Berechnung der Betriebsrente

Die Betriebsrente errechnet sich aus Versorgungspunkten, die bares Geld wert sind. Zur Ermittlung der Versorgungspunkte wird das durchschnittliche Monatsentgelt zu einem Referenzentgelt von 1.000 Euro ins Verhältnis gesetzt. Die Anzahl der Versorgungspunkte richtet sich im Ergebnis nach dem Einkommen. Zusätzlich wird auch das Alter durch Multiplikation mit dem entsprechenden Altersfaktor aus der nachfolgende Tabelle berücksichtigt. Je jünger Sie als Versicherte Person bei der Zusatzversorgungskasse zum Zeitpunkt der Einzahlung sind, umso höher ist die Bewertung, da für einen längeren Zeitraum eine gewinnbringende Anlage möglich ist.

Die Versorgungspunkte werden gesammelt und addiert und können gegebenenfalls durch sogenannte Bonuspunkte zusätzlich erhöht werden. Dann werden sie mit dem Messbetrag multipliziert. Der Messbetrag ist tarifvertraglich festgelegt und beträgt aktuell vier Euro. Er dient der Umrechnung der Versorgungspunkte in Geld und gibt den Wert eines Versorgungspunktes wieder.

Alterstabelle

Alterstabelle

Verzinsung

Der Altersfaktor in der Alterstabelle beinhaltet eine jährliche Verzinsung von 3,25 Prozent während der Anwartschaftsphase und von 5,25 Prozent während des Rentenbezuges. Dabei gilt als Alter die Differenz zwischen dem jeweiligen Kalenderjahr und dem Geburtsjahr.

Erhöhung der Betriebsrente (Rentendynamik)

In der Auszahlungsphase werden die Betriebsrenten der Zusatzversorgungskasse jährlich zum 1. Juli um ein Prozent erhöht.