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Der Stadtrat kann einen Rats-Bürger-Entscheid beschließen.

Rats-Bürger-Entscheid bedeutet:

Der Stadtrat will nicht selbst entscheiden.

Die Bürger*innen sollen abstimmen.

Ein Rats-Bürger-Entscheid ist möglich:

  • wenn eine Sache sehr umstritten ist
  • wenn damit der Streit vielleicht beendet wird

Der Stadtrat entscheidet über einen Rats-Bürger-Entscheid.

Zwei Drittel der Rats-Mitglieder müssen für den Rats-Bürger-Entscheid stimmen.

© Reinhild Kassing

Köln hat 90 Rats-Mitglieder.

Das bedeutet:

Wenn 60 Rats-Mitglieder dafür sind,

dann wird der Rats-Bürger-Entscheid gemacht.

© Reinhild Kassing

Wie läuft ein Rats-Bürger-Entscheid ab?

Die Bürger*innen stimmen ab.

Es gibt nur eine Frage.

Die Antwort ist Ja oder Nein.

Wir zählen die Antworten aus.

Wenn diese 2 Dinge erreicht sind,

dann ist der Entscheid angenommen:

  1. Es gibt mehr Ja-Antworten als Nein-Antworten.
  2. Mindestens 10 Prozent der Bürger*innen müssen "Ja" sagen.

Wenn es gleich viele Ja- und Nein-Stimmen gibt,

dann ist der Antrag abgelehnt.

Ein Rats-Bürger-Entscheid wirkt wie ein Rats-Beschluss.

Ja bedeutet: Die Sache wird gemacht.

© Reinhild Kassing

Wer darf abstimmen?

Alle Bürger*innen, die auch an der Kommunalwahl teilenehmen.

Sie müssen am Abstimmungs-Tag:

  • deutsche*r Staatsbürger*in
    oder Bürger*in eines EU-Landes sein
  • mindestens 16 Jahre alt sein
  • seit mindestens 16 Tagen mit ihrer Haupt-Wohnung in Köln gemeldet sein
    oder ohne festen Wohnsitz in Köln leben
  • Sie dürfen nicht vom Wahl-Recht ausgeschlossen sein.
© Reinhild Kassing

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