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Das Gebiet Ehrenfeld Ost gehört mit seiner typischen Mischung aus Wohnen und Gewerbe zu den attraktiven Wohnstandorten in Köln. Um Aufwertungsprozesse sozial verträglicher und behutsamer zu steuern und die Wohnbevölkerung vor Verdrängungsprozessen zu schützen, hat der Rat am 7. Dezember 2023 die Soziale Erhaltungssatzung für das Ehrenfeld Ost beschlossen, gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Baugesetzbuch. Nach Bekanntmachung der Satzung im Amtsblatt ist die Satzung am 25. Januar 2024 in Kraft getreten und somit gültig.  

Das Gebiet Ehrenfeld Ost wird im Wesentlichen vom Ehrenfeldgürtel, der Subbelrather Straße, der Inneren Kanalstraße und der Weinsbergstraße eingegrenzt.

Weitere Informationen

Antworten auf häufig gestellte Fragen Wo kann ich einen Antrag stellen?

Satzung

Beschluss über die Soziale Erhaltungssatzung Ehrenfeld Ost

Gebietsgrenze

Geltungsbereich der Sozialen Erhaltungssatzung Ehrenfeld Ost

Öffentliche Bekanntmachung

Amtsblatt 3, 24. Januar 2024
PDF, 6939 kb

Sachstandsberichte

Sachstandsbericht Ehrenfeld Ost 2025

Infomaterial

Soziale Erhaltungssatzungen in Köln – Informationsbroschüre
PDF, 1414 kb
Soziale Erhaltungssatzung Ehrenfeld Ost – Informationsflyer
PDF, 600 kb
Präsentation Informationsveranstaltung 12. März 2024
PDF, 6419 kb