© Frank Reinhold

Bevor das Gebiet rund um den Deutzer Hafen umgestaltet und bebaut werden kann, muss das im Baugesetzbuch vorgeschriebene Verfahren der "Bauleitplanung" angestoßen und durchgeführt werden.

Die Bauleitplanung umfasst

  • die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie
  • die Aufstellung eines oder mehrerer Bebauungspläne.

Der vorbereitende Bauleitplan, der Flächennutzungsplan, stellt im Bereich des Deutzer Hafens ein Gewerbe- und Industriegebiet dar. Um die Ziele des "Integrierten Plans" verwirklichen zu können, ist es notwendig, die Darstellungen entsprechend anzupassen. Parallel dazu wird der Bebauungsplan aufgestellt.  

Der verbindliche Bauleitplan, der Bebauungsplan, ist die rechtliche Grundlage zur Umsetzung der Ziele, Ideen und Planungen, die der "Integrierte Plan" vorgibt. Mit Hilfe eines oder mehrerer Bebauungspläne wird das städtebauliche Konzept mit seinen Qualitätsansprüchen festgeschrieben. Die Ergebnisse der Fachgutachten, allen voran die Verkehrsuntersuchungen und das Mobilitätskonzept, fließen ebenso in den Planungsprozess ein wie Untersuchungen zu Hochwasserschutz, Lärmemissionen, Brandschutz, Artenschutz und weitere.

Aktueller Stand und Ausblick

Die Beschlussvorlage des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur lag den politischen Gremien zum Beratung vor. Am 9. Februar 2023 hat der Rat den Teil-Bebauungsplan "Infrastruktur" als Satzung beschlossen. Der Rat hat außerdem einen Planungsbeschluss für die verkehrlichen Maßnahmen der inneren und äußeren Erschließung getroffen. Damit kann die Planung der Verkehrsmaßnahmen im Detail ausgearbeitet werden. Der Beschluss zur 227. Änderung des Flächennutzungsplans wird zeitnah folgen. Sobald die Bezirksregierung die Flächennutzungsplanänderung genehmigt hat, werden beide Bauleitpläne rechtskräftig.

Die Planverfahren für die Baufelder sollen ab 2023 starten. 2022 wurde bereits mit ersten Abbrucharbeiten und Baureifmachung begonnen. In den kommenden Jahren wird das Quartier nach und nach Form annehmen und sich mit Leben füllen. Bis die ersten Bewohner*innen einziehen können, wird allerdings noch einige Zeit vergehen.

Die formellen Verfahren nach dem Baugesetzbuch im Rückblick

Informationen zu den einzelnen Schritten in der Bauleitplanung

Die Einleitung der 227. Änderung des Flächennutzungsplanes hat der Stadtentwicklungsausschuss am 20. September 2018 beschlossen, die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit dem Arbeitstitel "Deutzer Hafen in Köln-Deutz" am 15. November 2018. Im Frühjahr 2019 haben wir die im Baugesetzbuch vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Der Vorgabenbeschluss zur Ausarbeitung des Bebauungs-Plan Entwurfes sowie zur 227. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde im September 2019 getroffen. 

© Stadt Köln
Teilplan Infrastruktur

Mit diesem Beschluss wurde außerdem die Teilung des Bebauungsplanes beschlossen. Es wird zunächst der "Teilplan Infrastruktur" vorangetrieben. Dieser beinhaltet im Wesentlichen alle öffentlichen Flächen, also die Verkehrsflächen, Plätze, Grünflächen, Wasserfläche und Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule. Die Teilbebauungspläne der Baufelder werden nach und nach parallel zu Vergabe und Qualifizierungsverfahren erstellt.

Für den Bebauungsplan "Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur" hat die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, wie es das Baugesetzbuch vorschreibt, im August und September 2021 stattgefunden. 

Informationen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung des Bauleitplanverfahrens Deutzer Hafen

Die Offenlage nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch für den Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur haben wir vom 9. Juni bis 11. Juli 2022 durchgeführt. Die Unterlagen wurden online sowie im Stadthaus zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Dabei sind 15 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen.

Die Offenlage zur 227. Flächennutzungsplanänderung fand vom 25. August bis 26. September 2022 statt.

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