Bevor das Gebiet rund um den Deutzer Hafen umgestaltet und bebaut werden kann, wurden die im Baugesetzbuch vorgeschriebenen Verfahren der "Bauleitplanung" angestoßen und teilweise bereits abgeschlossen.
Die Bauleitplanung umfasst
- die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie
- die Aufstellung mehrerer Bebauungspläne.
Der vorbereitende Bauleitplan, der Flächennutzungsplan, stellte im Bereich des Deutzer Hafens ein Gewerbe- und Industriegebiet dar. Um die Ziele des "Integrierten Plans" verwirklichen zu können, wurde es notwendig, die Darstellungen entsprechend anzupassen.
Der verbindliche Bauleitplan, der Bebauungsplan, ist die rechtliche Grundlage zur Umsetzung der Ziele, Ideen und Planungen, die der "Integrierte Plan" vorgibt. Mit Hilfe mehrerer Bebauungspläne wird das städtebauliche Konzept mit seinen Qualitätsansprüchen festgeschrieben. Die Ergebnisse der Fachgutachten, allen voran die Verkehrsuntersuchungen und das Mobilitätskonzept, fließen ebenso in den Planungsprozess ein wie Untersuchungen zu Hochwasserschutz, Lärmemissionen, Brandschutz, Artenschutz und weitere.
Aktueller Stand und Ausblick
Die Beschlussvorlage des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur lag den politischen Gremien zur Beratung vor. Am 9. Februar 2023 hat der Rat den Bebauungsplan "Teilplan Infrastruktur" als Satzung beschlossen. Der Rat hat außerdem einen Planungsbeschluss für die verkehrlichen Maßnahmen der inneren und äußeren Erschließung getroffen. Damit kann die Planung der Verkehrsmaßnahmen im Detail ausgearbeitet werden. Schließlich erfolgte am 7. September 2023 auch der Ratsbeschluss zur 227. Änderung des Flächennutzungsplans. Die Bezirksregierung hat anschließend die Flächennutzungsplanänderung genehmigt, sodass nun beide Bauleitpläne rechtskräftig geworden sind.
Das erste architektonische Qualifizierungsverfahren wird im Jahr 2024 beendet. Darauf aufbauend werden die Planverfahren für die ersten Baufelder starten. 2022 wurde bereits mit ersten Abbrucharbeiten und Baureifmachung begonnen. In den kommenden Jahren wird das Quartier nach und nach Form annehmen und sich mit Leben füllen. Bis die ersten Bewohner*innen einziehen können, wird allerdings noch einige Zeit vergehen.
Die formellen Verfahren nach dem Baugesetzbuch im Rückblick
Die Einleitung der 227. Änderung des Flächennutzungsplanes hat der Stadtentwicklungsausschuss am 20. September 2018 beschlossen, die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit dem Arbeitstitel "Deutzer Hafen in Köln-Deutz" am 15. November 2018. Im Frühjahr 2019 haben wir die im Baugesetzbuch vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Der Vorgabenbeschluss zur Ausarbeitung des Bebauungs-Plan Entwurfes sowie zur 227. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde im September 2019 getroffen.
Mit diesem Beschluss wurde außerdem die Teilung des Bebauungsplanes beschlossen. Es wurde zunächst der "Teilplan Infrastruktur" vorangetrieben. Dieser beinhaltet im Wesentlichen alle öffentlichen Flächen, also die Verkehrsflächen, Plätze, Grünflächen, Wasserfläche und Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule. Die Teilbebauungspläne der Baufelder werden nach und nach parallel zu Vergabe und Qualifizierungsverfahren erstellt.
Für den Bebauungsplan "Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur" hat die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, wie es das Baugesetzbuch vorschreibt, im August und September 2021 stattgefunden.
Die Offenlage nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch für den Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur hat vom 9. Juni bis 11. Juli 2022 stattgefunden. Die Unterlagen wurden online sowie im Stadthaus zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Dabei sind 15 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen.
Die Offenlage zur 227. Flächennutzungsplanänderung fand vom 25. August bis 26. September 2022 statt. Die Unterlagen wurden ebenfalls online sowie im Stadthaus zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Dabei sind 4 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen.
Die beiden rechtskräftigen Pläne wurden im Dezember 2023 im Amtsblatt bekannt gemacht.