Vor der Kommunalwahl, am Wahltag und danach gibt es wichtige Daten und Fristen, über die wir Ihnen hier einen Überblick geben.

Juli 2025

7. Juli bis 18 Uhr

Letzter Tag für die Einreichung von Wahlvorschlägen zur Kommunalwahl inklusive Unterstützungsunterschriften

16. Juli

Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge durch den Wahlausschuss in öffentlicher Sitzung

19. Juli

Ablauf der Beschwerdefrist beim Landeswahlausschuss gegen die Zulassung der Wahlvorschläge

28. Juli

Letzter Tag für die Entscheidung des Landeswahlausschusses gegen die Entscheidung über die Zurückweisung oder Zulassung eines Wahlvorschlags

August 2025

3. August

Stichtag für die Eintragung von Amts wegen aller Personen in das Wählerverzeichnis, bei denen an diesem Tag feststeht, dass sie am Wahltag wahlberechtigt sind.

4. August bis 9. September

Zeitraum zur Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen

Ab 4. August

  • Wenn Sie aus Köln wegziehen und sich zwischen dem 4. August und 12. September in Ihrer neuen Gemeinde anmelden, streichen wir Sie aus dem Kölner Wählerverzeichnis. Haben Sie bereits Briefwahlunterlagen in Köln beantragt, werden diese ungültig.
  • Wenn Sie innerhalb von Köln in einen anderen Wahlbezirk umziehen und sich zwischen dem 4. und 29. August ummelden, tragen wir Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis Ihres neuen Wahlbezirks ein.
  • Wenn Sie innerhalb Ihres bisherigen Wahlbezirks in Köln umziehen und sich ab dem 4. August ummelden, bleiben Sie im Wählerverzeichnis Ihres alten Stimmbezirks eingetragen.

9. bis 24. August 

Zeitraum für die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen

11. August

Beginn des Versands der Briefwahlunterlagen sowie der Direktwahl, also der persönlichen Wahl vor dem Wahltag an zentralen Standorten im Stadtgebiet.

24. August

Letzter Tag, an dem Sie bei uns einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen können, wenn Sie nicht von Amts wegen eingetragen wurden, also sich ohne festen Wohnsitz in Köln aufhalten. 

25. bis 29. August

In diesem Zeitraum halten wir das Kölner Wählerverzeichnis im Wahlamt zur Einsichtnahme bereit. Wenn Sie annehmen wahlberechtigt zu sein, aber keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, besteht jetzt die letzte Gelegenheit zum Einspruch.

29. August

  • Letzter Tag, an dem Personen, die von außerhalb nach Köln zuziehen, von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden.
  • Letzter Tag für den Antrag auf Aufnahme in das Kölner Wählerverzeichnis für wahlberechtigte Unionsbürger*innen, die in Köln ansässig sind, aber nicht der Meldepflicht unterliegen. Dies betrifft beispielsweise Diplomat*innen.  

30. August bis 12. September 

  • Wenn Sie innerhalb Kölns umziehen und sich in diesem Zeitraum ummelden, bleiben Sie im Stimmbezirk Ihrer alten Wohnung eingetragen. Sofern Sie am Wahltag nicht in Ihrem bisherigen Stimmbezirk Ihre Stimme abgeben möchten, können Sie Briefwahlunterlagen an Ihre neue Anschrift beantragen oder vor dem Wahltag per Direktwahl wählen.
  • Wenn Sie aus einer anderen Gemeinde nach Köln ziehen und sich in diesem Zeitraum in Köln anmelden, sind Sie für die Kommunalwahl in Köln nicht wahlberechtigt.  

September 2025

4. September 

Letzter Tag für die Zustellung unserer Entscheidung über die Einsprüche gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses. Gegen diese Entscheidung können Sie innerhalb von drei Tagen Beschwerde einlegen.

9. September

Letzter Tag zur Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen

10. September

Letzter Tag für die Entscheidung der Aufsichtsbehörde über Beschwerden gegen Entscheidungen auf Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis

12. September bis 15 Uhr

Letzter Zeitpunkt für die Beantragung von Briefwahlunterlagen und für die Teilnahme an der Direktwahl

13. September bis 12 Uhr

Letzter Zeitpunkt für die Ersatzausstellung nicht zugegangener oder verlorener Briefwahlunterlagen. Die Ersatzausstellung ist bei uns im Wahlamt, Dillenburger Straße 68-70, 51105 Köln, möglich. Wir haben ab 8 Uhr geöffnet.

14. September – Wahltag

  • 8 Uhr: Beginn der Wahlhandlung – Öffnung der Wahlräume
  • bis 15 Uhr: Ausstellung von Briefwahlunterlagen bei erwiesener plötzlicher Erkrankung
  • 16 Uhr: Spätester Zeitpunkt für den rechtzeitigen Eingang der Wahlbriefe im Wahlamt beziehungsweise im Briefwahlzentrum
  • 18 Uhr: Ende der Wahlhandlung – Schließung der Wahlräume
  • nach 18 Uhr: Ermittlung, Feststellung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses. Die Bekanntgabe kann sich bis zum 15. September ziehen.

15. September

Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung und anschließenden Veröffentlichung des Wahlergebnisses für die Wahl des*der Oberbürgermeister*in

25. September

Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung und anschließenden Veröffentlichung des endgültigen Wahlergebnisses für die Kommunal- und Integrationsratswahl

Für den Fall einer Stichwahl am 28. September 2025

19. September

Voraussichtlicher Beginn des Versands der Briefwahlunterlagen sowie der Direktwahl, also der persönlichen Wahl vor dem Wahltag an Standorten im Stadtgebiet. Die Standorte geben wir rechtzeitig vor der Wahl bekannt.

26. September bis 15 Uhr

Letzter Zeitpunkt für die Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie für die Teilnahme an der Direktwahl

27. September bis 12 Uhr

Letzter Zeitpunkt für die Ersatzausstellung nicht zugegangener oder verlorener Briefwahlunterlagen. Die Ersatzausstellung ist bei uns im Wahlamt, Dillenburger Straße 68-70, 51105 Köln möglich. Am Samstag haben wir ab 8 Uhr geöffnet.

28. September – Wahltag

  • 8 Uhr: Beginn der Wahlhandlung – Öffnung der Wahlräume
  • bis 15 Uhr: Ausstellung von Briefwahlunterlagen bei erwiesener plötzlicher Erkrankung
  • 16 Uhr: Spätester Zeitpunkt für den rechtzeitigen Eingang der Wahlbriefe im Wahlamt beziehungsweise im Briefwahlzentrum
  • 18 Uhr: Ende der Wahlhandlung – Schließung der Wahlräume
  • nach 18 Uhr: Ermittlung, Feststellung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses

2. Oktober, 16 Uhr  

Zeitpunkt für die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung und anschließenden Veröffentlichung des endgültigen Wahlergebnisses für die Wahl des*der Oberbürgermeister*in.