022, wurden zusätzlich Zucker und Orangensaft als zwingend fair gehandelte Produkte aufgenommen. Hinzu kamen die Vorgaben, dass Obst und Gemüse saisonal sein und Fisch aus nachhaltiger Aquakultur stammen sollen.

 

Dementsprechend hieß es in der Ausschreibung für den Rahmenvertrag im Hinblick auf fair und nachhaltig produzierte Güter:

Produkte aus Fairem Handel müssen in Einklang mit den Kriterien der "Resolution über Fairen Handel und Entwicklung des Europäischen Parlaments" (A6-0207/2006) hergestellt werden. Anbieterinnen und Anbieter müssen den Nachweis erbringen, dass diese Kriterien erfüllt werden. Bei Produkten, die ein Label für Fairen Handel tragen oder durch eine Organisation für Fairen Handel vertrieben werden, wird erwartet, dass sie diesen Richtlinien entsprechen. Bieterinnen und Bieter können den Nachweis auch durch andere geeignete Mittel erbringen.

Aquakultur- und Meeresprodukte müssen nach Kriterien der nachhaltigen Methoden gefangen oder produziert werden gemäß den Bestimmungen entsprechender Umweltzeichen für nachhaltige Fischerei und Aquakultur. Wenn Aquakultur- und Meeresprodukte mit einem Label für nachhaltige Fischerei und Aquakultur versehen sind, wird angenommen, dass sie den Anforderungen entsprechen. Wirtschaftsakteure (Bieter) können den Nachweis auch durch andere geeignete Mittel erbringen.

 

Konzessionsvergabe für die Kölner Weihnachtsmärkte

© Dr. Marie-Christine Frank

In der Adventszeit erfreut die Vielzahl der Kölner Weihnachtsmärkte nicht nur die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt, sondern ist auch für Touristinnen und Touristen ein zusätzlicher, attraktiver Anziehungspunkt. Damit bietet die Konzessionsvergabe für die Durchführung der Märkte eine besondere Chance, das Thema Fairtrade in das öffentliche Bewusstsein zu transportieren. Seit 2014 erfolgt die Neuvergabe von Konzessionen für den Betrieb eines Weihnachtsmarktes unter der Vorgabe, fair produzierte beziehungsweise gehandelte oder ökologisch angebaute Produkte zu verkaufen.

Konkret lautet dies in der Ausschreibung:

Der Markt muss eine Vielfalt von kunsthandwerklichen Erzeugnissen aufweisen. Es ist nur ein Verkauf von weihnachtlich orientierten sowie fair gehandelten Artikeln zulässig, wie beispielsweise Advents- und Weihnachtsschmuck, kunsthandwerkliche Holzartikel, Töpfereiwaren, Glasbläserartikel und Kerzen. Sofern importierte Produkte aus Nicht-EU-Ländern verkauft beziehungsweise verarbeitet werden, müssen diese nach den Grundsätzen des Fairen Handels nachweislich produziert und gehandelt worden sein oder aus ökologischem Anbau stammen. Die Form des Nachweises ist bei der Bewerbung zu benennen und vom ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber zur jeweiligen Marktzeit auf Verlangen vorzulegen.
Fair gehandelte, regional vermarktete und aus ökologischem Anbau stammende Produkte sind vorrangig anzubieten, um so das Profil des Marktes stärken.

Bezüglich des Gastronomieangebots wird gefordert:

Die angebotenen Speisen und Getränke sollen entweder aus Fairem Handel, ökologischem Anbau oder aus regionaler Direktvermarktung stammen. Im Bereich der Lebens- und Genussmittel sollen mindestens 50 Prozent der Angebote aus zertifizierten Bio-Produkten bestehen, eine höhere Quote ist erstrebenswert. Eine dosierte Anzahl an gastronomischen Händlern, die maximal 15 Prozent der genehmigten Verkaufsfläche beanspruchen, ist einzuhalten.

 

Dabei wird explizit auf das Merkblatt zum Fairen Handel verwiesen.

Merkblatt der Stadt Köln zum Fairen Handel Fairer Handel und Entwicklung - Entschließung des Europäischen Parlaments zu fairem Handel und Entwicklung Kompass Nachhaltigkeit

Perspektive für mehr Faire Beschaffung

Perspektive für den Fairen Handel

Um den Fairen Handel im kommunalen Beschaffungswesen weiter auszubauen, werden im nächsten Schritt öko-soziale Standards bei der Neuausschreibung von Spielwaren für Kinderbetreuungseinrichtungen und Sportartikeln für die Schulen wie beispielsweise Bälle berücksichtigt. 

Um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Beschaffungswesen für das Thema faire Produkte zu sensibilisieren, mit den rechtlichen Grundlagen vertraut zu machen und in der praktischen Umsetzung fortzubilden, werden regelmäßig Schulungen und Workshops durchgeführt. Zudem stehen den Beschäftigen umfassendes Informationsmaterial und konkrekte Handlungsleitfäden für die tägliche Arbeit zur Verfügung.

Wichtigste Partner in der Weiterbildung zum Thema Fairer Handel sind:

  • Engagement Global / Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW)
  • FEMNET e. V. - feministische Perspektiven auf Politik, Wirtschaft und Gesellschaft
  • Christliche Initiative Romero e. V. (CIR)
© Engagement Global
© FEMNET e. V.
© CIR
Christliche Initiative Romero (CIR) Engagement Global / Servicestelle Kommune in der Einen Welt FEMNET e. V. - feministische Perspektiven auf Politik, Wirtschaft und Gesellschaft