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Die Kommunalwahl fand am 14. September 2025 statt. Die Stichwahl des*der Oberbügermeister*in fand am 28. September 2025 statt. Hier finden Sie grundlegende Informationen. 

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt zur Wahl des Rates und des*der Oberbürgermeister*in ist, wer am Wahltag, 14. September 2025,

  • Deutsche*r im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat
  • mindestens seit dem 29. August 2025 seinen Hauptwohnsitz in Köln hat oder sich sonst gewöhnlich hier aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat
  • nicht nach § 8 Kommunalwahlgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Alle Wahlberechtigten können zudem die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes wählen, in dem sie gemeldet sind.

§ 7 Wahlberechtigung – Kommunalwahlgesetz NRW

Teilnahme an der Wahl

Sie können auf drei Wegen an der Kommunalwahl teilnehmen: 

  • Urnenwahl: Sie geben Ihre Stimme am Wahltag zwischen 8 und 18 Uhr im Wahlraum Ihres Stimmbezirks persönlich ab. Alle Wahlgebäude sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Briefwahl: Sie geben Ihre Stimme per Brief ab. Ihre Briefwahlunterlagen erhalten Sie auf Antrag.
  • Direktwahl: Bei dieser Sonderform der Briefwahl können Sie vor der Wahl persönlich in einem städtischen Gebäude wählen.

Wer wird gewählt?  

Bei den Kommunalwahlen werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt:

  • der*die Oberbürgermeister*in
  • die 90 Mitglieder des Rates der Stadt Köln
  • die jeweils 19 Mitglieder der Bezirksvertretungen der neun Stadtbezirke

Der*die Oberbürgermeister*in wird durch Mehrheitswahl bestimmt. Jede wahlberechtigte Person besitzt eine Stimme. Erreicht am 14. September kein*keine Bewerber*in die absolute Mehrheit, führen wir am 28. September 2025 eine Stichwahl durch.

Bei der Wahl des Rates hat jede wahlberechtigte Person eine Stimme, mit der sie gleichzeitig ein*eine Wahlbezirksbewerber*in sowie die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe wählt, für die die*der Wahlbezirksbewerber*in aufgestellt ist.

Bei der Wahl der Bezirksvertretung handelt es sich um eine reine Listenwahl, bei der jeder*jede Wähler*in ebenfalls eine Stimme hat.

Nähere Informationen zu den einzelnen zu wählenden Organen finden Sie hier:

Oberbürgermeister Der Rat der Stadt Köln Bezirksvertretungen

Wahl- und Stimmbezirke

Weitere Informationen

Hier finden Sie weitere Veröffentlichungen zur Wahl:

Pressemitteilungen und Bekanntmachungen zur Kommunalwahl

Die Rechtsgrundlagen für die Kommunalwahl ergeben sich aus der Gemeindeordnung NRW, dem Kommunalwahlgesetz NRW sowie der Kommunalwahlordnung NRW:

Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Kommunalwahlgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Kommunalwahlordnung (KWahlO)

Kontakt zum Wahlamt

Bei Fragen rufen Sie uns unter 0221 / 221-34567 an oder nutzen unser Kontaktformular:

Kontaktformular