Parteien, Wählergruppen, sonstige politische Vereinigungen sowie Einzelkandidat*innen, die nicht als etabliert gelten, müssen Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Personen sammeln, wenn sie in Deutschland bei Wahlen kandidieren möchten. Das Wahlrecht der unterschreibenden Personen müssen Sie von der zuständigen Behörde bescheinigen lassen. Wir sind für die Prüfung aller Unterstützungsunterschriften von Personen zuständig, die in Köln ihre Hauptwohnung oder ihren ständigen Aufenthalt haben.

Wie Sie die Unterschriften einreichen sowie die benötigte Anzahl an Unterstützungsunterschriften, die Fristen und Voraussetzungen je Wahlereignis, erfahren Sie auf dieser Seite. Aktuell können Sie Unterstützungsunterschriften für folgende Wahlereignisse zur Prüfung bei uns einreichen: 

  • Wahlvorschläge für die Wahl des*der Oberbürgermeisters*Oberbürgermeisterin in Köln 
  • Listenwahlvorschläge für die Wahl der Bezirksvertretungen in Köln
  • Wahlvorschläge für den Rat der Stadt Köln

Bitte beachten Sie: Sie dürfen Unterstützungsunterschriften erst sammeln, wenn die Kandidierenden in einer Aufstellungsversammlung für die Wahlvorschläge aufgestellt wurden.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihre Gruppierung als etabliert gilt, helfen wir Ihnen gerne weiter.  

Formblätter für Unterstützungsunterschriften

Für die Sammlung der Unterschriften müssen Sie die offiziellen Formblätter verwenden. Wir stellen Ihnen die Formblätter für die Kommunalwahl und Integrationsratswahl in Köln aus. Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular, um das jeweilige Formblatt anzufragen. 

Kontaktformular

Einreichung zur Prüfung

Sie können die Unterstützungsunterschriften sowohl postalisch als auch persönlich bei uns einreichen. Bitte vereinbaren Sie für die persönliche Abgabe telefonisch oder per Kontaktformular einen Termin.

Kontaktdaten

Allgemeine Voraussetzungen für die Leistung einer Unterstützungsunterschrift

  • Die Unterstützungsunterschriften sind auf den Formblättern einzeln und handschriftlich zu leisten.
  • Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag einer Art unterstützen. Das bedeutet zum Beispiel, dass eine Person nur die Reserveliste einer Partei oder Wählergruppe unterstützen kann und nicht mehrere Reservelisten verschiedener Parteien.
  • Die unterzeichnende Person muss zum Zeitpunkt der Unterschrift wahlberechtigt sein.

Für die Bescheinigung des Wahlrechts benötigen wir weder Ausweis noch Vollmacht der unterzeichnenden Personen.

Frist zur Einreichung

Die Kommunalwahlen sowie die Integrationsratswahl finden am 14. September 2025 statt. Die Wahlvorschläge für alle Wahlereignisse inklusive Unterstützungsunterschriften können Sie bis zum 69. Tag vor der Wahl, 7. Juli 2025, 18 Uhr, einreichen.

Alle Unterlagen für die Kölner Kommunalwahlen und für die Integrationsratswahl reichen Sie bei uns ein.

Benötigte Unterschriften und Voraussetzungen je Wahl

 

Kommunalwahl 2025

Für Wahlvorschläge zur Wahl des*der Oberbürgermeisters*Oberbürgermeisterin benötigen Sie 450 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten aus dem ganzen Wahlgebiet: dem Kölner Stadtgebiet. Die Unterstützungsunterschriften werden auf Anlage 14c zur Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen geleistet.

Für Wahlvorschläge für Direktmandate von Parteien und Wählergruppen sowie Einzelbewerber*innen für den Rat der Stadt Köln müssen Sie 20 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten in dem Wahlbezirk sammeln, für den der*die Wahlvorschlagsträger*in kandidieren will. Die Unterstützungsunterschriften werden auf Anlage 14a zur Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen geleistet.

Für Wahlvorschläge für die Reserveliste für den Rat der Stadt Köln benötigen Sie Unterstützungsunterschriften von 100 Wahlberechtigten aus dem gesamten Stadtgebiet. Die Unterstützungsunterschriften werden auf Anlage 14b zur Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen geleistet.

Für die Listenwahlvorschläge für die Kölner Bezirksvertretungen benötigen Sie 50 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten aus dem betreffenden Stadtbezirk. Die Unterstützungsunterschriften werden auf Anlage 14b zur Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen geleistet.

Integrationsratswahl 2025

Für die Wahlvorschläge von Einzelbewerber*innen und die Listenwahlvorschläge zur Wahl des Integrationsrates der Stadt Köln benötigen Sie 100 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten aus dem gesamten Stadtgebiet. Die Unterstützungsunterschriften werden auf Formblättern geleistet, die Sie bei uns beantragen können.

Kontakt

Bürgerdienste – Wahlamt

Dillenburger Straße 68-70
51105 Köln

Telefon: 0221 / 221-21595

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