Parteien, Wählergruppen, sonstige politische Vereinigungen sowie Einzelkandidat*innen, die nicht als etabliert gelten, müssen Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Personen sammeln, wenn sie in Deutschland bei Wahlen kandidieren möchten. Das Wahlrecht der unterschreibenden Personen müssen Sie von der zuständigen Behörde bescheinigen lassen. Wir sind für die Prüfung aller Unterstützungsunterschriften von Personen zuständig, die in Köln ihre Hauptwohnung oder ihren ständigen Aufenthalt haben.

Wie Sie die Unterschriften einreichen sowie die benötigte Anzahl an Unterstützungsunterschriften, die Fristen und Voraussetzungen je Wahlereignis, erfahren Sie auf dieser Seite.

Bitte beachten Sie: Sie dürfen Unterstützungsunterschriften erst sammeln, wenn die Kandidierenden in einer Aufstellungsversammlung für die Wahlvorschläge aufgestellt wurden.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihre Gruppierung als etabliert gilt, helfen wir Ihnen gerne weiter.  

Formblätter für Unterstützungsunterschriften

Für die Sammlung der Unterschriften müssen Sie die offiziellen Formblätter verwenden. Diese stellen wir Ihnen auf Anfrage zur Verfügung. Bitte nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Formblätter je nach Wahl von unterschiedlichen Behörden ausgestellt werden: 

  • für die Landtagswahl für Landeslisten von der Landeswahlleitung
  • für die Bundestagswahl für Landeslisten von der Landeswahlleitung
  • für die Europawahl für gemeinsame Listen für alle Bundesländer von der Bundeswahlleitung
  • für Listen für einzelne Bundesländer von der jeweiligen Landeswahlleitung
Kontaktformular

Einreichung zur Prüfung

Sie können die Unterstützungsunterschriften sowohl postalisch als auch persönlich bei uns einreichen. Bitte vereinbaren Sie für die persönliche Abgabe telefonisch oder per Kontaktformular einen Termin.

Generell gilt: Sie müssen die ausgefüllten Formblätter im Original bei uns einreichen. Ein Scan oder eine Kopie der geleisteten Unterschrift reicht nicht aus.

Kontaktdaten

Allgemeine Voraussetzungen für die Leistung einer Unterstützungsunterschrift

  • Die Unterstützungsunterschriften sind auf den Formblättern einzeln und handschriftlich zu leisten.
  • Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag einer Art unterstützen. Das bedeutet, dass eine Person zum Beispiel nur die Reserveliste einer Partei oder Wählergruppe unterstützen kann und nicht mehrere Reservelisten verschiedener Parteien.
  • Die unterzeichnende Person muss zum Zeitpunkt der Unterschrift wahlberechtigt sein.

Für die Bescheinigung des Wahlrechts benötigen wir weder Ausweis noch Vollmacht der unterzeichnenden Personen.

Frist zur Einreichung

Die Fristen zur Einreichung der Wahlvorschläge inklusive Unterstützungsunterschriften ergeben sich aus den jeweiligen Wahlgesetzen:

  • Die Unterlagen zur Kommunalwahl, Integrationsratswahl sowie der Bundestagswahl können bis zum 69. Tag vor der Wahl, 18 Uhr, eingereicht werden.
  • Die Unterlagen zur Landtagswahl können bis zum 59. Tag vor der Wahl, 18 Uhr, eingereicht werden.
  • Die Unterlagen zur Europawahl können bis zum 83. Tag vor der Wahl, 18 Uhr, eingereicht werden.
  • Die Unterlagen zur Wahl der Seniorenvertretung können bis zum 52. Tag vor der Wahl, 18 Uhr, eingereicht werden.

Sobald die jeweiligen Wahltermine feststehen, veröffentlichen wir auf dieser Seite die genauen Daten des Fristablaufs.

Benötigte Unterschriften und Voraussetzungen je Wahl

Kommunalwahl 2025

Für Wahlvorschläge zur Wahl des*der Oberbürgermeisters*Oberbürgermeisterin benötigen Sie 450 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten aus dem ganzen Wahlgebiet: dem Kölner Stadtgebiet. Die Unterstützungsunterschriften werden auf Anlage 14c zur Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen geleistet.

Für Wahlvorschläge für Direktmandate von Parteien und Wählergruppen sowie Einzelbewerber*innen für den Rat der Stadt Köln müssen Sie 20 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten in dem Wahlbezirk sammeln, für den der*die Wahlvorschlagsträger*in kandidieren will. Die Unterstützungsunterschriften werden auf Anlage 14a zur Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen geleistet.

Für Wahlvorschläge für die Reserveliste für den Rat der Stadt Köln benötigen Sie Unterstützungsunterschriften von 100 Wahlberechtigten aus dem gesamten Stadtgebiet. Die Unterstützungsunterschriften werden auf Anlage 14b zur Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen geleistet.

Für die Listenwahlvorschläge für die Kölner Bezirksvertretungen benötigen Sie 50 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten aus dem betreffenden Stadtbezirk. Die Unterstützungsunterschriften werden auf Anlage 14b zur Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen geleistet.

Integrationsratswahl 2025

Für die Wahlvorschläge von Einzelbewerber*innen und die Listenwahlvorschläge zur Wahl des Integrationsrates der Stadt Köln benötigen Sie 100 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten aus dem gesamten Stadtgebiet. Die Unterstützungsunterschriften werden auf Formblättern geleistet, die Sie bei uns beantragen können.

Europawahl

Für die Wahlvorschläge von Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen für gemeinsame Listen für alle Bundesländer müssen Sie Unterstützungsunterschriften von 4.000 Wahlberechtigten aus dem Bundesgebiet sammeln. Für Wahlvorschläge von Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen für eine einzelne Liste eines Bundeslandes müssen Sie Unterstützungsunterschriften von 2.000 Wahlberechtigten des betreffenden Landes sammeln.
Die Unterstützungsunterschriften werden auf der Anlage 14 zur Europawahlordnung geleistet.

Landtagswahl

Für die Kreiswahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen sowie Einzelbewerber*innen für die Landtagswahlen müssen Sie Unterstützungsunterschriften von 100 Wahlberechtigten in dem Wahlkreis sammeln, für den der*die Wahlvorschlagsträger*in kandidieren will. Die Unterstützungsunterschriften werden auf der Anlage 14a zur Landeswahlordnung Nordrhein-Westfalen geleistet. Für die Landesliste einer Partei für die Landtagswahlen benötigen Sie 1.000 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Unterstützungsunterschriften werden auf Anlage 14b zur Landeswahlordnung Nordrhein-Westfalen geleistet.

Bundestagswahl 

Für Kreiswahlvorschläge zur Bundestagswahl müssen Sie 200 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten in dem Wahlkreis sammeln, für den der*die Wahlvorschlagsträger*in kandidieren will. Die Unterstützungsunterschriften werden auf Anlage 14 zur Bundeswahlordnung geleistet. Für die Landesliste einer Partei benötigen Sie 2.000 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Unterstützungsunterschriften werden auf der Anlage 21 zur Bundeswahlordnung geleistet.

Seniorenvertretungswahl

Für die Wahlvorschläge zur Seniorenvertretung müssen Sie 20 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten in dem Wahlkreis sammeln, für den der*die Wahlvorschlagsträger*in kandidieren will. Die Unterstützungsunterschriften werden auf der Anlage 2 zur Wahlordnung für die Wahl der Seniorenvertretung der Stadt Köln geleistet.

Kontakt

Bürgerdienste – Wahlamt

Dillenburger Straße 68-70
51105 Köln

Telefon: 0221 / 221-21595

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