Aufstellungsbeschluss am 27. März 2025
Um Aufwertungsprozesse sozial verträglicher und behutsamer zu steuern sowie die Wohnbevölkerung vor Verdrängungsprozessen zu schützen, hat der Stadtentwicklungsausschuss am 27. März 2025 den Aufstellungsbeschluss einer Sozialen Erhaltungssatzung für das Gebiet Kalk Mitte beschlossen (§ 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Baugesetzbuch). Der Aufstellungsbeschluss ist am 1. Mai 2025 in Kraft getreten.
Das ausgewiesene Gebiet Kalk Mitte schließt fast alle Wohnquartiere des Stadtteils Kalk ein. Nur größere Wohnbauprojekte der letzten 15 Jahre bleiben unberücksichtigt, da sie nicht das erforderliche bauliche Aufwertungspotential aufweisen.
Mit dem Aufstellungsbeschluss tritt eine schützende Wirkung des Gebietes vor erheblichen Veränderungen in Kraft. Durch diesen Beschluss haben wir die Möglichkeit, Vorhaben wie Rückbau, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten vorläufig zurückzustellen beziehungsweise vorläufig zu untersagen.
Die Soziale Erhaltungssatzung werden wir in einem mehrstufigen Verfahren umsetzen. Der Aufstellungsbeschluss ist der erste Schritt. Er gibt uns Zeit, eine vertiefte sozialräumliche Untersuchung des Gebiets durchzuführen. Dabei prüfen wir, ob die Voraussetzungen vorliegen, eine Soziale Erhaltungssatzung anzuwenden. Das ist nur möglich, wenn wir den Nachweis erbringen, dass im Gebiet ein Aufwertungspotential, ein Verdrängungspotential und ein Verdrängungsdruck besteht, die mit negativen städtebaulichen Folgen verbunden sind.
Die endgültige Festlegung und der Erlass einer Sozialen Erhaltungssatzung wird anschließend durch den Rat beschlossen.