Vor der Bundestagswahl, am Wahltag und danach gibt es wichtige Daten und Fristen, über die wir Ihnen hier einen Überblick geben.
Januar 2025
12. Januar
Stichtag für die Eintragung von Amts wegen aller Personen in das Wählerverzeichnis, bei denen an diesem Tag feststeht, dass sie am Wahltag wahlberechtigt sind. Wenn Sie im Ausland leben und wählen möchten, erfahren Sie hier mehr:
15. Januar bis 18. Februar
Zeitraum zur Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen
20. Januar bis 18 Uhr
Letzter Tag für die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahlkreise 92 bis 94 (Köln I bis III). Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 100 (Leverkusen - Köln IV) müssen Sie beim Kreiswahlleiter Leverkusen einreichen. Wahlvorschläge für die Wahl nach Landeslisten für das Land Nordrhein-Westfalen müssen Sie bis zu diesem Termin bei der Landeswahlleiterin einreichen.
23. Januar bis 2. Februar
Zustellung der Wahlbenachrichtigungen
24. Januar
Entscheidung des Kreiswahlausschusses in Köln über die Zulassung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahlkreise 92 bis 94 (Köln I bis III) und in Leverkusen für den Wahlkreis 100 (Leverkusen - Köln IV). Entscheidung des Landeswahlausschusses über die Zulassung der Landeslisten
30. Januar
Letzter Tag für die Entscheidung
- des Landeswahlausschusses über Beschwerden gegen die Zulassung oder Zurückweisung eines Kreiswahlvorschlages
- des Bundeswahlausschusses über Beschwerden gegen die Zulassung oder Zurückweisung einer Landesliste
Erst auf Grundlage dieser Entscheidungen stehen die amtlichen Stimmzettel fest und können gedruckt werden.
Februar 2025
2. Februar
Letzter Tag, an dem Sie bei uns einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen können, wenn Sie nicht von Amts wegen eingetragen wurden. Dies betrifft:
Deutsche im Ausland,Personen ohne festen Wohnsitz sowie Personen, die von außerhalb nach Köln ziehen.
3. bis 7. Februar
In diesem Zeitraum halten wir das Kölner Wählerverzeichnis im Wahlamt zur Einsichtnahme bereit. Es ist die letzte Gelegenheit zum Einspruch, wenn Sie annehmen wahlberechtigt zu sein, aber keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben.
7. Februar
Beginn des Versands der Briefwahlunterlagen
7. bis 21. Februar
Zeitraum der Direktwahl, also der persönlichen Wahl vor dem Wahltag an fünf Standorten im Stadtgebiet
13. Februar
Letzter Tag für die Zustellung unserer Entscheidung über die Einsprüche gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses
15. Februar
Letzter Tag für die Einreichung Ihrer Beschwerde an die Kreiswahlleiterin gegen unsere Entscheidung über Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerverzeichnisse
19. Februar
Letzter Tag für die Entscheidung der Kreiswahlleiterin über Ihre Beschwerde gegen unsere Entscheidung über Ihren Einspruch
21. Februar bis 15 Uhr
Letzter Zeitpunkt für die Beantragung von Briefwahlunterlagen beziehungsweise Wahlscheinen sowie für die Teilnahme an der Direktwahl
22. Februar bis 12 Uhr
Letzter Zeitpunkt für die Ersatzausstellung nicht zugegangener oder verlorener Briefwahlunterlagen beziehungsweise Wahlscheine
23. Februar – Wahltag
- 8 Uhr: Beginn der Wahlhandlung
- bis 15 Uhr: Ausstellung von Briefwahlunterlagen beziehungsweise Wahlscheinen bei erwiesener plötzlicher Erkrankung
- 18 Uhr: Spätester Zeitpunkt für den rechtzeitigen Eingang der Wahlbriefe im Wahlamt beziehungsweise im Briefwahlzentrum
- 18 Uhr: Ende der Wahlhandlung
- nach 18 Uhr: Ermittlung, Feststellung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses
26. Februar
Öffentliche Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Feststellung der amtlichen Wahlergebnisse für den gemeinsamen Bundestagswahlkreis 100 (Leverkusen - Köln IV)
28. Februar
Öffentliche Sitzung des Kreiswahlausschusses Leverkusen zur Feststellung des amtlichen Wahlergebnisses der Kölner Wahlkreise 92 bis 94 (Köln I bis III)