Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am 23. Februar 2025 statt. Hier finden Sie grundlegende Informationen zur Wahl.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt zur Bundestagswahl sind gemäß § 12 Bundeswahlgesetz Bürger*innen, die
- am Wahltag Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind
- das 18. Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens drei Monaten vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten
- nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen dieser Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sogenannte Auslanddeutsche.
Entwicklung der Wahlberechtigten und der Wahlbeteiligung in Köln
2025 (Stand 25. November 2024) | 2021 | 2017 | |
---|---|---|---|
Wahlberechtigte | 731.934 | 732.048 | 732.827 |
Wahlbeteiligung | 77,8 Prozent | 75,8 Prozent |
Teilnahme an der Wahl
Sie können auf drei Wegen an der Bundestagswahl teilnehmen:
- Urnenwahl: Sie geben Ihre Stimme am Wahltag zwischen 8 und 18 Uhr im Wahlraum Ihres Wahlbezirks persönlich ab. Alle Wahlgebäude der Urnenwahlbezirke sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
- Briefwahl: Sie geben Ihre Stimme per Brief ab. Ihre Briefwahlunterlagen erhalten Sie nur auf Antrag. Mehr dazu erfahren Sie in Ihrer Wahlbenachrichtigung.
- Direktwahl: Bei dieser Sonderform der Briefwahl können Sie vor der Wahl, vom 10. bis 21. Februar 2025, persönlich in einem städtischen Gebäude wählen.
Was passiert wann?
Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigungen werden vom 23. Januar 2025 bis 2. Februar 2025 per Post zugestellt.
Wer wird gewählt?
Gewählt werden die Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestages für die Dauer von vier Jahren. Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Die Abgeordneten werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt.
Wahlverfahren
Beim Wahlverfahren handelt es sich um ein Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl mit zwei Stimmen pro wahlberechtigter Person:
- Die Erststimme für den*die Wahlkreiskandidat*in
- Die Zweitstimme für die Landesliste einer Partei
Im Juni 2023 ist ein neues Wahlrecht in Kraft getreten. Wie das bisherige Wahlrecht weist es den Grundcharakter der Verhältniswahl auf. Ziel der Änderung ist die Verkleinerung des Deutschen Bundestages und die Vorhersehbarkeit von dessen Größe.
Wahlgebiet
Das Wahlgebiet ist die Bundesrepublik Deutschland. Dabei ist das Kölner Stadtgebiet in vier Wahlkreise unterteilt. Die Bezeichnungen der Wahlkreise lauten:
- 92 Köln I
- 93 Köln II
- 94 Köln III
- 100 Leverkusen – Köln IV
Ehrenamtliche Wahlhelfer*innen
Für die Durchführung der Wahl suchen wir insgesamt 8.000 Wahlhelfer*innen für die Urnenwahl und das Briefwahlzentrum. Alle Wahlberechtigten können sich für dieses Ehrenamt melden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Bundestagswahl stellen wir Ihnen laufend zur Verfügung. Mehr finden Sie außerdem auf den Seiten der Bundeswahlleiterin und des Deutschen Bundestags.
Kontakt zum Wahlamt
Bei Fragen rufen Sie uns bitte unter 0221 / 221-34567 an oder nutzen unser Kontaktformular: