Ihre Betriebsrente errechnen wir aus Versorgungspunkten. Die Anzahl der Versorgungspunkte richtet sich nach Ihrem Einkommen. Zur Ermittlung der Versorgungspunkte setzen wir Ihr durchschnittliches Monatsentgelt zu einem Referenzentgelt von 1.000 Euro ins Verhältnis. Zusätzlich berücksichtigen wir auch Ihr Alter. Je jünger Sie zum Zeitpunkt der Einzahlung sind, umso langfristiger ist eine gewinnbringende Anlage möglich. Die Versorgungspunkte werden gesammelt und können durch sogenannte Bonuspunkte zusätzlich ergänzt werden. Der Wert eines Versorgungspunktes nennt sich Messbetrag und wird tarifvertraglich festgelegt. Derzeit entspricht ein Versorgungspunkt dem Messbetrag von 4 Euro.
Beispiel:
Eine 40-jährige Person verdient im Jahr 40.000 Euro. Hat Sie eine Betriebsrente, wird dieses Entgelt durch 12.000 Euro dividiert und mit dem Altersfaktor 1,5 multipliziert. Somit hat die Person fünf Versorgungspunkte im Wert von je 4 Euro. Also hat die Person eine monatliche Anwartschaft von 20 Euro.
Verzinsung
Der Altersfaktor beinhaltet eine jährliche Verzinsung von 3,25 Prozent während der Anwartschaftsphase und von 5,25 Prozent während des Rentenbezuges. Dabei gilt als Alter die Differenz zwischen dem jeweiligen Kalenderjahr und dem Geburtsjahr.
Startgutschrift
Wenn Ihre Betriebsrente bei uns schon vor dem 1. Januar 2002 bestand, haben Sie eine Startgutschrift erhalten. Ihre bis zum 31. Dezember 2001 erreichten Rentenanwartschaften haben wir in Versorgungspunkte umgerechnet und Ihnen gutgeschrieben.
Rentendynamik – Erhöhung der Betriebsrente
In der Auszahlungsphase werden die Betriebsrenten der Zusatzversorgungskasse jährlich zum 1. Juli um ein Prozent erhöht.
Freibetrag – Beitragsentlastung für Betriebsrenten
Betriebsrenten aus der Zusatzversorgung unterliegen grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht. Übersteigt Ihre Betriebsrente den Freibetrag, behalten wir Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ein und führen diese an Ihre Krankenkasse ab. Der Freibetrag wird jährlich angepasst. Aktuell liegt er bei 187,25 Euro pro Monat.
Krankenkassenbeiträge müssen Sie nur für den Teil der Betriebsrente zahlen, der nach Abzug dieses Freibetrags übrigbleibt. Wenn Sie mehrere Betriebsrenten erhalten, ist dieser Freibetrag nur einmal zu berücksichtigen. Hierbei legt die Krankenkasse fest, in welcher Höhe beim jeweiligen Versorgungsträger der Freibetrag anzuwenden ist. Beiträge für Ihre Pflegeversicherung sind nicht davon betroffen und werden immer von der vollen Höhe der Bruttobetriebsrente abgeführt.