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Die Kommunalwahl fand am 14. September 2025 statt. Die Stichwahl des*der Oberbügermeister*in findet am 28. September 2025 statt. Hier finden Sie grundlegende Informationen. 

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt zur Wahl des Rates und des*der Oberbürgermeister*in ist, wer am Wahltag, 14. September 2025,

  • Deutsche*r im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat
  • mindestens seit dem 29. August 2025 seinen Hauptwohnsitz in Köln hat oder sich sonst gewöhnlich hier aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat
  • nicht nach § 8 Kommunalwahlgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Alle Wahlberechtigten können zudem die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes wählen, in dem sie gemeldet sind.

§ 7 Wahlberechtigung – Kommunalwahlgesetz NRW

Teilnahme an der Wahl

Sie können auf drei Wegen an der Kommunalwahl teilnehmen: 

  • Urnenwahl: Sie geben Ihre Stimme am Wahltag zwischen 8 und 18 Uhr im Wahlraum Ihres Stimmbezirks persönlich ab. Alle Wahlgebäude sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Briefwahl: Sie geben Ihre Stimme per Brief ab. Ihre Briefwahlunterlagen erhalten Sie auf Antrag.
  • Direktwahl: Bei dieser Sonderform der Briefwahl können Sie vor der Wahl persönlich in einem städtischen Gebäude wählen.

Wenn Sie Unterstützung bei der Durchführung der Wahl benötigen, erfahren Sie hier, welche Möglichkeiten es gibt: 

Hilfe bei der Wahl Informationen für sehbehinderte und blinde Wahlberechtigte

Was passiert wann?

Wahlbenachrichtigung

Wir versenden die Wahlbenachrichtigungen voraussichtlich ab dem 9. August 2025. 

Was, wenn ich in den Wochen vor der Wahl umziehe?

Wenn Sie als wahlberechtigte Person in den Wochen vor der Wahl umziehen, kann sich Ihre An-, Um- oder Abmeldung je nach Zeitpunkt auf Ihre Wahlberechtigung auswirken. 

Sie ziehen innerhalb Ihres Kölner Wahlbezirks um?

Wenn Sie innerhalb Ihres bisherigen Wahlbezirks umziehen und sich ab dem 4. August 2025 ummelden, bleiben Sie im Wählerverzeichnis Ihres alten Stimmbezirks eingetragen und wahlberechtigt. Eine Umschreibung in den neuen Stimmbezirk ist nicht möglich, auch nicht auf Antrag. Wenn Sie am Wahltag nicht vor Ort in Ihrem alten Stimmbezirk wählen können, beantragen Sie bitte rechtzeitig Briefwahlunterlagen oder nutzen Sie die Direktwahl.

Sie ziehen innerhalb Kölns in einen anderen Wahlbezirk?

Wenn Sie in einen anderen Wahlbezirk umziehen und sich vom 4. bis 29. August 2025 ummelden, tragen wir Sie ins Wählerverzeichnis des neuen Stimmbezirks ein. Sie sind dort wahlberechtgt. Sie erhalten eine neue Wahlbenachrichtigung an Ihre neue Adresse. Wenn Sie bereits Briefwahlunterlagen beantragt haben, werden diese ungültig und Sie müssen sie neu beantragen.

Sie ziehen neu nach Köln?

Wenn Sie neu nach Köln ziehen und sich vom 4. bis 29. August 2025 anmelden, tragen wir Sie in das Wählerverzeichnis ein. Sie sind in Köln wahlberechtigt. Sie erhalten per Post eine Wahlbenachrichtigung.

Wenn Sie sich ab dem 30. August 2025 anmelden, sind Sie für die Kölner Kommunalwahl nicht wahlberechtigt

Sie ziehen aus Köln weg?

Wenn Sie aus Köln wegziehen und sich vom 4. August bis 12. September 2025 in Ihrer neuen Gemeinde anmelden oder Ihren Wohnsitz in Deutschland abmelden, streichen wir Sie aus dem Kölner Wählerverzeichnis. Wenn Sie bereits Briefwahlunterlagen in Köln beantragt haben, werden diese ungültig.

Wer wird gewählt?  

Bei den Kommunalwahlen werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt:

  • der*die Oberbürgermeister*in
  • die 90 Mitglieder des Rates der Stadt Köln
  • die jeweils 19 Mitglieder der Bezirksvertretungen der neun Stadtbezirke

Der*die Oberbürgermeister*in wird durch Mehrheitswahl bestimmt. Jede wahlberechtigte Person besitzt eine Stimme. Erreicht am 14. September kein*keine Bewerber*in die absolute Mehrheit, führen wir am 28. September 2025 eine Stichwahl durch.

Bei der Wahl des Rates hat jede wahlberechtigte Person eine Stimme, mit der sie gleichzeitig ein*eine Wahlbezirksbewerber*in sowie die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe wählt, für die die*der Wahlbezirksbewerber*in aufgestellt ist.

Bei der Wahl der Bezirksvertretung handelt es sich um eine reine Listenwahl, bei der jeder*jede Wähler*in ebenfalls eine Stimme hat.

Nähere Informationen zu den einzelnen zu wählenden Organen finden Sie hier:

Die Oberbürgermeisterin Der Rat der Stadt Köln Bezirksvertretungen

Wahl- und Stimmbezirke

Ehrenamtliche Wahlhelfer*innen

Für die Durchführung der Kommunalwahl und Integrationsratswahl suchen wir rund 8.500 Wahlhelfer*innen. Hier erfahren Sie mehr zu diesem Ehrenamt:

Informationen für Wahlhelfer*innen

Weitere Informationen

Hier finden Sie weitere Veröffentlichungen zur Wahl:

Pressemitteilungen und Bekanntmachungen zur Kommunalwahl

Die Rechtsgrundlagen für die Kommunalwahl ergeben sich aus der Gemeindeordnung NRW, dem Kommunalwahlgesetz NRW sowie der Kommunalwahlordnung NRW:

Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Kommunalwahlgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Kommunalwahlordnung (KWahlO)

Kontakt zum Wahlamt

Bei Fragen rufen Sie uns unter 0221 / 221-34567 an oder nutzen unser Kontaktformular:

Kontaktformular