Parteien, Wählergruppen, sonstige politische Vereinigungen sowie Einzelkandidat*innen, die nicht als etabliert gelten, müssen Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Personen sammeln, wenn sie in Deutschland bei Wahlen kandidieren möchten. Das Wahlrecht der unterschreibenden Personen müssen Sie von der zuständigen Behörde bescheinigen lassen. Wir sind für die Prüfung aller Unterstützungsunterschriften von Personen zuständig, die in Köln ihre Hauptwohnung oder ihren ständigen Aufenthalt haben.
Wie Sie die Unterschriften einreichen sowie die benötigte Anzahl an Unterstützungsunterschriften, die Fristen und Voraussetzungen je Wahlereignis, erfahren Sie auf dieser Seite. Aktuell können Sie Unterstützungsunterschriften für folgende Wahlereignisse zur Prüfung bei uns einreichen:
- Kreiswahlvorschläge zur Bundestagswahl 2025
- Landeslisten für die Bundestagswahl 2025
- Wahlvorschläge für die Wahl des*der Oberbürgermeisters*Oberbürgermeisterin in Köln
- Listenwahlvorschläge für die Wahl der Bezirksvertretungen in Köln
- Wahlvorschläge für den Rat der Stadt Köln
Bitte beachten Sie: Sie dürfen Unterstützungsunterschriften erst sammeln, wenn die Kandidierenden in einer Aufstellungsversammlung für die Wahlvorschläge aufgestellt wurden.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihre Gruppierung als etabliert gilt, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Formblätter für Unterstützungsunterschriften
Für die Sammlung der Unterschriften müssen Sie die offiziellen Formblätter verwenden. Wir stellen Ihnen die Formblätter für die Kommunalwahl und Integrationsratswahl in Köln sowie für die Kölner Kreiswahlvorschläge der Bundestagswahl aus. Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular, um das jeweilige Formblatt anzufragen.
Formblätter für Unterstützungsunterschriften für die Landeslisten zur Bundestagswahl stellt die zuständige Landeswahlleitung aus.
Einreichung zur Prüfung
Sie können die Unterstützungsunterschriften sowohl postalisch als auch persönlich bei uns einreichen. Bitte vereinbaren Sie für die persönliche Abgabe telefonisch oder per Kontaktformular einen Termin. Gerne senden wir die geprüften Unterstützungsunterschriften für Landeslisten kostenlos an die entsprechende Partei zurück. Teilen Sie uns hierzu bitte die Anschrift mit.
Allgemeine Voraussetzungen für die Leistung einer Unterstützungsunterschrift
- Die Unterstützungsunterschriften sind auf den Formblättern einzeln und handschriftlich zu leisten.
- Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag einer Art unterstützen. Das bedeutet zum Beispiel, dass eine Person nur die Reserveliste einer Partei oder Wählergruppe unterstützen kann und nicht mehrere Reservelisten verschiedener Parteien.
- Die unterzeichnende Person muss zum Zeitpunkt der Unterschrift wahlberechtigt sein.
Für die Bescheinigung des Wahlrechts benötigen wir weder Ausweis noch Vollmacht der unterzeichnenden Personen.
Frist zur Einreichung je Wahl
Bundestagswahl 2025
Sie können Wahlvorschläge zur Bundestagswahl inklusive Unterstützungsunterschriften bis zum 20. Januar 2025, 18 Uhr, einreichen.
Kölner Kreiswahlvorschläge und die dazugehörigen Unterstützungsunterschriften müssen Sie bei uns einreichen. Landeslisten und die dazugehörigen Unterstützungsunterschriften müssen Sie bei der zuständigen Landeswahlleitung einreichen.
Kommunalwahlen 2025
Die Kommunalwahlen finden am 14. September 2025 statt. Wahlvorschläge zur Kommunalwahl inklusive Unterstützungsunterschriften können Sie bis zum 69. Tag vor der Wahl, 7. Juli 2025, 18 Uhr, einreichen.
Alle Unterlagen für die Kölner Kommunalwahlen reichen Sie bei uns ein.
Integrationsratswahl 2025
Die Integrationsratswahl findet am 14. September 2025 statt. Da derzeit noch Änderungen an der Wahlordnung anstehen, steht die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen und der dazugehörigen Unterstützungsunterschriften noch nicht fest. Wir veröffentlichen sie sobald wie möglich.
Die Kölner Wahlvorschläge und die dazugehörigen Unterstützungsunterschriften müssen Sie bei uns einreichen.
Benötigte Unterschriften und Voraussetzungen je Wahl
Bundestagswahl 2025
Für Landeslisten für die Bundestagswahl benötigen Sie in Nordrhein-Westfalen 2.000 gültige Unterstützungsunterschriften. Diese können Sie im gesamten Bundesland sammeln. Die Unterstützungsunterschriften werden auf Anlage 21 zur Bundeswahlordnung geleistet.
Für Kreiswahlvorschläge benötigen Sie 200 gültige Unterstützungsunterschriften. Bitte beachten Sie, dass Wahlberechtigte einen Kreiswahlvorschlag nur dann unterstützen können, wenn sie im selben Wahlkreis gemeldet sind oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, in dem der*die Bewerber*in aufgestellt ist. Die Unterstützungsunterschriften werden auf Anlage 14 zur Bundeswahlordnung geleistet.
Kommunalwahl 2025
Für Wahlvorschläge zur Wahl des*der Oberbürgermeisters*Oberbürgermeisterin benötigen Sie 450 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten aus dem ganzen Wahlgebiet: dem Kölner Stadtgebiet. Die Unterstützungsunterschriften werden auf Anlage 14c zur Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen geleistet.
Für Wahlvorschläge für Direktmandate von Parteien und Wählergruppen sowie Einzelbewerber*innen für den Rat der Stadt Köln müssen Sie 20 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten in dem Wahlbezirk sammeln, für den der*die Wahlvorschlagsträger*in kandidieren will. Die Unterstützungsunterschriften werden auf Anlage 14a zur Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen geleistet.
Für Wahlvorschläge für die Reserveliste für den Rat der Stadt Köln benötigen Sie Unterstützungsunterschriften von 100 Wahlberechtigten aus dem gesamten Stadtgebiet. Die Unterstützungsunterschriften werden auf Anlage 14b zur Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen geleistet.
Für die Listenwahlvorschläge für die Kölner Bezirksvertretungen benötigen Sie 50 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten aus dem betreffenden Stadtbezirk. Die Unterstützungsunterschriften werden auf Anlage 14b zur Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen geleistet.
Integrationsratswahl 2025
Die Informationen zur Integrationsratswahl 2025 veröffentlichen wir zeitnah an dieser Stelle.
Kontakt
Dillenburger Straße 68-70
51105 KölnTelefon: 0221 / 221-34567