Der Stadtrat kann beschließen, dass über eine Angelegenheit in seinem Entscheidungsbereich ein Ratsbürgerentscheid durchgeführt wird. Beim Ratsbürgerentscheid stimmen die Bürger*innen über diese Angelegenheit ab. Der Rat gibt die Entscheidung also ab, er trifft sie nicht selbst.
Ein Ratsbürgerentscheid kommt zum Beispiel in Frage, wenn:
- eine Angelegenheit sowohl bei vielen Kölner*innen als auch im Rat hoch umstritten ist
- man davon ausgehen kann, dass die Abstimmung durch die Bürger*innen die Stimmung um die Angelegenheit beruhigt – egal wie die Abstimmung ausgeht
Um die Durchführung eines Ratsbürgerentscheids zu beschließen, ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit unter den Ratsmitgliedern nötig. In Köln müssen also mindestens 60 Ratsmitglieder für den Ratsbürgerentscheid stimmen.
Wie läuft ein Ratsbürgerentscheid ab?
Sie stimmen bei einem Ratsbürgerentscheid über eine Frage ab. Sie können die Frage mit Ja oder Nein beantworten. Die Antwort mit den meisten Stimmen ist das Ergebnis des Entscheids. Es müssen außerdem mindestens 10 Prozent der Bürger*innen für diese Antwort gestimmt haben. So ist sichergestellt, dass keine Minderheit ein Interesse durchsetzt, das aber nicht dem Willen der Bürger*innen insgesamt entspricht.
Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet. Ein mit Ja beantworteter Ratsbürgerentscheid wirkt wie ein Ratsbeschluss.
Wer darf abstimmen?
Es darf abstimmen, wer auch zur Kommunalwahl wahlberechtigt ist. Dazu müssen Sie am Abstimmungstag die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
- mindestens 16 Jahre alt
- mindestens seit 16 Tagen vor dem Abstimmungstag mit Hauptwohnsitz in Köln gemeldet sein oder gewöhnlicher Aufenthalt in Köln und keine Wohnung außerhalb Kölns
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen
In Köln sind rund 817.000 Personen abstimmungsberechtigt (Stand: Dezember 2025).
Rechtliche Grundlagen
Kontakt zum Wahlamt
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