Was passiert mit meiner Zusatzversorgung, wenn ich aus dem Job ausscheide?

Wenn Ihr Arbeitsverhältnis endet, meldet Ihr*e Arbeitgeber*in Sie bei der Zusatzversorgungskasse ab. Wir stellen Ihre Betriebsrente dann beitragsfrei. Das bedeutet: Sie zahlen keine weiteren Beiträge ein, aber Ihre bisher erworbenen Ansprüche und Zeiten bleiben vollständig erhalten. Wenn Sie später wieder bei einem*r Arbeitgeber*in anfangen, der*die Mitglied bei der ZVK ist, können Sie Ihre Betriebsrente wieder aufnehmen und fortführen.

Wie viel Betriebsrente steht mir später zu?

Die Betriebsrente, die Sie sich bis zum Ende Ihres Jobs aufgebaut haben, bleibt Ihnen erhalten. Die Rentenhöhe, die wir Ihnen mitgeteilt haben, ist garantiert – abgesehen von möglichen Abzügen für Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherung.

Mehr Informationen zur Auszahlung Ihrer Betriebsrente

Was passiert, wenn ich zu einem*r anderen Arbeitgeber*in im öffentlichen oder kirchlichen Dienst wechsel?

Wenn Sie nach dem Jobwechsel erneut im öffentlichen oder kirchlichen Dienst arbeiten, sind Sie dort wieder automatisch über eine ZVK versichert. Teilen Sie Ihrem*r neuen Arbeitgeber*in unbedingt mit, dass Sie bereits bei einer ZVK versichert waren. Dann kann Ihre Betriebsrente übernommen werden.

Mehr Informationen zur Überleitung Ihrer Betriebsrente

Was mache ich mit meiner abgeschlossenen PlusPunktRente?

Sie können Ihre freiwillige PlusPunktRente auch nach Ende des Arbeitsverhältnisses weiterführen. Teilen Sie uns dafür lediglich innerhalb von drei Monaten mit, dass Sie die Versicherung fortsetzen möchten. Wenn die Beiträge bisher vom Bruttolohn über Ihre*n Arbeitgeber*in gezahlt wurden, müssen Sie diese dann selbst an uns überweisen. Alternativ können Sie auf die Riester-Förderung umsteigen, dabei zahlen Sie Ihre Beiträge aus dem Nettolohn, erhalten aber zusätzlich staatliche Zulagen. Sie haben auch die Möglichkeit, die Versicherung zeitweise beitragsfrei zu stellen – also vorübergehend keine Beiträge zu zahlen, ohne den Vertrag zu kündigen.

Wenn Sie Fragen zu Ihrer Betriebsrente oder PlusPunktRente haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

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