Am 19. April 2026 findet der Ratsbürgerentscheid zur Kölner Beteiligung an der Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Spiele in der Region Rhein-Ruhr statt. Davor und danach gibt es wichtige Termine und Fristen. Hier geben wir Ihnen einen Überblick. Manche Daten stehen noch nicht fest. Wir ergänzen sie, sobald sie uns vorliegen. 

Dezember 2025

16. Dezember

Entscheidung des Rates, dass ein Ratsbürgerentscheid über die Beteiligung an der Bewerbung für die Olympischen und Paralympischen Spiele in der Region Rhein-Ruhr durchgeführt wird. 

Februar 2026

20. Februar 

Stichtag für den Eingang von Auffassungen und Abstimmungsempfehlungen der Fraktionen im Rat und des Oberbürgermeisters

März 2026

8. März

Stichtag bis zu dem wir alle Personen in das Abstimmungsverzeichnis eintragen, bei denen zu diesem Zeitpunkt feststeht, dass sie abstimmungsberechtigt sind.

9. März bis 3. April

In diesem Zeitraum schreiben wir das Abstimmungsverzeichnis fort. Das bedeutet:

  • Wenn Sie sich in diesem Zeitraum in einer neuen Gemeinde anmelden, weil Sie aus Köln wegziehen, streichen wir Sie aus dem Kölner Abstimmungsverzeichnis. Ihre Abstimmungsunterlagen werden ungültig.
  • Wenn Sie in diesem Zeitraum neu nach Köln ziehen und sich hier anmelden, tragen wir Sie automatisch in das Abstimmungsverzeichnis ein. Wir schicken Ihnen Abstimmungsunterlagen zu.
  • Wenn Sie in diesem Zeitraum innerhalb Kölns umziehen und sich ummelden, bleiben Abstimmungsunterlagen gültig, die Sie schon erhalten haben. 

9. bis 20. März

Voraussichtlicher Zeitraum für die Produktion und den Versand der Abstimmungsbenachrichtigungen und Abstimmungsunterlagen

16. bis 27. März

Voraussichtlicher Zeitraum, in dem die Abstimmungsbenachrichtigungen und Abstimmungsunterlagen bei Ihnen per Post ankommen

30. März bis 2. April

In diesem Zeitraum können Sie während der Öffnungszeiten das Abstimmungsverzeichnis bei uns im Wahlamt einsehen. Wenn Sie zum Beispiel annehmen, abstimmungsberechtigt zu sein, aber keine Abstimmunsbenachrichtigung und Abstimmungsunterlagen erhalten haben, ist jetzt die letzte Gelegenheit zum Einspruch. Mit Ihrem Einspruch prüfen wir erneut, ob das Abstimmungsverzeichnis unrichtig oder unvollständig ist. Ihren Einspruch können Sie bei uns schriftlich oder vor Ort einlegen. 

April 2026

3. April 

  • Letzter Tag, an dem Personen, die von außerhalb nach Köln zuziehen, von uns automatisch in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen werden.
  • Letzter Tag, an dem Sie die Eintragung ins Abstimmungsverzeichnis beantragen können, wenn Sie sich ohne festen Wohnsitz in Köln aufhalten.
  • Letzter Tag für den Antrag auf Aufnahme in das Kölner Abstimmungsverzeichnis für abstimmberechtigte Unionsbürger*innen, die in Köln ansässig sind, aber nicht der Meldepflicht unterliegen. Dies betrifft beispielsweise Diplomat*innen.

4. bis 17. April

  • Wenn Sie innerhalb Kölns umziehen und sich in diesem Zeitraum ummelden, bleiben Sie im Stimmbezirk Ihrer alten Wohnung eingetragen und dort abstimmungsberechtigt. Ihre Abstimmungsunterlagen sind weiterhin gültig, Sie erhalten keine neuen Unterlagen. 
  • Wenn Sie aus einer anderen Gemeinde nach Köln ziehen und sich in diesem Zeitraum in Köln anmelden, sind Sie für den Ratsbürgerentscheid in Köln nicht abstimmungsberechtigt.

 

18. April, 8 bis 12 Uhr 

Letzter Zeitpunkt, um Ersatzunterlagen zu bekommen, falls Sie Ihre Abstimmungsunterlagen verloren oder nicht bekommen haben. Kommen Sie dazu zu uns ins Wahlamt: Dillenburger Straße 68-70, 51105 Köln, möglich. Wir haben ab 8 Uhr geöffnet.

19. April – Abstimmungstag

  • 16 Uhr: Spätester Zeitpunkt, zu dem uns Ihre Abstimmungsunterlagen vorliegen müssen
  • Ab 18 Uhr: Auszählen der Stimmen, Feststellung und Bekanntgabe des vorläufigen Abstimmungsergebnisses

Mai 2026

12. Mai 

Ratssitzung, in der das amtliche Abstimmungsergebnis des Ratsbürgerentscheids festgestellt wird