Diese Seite in Leichter Sprache anzeigen

Die Kommunalwahl fand am 14. September 2025 statt. Die Stichwahl des*der Oberbügermeister*in fand am 28. September 2025 statt. Hier finden Sie grundlegende Informationen. 

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt zur Wahl des Rates und des*der Oberbürgermeister*in ist, wer am Wahltag, 14. September 2025,

  • Deutsche*r im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat
  • mindestens seit dem 29. August 2025 seinen Hauptwohnsitz in Köln hat oder sich sonst gewöhnlich hier aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat
  • nicht nach § 8 Kommunalwahlgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Alle Wahlberechtigten können zudem die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes wählen, in dem sie gemeldet sind.

§ 7 Wahlberechtigung – Kommunalwahlgesetz NRW

Teilnahme an der Wahl

Sie können auf drei Wegen an der Kommunalwahl teilnehmen: 

  • Urnenwahl: Sie geben Ihre Stimme am Wahltag zwischen 8 und 18 Uhr im Wahlraum Ihres Stimmbezirks persönlich ab. Alle Wahlgebäude sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Briefwahl: Sie geben Ihre Stimme per Brief ab. Ihre Briefwahlunterlagen erhalten Sie auf Antrag.
  • Direktwahl: Bei dieser Sonderform der Briefwahl können Sie vor der Wahl persönlich in einem städtischen Gebäude wählen.

Wenn Sie Unterstützung bei der Durchführung der Wahl benötigen, erfahren Sie hier, welche Möglichkeiten es gibt: 

Hilfe bei der Wahl Informationen für sehbehinderte und blinde Wahlberechtigte

Wer wird gewählt?  

Bei den Kommunalwahlen werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt:

  • der*die Oberbürgermeister*in
  • die 90 Mitglieder des Rates der Stadt Köln
  • die jeweils 19 Mitglieder der Bezirksvertretungen der neun Stadtbezirke

Der*die Oberbürgermeister*in wird durch Mehrheitswahl bestimmt. Jede wahlberechtigte Person besitzt eine Stimme. Erreicht am 14. September kein*keine Bewerber*in die absolute Mehrheit, führen wir am 28. September 2025 eine Stichwahl durch.

Bei der Wahl des Rates hat jede wahlberechtigte Person eine Stimme, mit der sie gleichzeitig ein*eine Wahlbezirksbewerber*in sowie die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe wählt, für die die*der Wahlbezirksbewerber*in aufgestellt ist.

Bei der Wahl der Bezirksvertretung handelt es sich um eine reine Listenwahl, bei der jeder*jede Wähler*in ebenfalls eine Stimme hat.

Nähere Informationen zu den einzelnen zu wählenden Organen finden Sie hier:

Oberbürgermeister Der Rat der Stadt Köln Bezirksvertretungen

Wahl- und Stimmbezirke

Weitere Informationen

Hier finden Sie weitere Veröffentlichungen zur Wahl:

Pressemitteilungen und Bekanntmachungen zur Kommunalwahl

Die Rechtsgrundlagen für die Kommunalwahl ergeben sich aus der Gemeindeordnung NRW, dem Kommunalwahlgesetz NRW sowie der Kommunalwahlordnung NRW:

Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Kommunalwahlgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Kommunalwahlordnung (KWahlO)

Kontakt zum Wahlamt

Bei Fragen rufen Sie uns unter 0221 / 221-34567 an oder nutzen unser Kontaktformular:

Kontaktformular