Diese Seite in Leichter Sprache anzeigen

Sie ziehen innerhalb der Stadt um? Dann müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei uns ummelden.

Benötigte Dokumente

  • Personalausweis

  • Reisepass

    falls Sie keinen Personalausweis besitzen.

  • Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum

    Für Ausländer*innen aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.

  • Bei einer Ummeldung im Familienverband benötigen wir die Ausweisdokumente aller umziehenden Personen

  • Anmeldeformular mit Unterschrift der*des Meldepflichtigen

    Sie erhalten das Formular in den Kundenzentren oder im Downloadservice zum Herunterladen. Wenn Sie persönlich vorsprechen und die Ummeldung nicht durch eine bevollmächtigte Person erfolgt, benötigen Sie kein Anmeldeformular. In diesem Falle übernehmen wir für Sie gerne die Erstellung des Formulars anhand Ihrer Angaben.

  • Meldepflicht für Kinder und Jugendliche - Einverständniserklärung

    Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen Kinder und Jugendliche von der Person angemeldet werden, in deren Wohnung sie mit einziehen. Für den Umzug Minderjähriger mit nur einem Elternteil ist das Einverständnis des anderen Elternteils erforderlich. Den Vordruck "Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten" finden Sie im Downloadservice.

  • Bescheinigung des*der Wohnungsgeber*in über den Einzug

    In der Wohnungsgeber-Bescheinigung ist der tatsächlich vollzogene Einzug zu bestätigen. Im Voraus ausgestellte Bescheinigungen mit einem in der Zukunft liegenden Einzugsdatum können wir daher nicht anerkennen. Ihr*e Vermieter*in ist verpflichtet, ihnen die Bescheinigung innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung auszustellen. Es reicht nicht aus, den Mietvertrag vorzulegen. Ebenfalls kann eine formlose Mail des*der Vermieters*in an die Meldebehörde nicht als Wohnungsgeberbescheinigung anerkannt werden. Einen Vordruck für die Wohnungsgeberbescheinigung erhalten Sie in den Kundenzentren oder unter "Downloads und Infos" auf dieser Seite zum Herunterladen.

  • Grundbuchauszug, Notarvertrag oder aktueller Grundsteuerbescheid

    anstelle der Wohnungsgeberbescheinigung, wenn Sie in Ihr Eigenheim einziehen. Es reicht aus, wenn Sie eine Kopie vorlegen.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein

    falls Sie ein Auto oder Motorrad besitzen. Wenn Ihre Fahrzeugpapiere keinen Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung enthalten, benötigen wir außerdem den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung, zum Beispiel von TÜV, DEKRA oder GTÜ.

Wohnungsgeberbescheinigung

Laut Bundesmeldegesetz müssen Sie bei einer An- und Ummeldung eine Bescheinigung des*der Vermieters*in vorlegen. Bei einer Abmeldung beziehungsweise einem Auszug ist dies nicht erforderlich.

In der Bescheinigung muss Ihr*e Wohnungsgeber*in Ihnen den tatsächlich vollzogenen Einzug bestätigen. Im Voraus ausgestellte Bescheinigungen mit einem in der Zukunft liegenden Einzugsdatum können wir nicht anerkennen.

Aus der Bescheinigung muss auch der*die Eigentümer*in der Wohnung hervorgehen.

Wohnungsgeberbescheinigung

Demnächst können Vermieter*innen den Einzug der Meldebehörde auch elektronisch bestätigen. An den hierfür erforderlichen technischen Voraussetzungen arbeiten wir derzeit.

Informationen rund um die Ummeldung

Wenn Sie innerhalb Kölns umgezogen sind, müssen Sie sich binnen zwei Wochen nach dem Einzug ummelden. Das Einzugsdatum in der Wohnungsgeberbescheinigung darf nicht in der Zukunft liegen!

Unabhängig vom Wohnbezirk können Sie sich im Kundenzentrum Ihrer Wahl ummelden. Dort wird die Änderung der Anschrift im Personalausweis vorgenommen.

Bitte beachten Sie, dass zur Änderung der Fahrzeugpapiere ein gesonderter Termin gebucht werden muss.

Erklärung zum Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz Unsere Kundenzentren
Woran Sie bei einem Umzug noch denken sollten
Informationen zum Bundesmeldegesetz (BMG)

Widerspruchsrecht gegen Datenweitergabe

Sie haben ein kostenloses Widerspruchsrecht gegen die Weiterleitung Ihrer Meldedaten.

Widerspruchsrecht gegen Weitergabe von Meldedaten

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich und muss innerhalb von 14 Tagen nach Einzug erfolgen. Sie kann frühestens ab dem Einzugstag erfolgen, der in der Wohnungsgeberbescheinigung bestätigt wird. Das Einzugsdatum darf bei der Ummeldung nicht in der Zukunft liegen. Bitte beachten Sie unsere Hinweise bei den Öffnungszeiten. 

Die Vorsprache kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann sind zusätzlich eine Vollmacht sowie der Personalausweis oder Pass des*der Vertreters*in vorzulegen. Die Vollmacht können Sie im Downloadservice herunterladen.

Leider ist es aus rechtlichen Gründen nicht möglich, das Anmeldeformular auf dem Postweg zu übersenden.

Terminvereinbarung online

Gebühren

Die Ummeldung Ihres Wohnsitzes und die Änderung der Anschrift im Personalausweis sind gebührenfrei. Für die Adressenänderung auf dem Kraftfahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung Teil I fallen Gebühren in Höhe von 10,80 Euro an.

Zahlungsmittel

Informationen zu unseren Zahlungsmitteln

Rechtliche Voraussetzungen

Downloads und Infos