Entwicklung eines Wohnquartiers in Köln-Neubrück

Schrägluftbild mit Sicht auf das Plangebiet Neubrücker Ring in Köln-Brück, © SEAD Vermessung © SEAD Vermessung

Wir entwickeln das circa 16,3 Hektar große Gelände östlich des Neubrücker Rings gemeinsam mit der GAG Immobilien AG. Die GAG ist Eigentümerin des Geländes in Neubrück, dem sogenannten "Madaus Gartenland". Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 22. Mai 2025 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren gefasst mit dem Arbeitstitel "Neubrücker Ring in Köln-Neubrück". Mit dem Verfahren schaffen wir die planungsrechtlichen Voraussetzungen, damit wir ein Wohnquartier errichten sowie Grün- und Freiräume sichern können. Das weitestgehend abgesperrte Gelände diente früher der Gewinnung pflanzlicher Arzneimittel des Pharmaunternehmens Madaus GmbH. Heute wird es überwiegend landwirtschaftlich genutzt.

Wir planen, ein klimaangepasstes Wohnquartier mit sozialer Infrastruktur zu errichten. Dabei soll neben den neuen Bauflächen viel Platz für Grün- und Freiräume entstehen. Die Eingriffe in Natur und Landschaft sollen dabei so gering wie möglich ausfallen.

Aufstellungsbeschluss, Mai 2025 Informationen zum Bebauungsplanverfahren

Städtebauliches Planungskonzept

Planskizze Machbarkeitsstudie, © Lorenzen Mayer Architekten mit RMPSL Landschaftsarchitekten © Lorenzen Mayer Architekten mit RMPSL Landschaftsarchitekten
Machbarkeitsstudie, Stand 2024

Die GAG hat in Abstimmung mit uns ein städtebauliches Konzept in Form einer Machbarkeitsstudie für das Plangebiet entwickeln lassen. Die Planungen beschränken sich auf die Grundstücksflächen der GAG, die im Regionalplan als allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt sind. Die Machbarkeitsstudie sieht auf den Grundstücksflächen der GAG ein städtisches Quartier mit bis zu 850 Wohneinheiten im freifinanzierten und öffentlich geförderten Segment, zwei Kindertageseinrichtungen sowie öffentliche Grün- und Spielplatzflächen vor.

Die verbleibenden östlich gelegenen Freiflächen werden wir als Ausgleichsflächen nutzen. Dabei stellen wir diese als qualifizierte Grünflächen her und machen sie für die Öffentlichkeit zugänglich. Durch neue Fuß- und Radwegeverbindungen möchten wir auch der Bevölkerung von Neubrück einen direkten Zugang zum örtlichen Fuß- und Radwegenetz sowie den angrenzenden Sport- und Freizeitanlagen ermöglichen.

Informationen zum Regionalplan

Planungsablauf und bisherige Öffentlichkeitsbeteiligung

Wir beteiligen die Öffentlichkeit in mehreren, aufeinander aufbauenden, Schritten: 

© Dewey Muller Partnerschaft mbB Architekten Stadtplaner
Am 8. Juli 2025 haben wir die Rahmenbedingungen des Verfahrens und das Plangebiet vorgestellt.
© Dewey Muller Partnerschaft mbB Architekten Stadtplaner
Anschließend hat das Podium alle Fragen aus dem Publikum beantwortet.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Juli 2025

Bei einer Abendveranstaltung am 8. Juli 2025 haben wir die Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) informiert. Thema des Abends waren das Bebauungsplanverfahren "Neubrücker Ring" sowie die 252. Änderung des Flächennutzungsplans "Siedlungs- und Freiraumentwicklung am Rather See". Das Interesse war sehr groß. Viele Bürger*innen haben mit uns diskutiert und ihre Bedenken und Anregungen zu den Planungen geäußert. Zusätzlich zur Veranstaltung konnten die Planunterlagen vom 2. bis 23. Juli 2025 online eingesehen und Stellungnahmen dazu abgegeben werden.

Die eingegangenen Stellungnahmen werten wir nun aus und machen einen Abwägungsvorschlag. Sie fließen in die Aufgabenstellung zum anschließenden Qualifizierungsverfahren ein. Nach Abschluss des Qualifizierungsverfahrens legen wir den Abwägungsvorschlag zusammen mit dem Vorgabenbeschluss dem Stadtentwicklungsausschuss zur Beratung vor.

Veranstaltungs-Protokoll

Wenn Sie detaillierte Informationen über die zu den Entwürfen gestellten Fragen und Antworten erhalten möchten, dann nehmen Sie gerne über unsere Projekt-E-Mail-Adresse Kontakt mit uns auf. Wir stellen Ihnen dann das Protokoll der Veranstaltung zur Verfügung.

Unsere Projekt-E-Mail-Adresse finden Sie am Ende der Seite unter "Kontakt und weitere Informationen".

Qualifizierungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung

Im Mai 2026 haben wir das einstufige Qualifizierungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung gestartet, das wir gemeinsam mit der GAG durchführen. Am 26. Juni 2025 hatte der Stadtentwicklungsausschuss die Leitlinien für das Qualifizierungsverfahren beschlossen.  

Ziel ist es, nun konkrete Vorschläge für ein tragfähiges städtebauliches und freiraumplanerisches Konzept zu entwickeln. Dabei möchten wir eine nachhaltige und wirtschaftliche Nutzungsperspektive für die Grundstücksflächen finden. Das Siegerkonzept wird die Grundlage für die Erarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs und die weitere Entwicklung des Areals sein.

Wettbewerb startet

An dem Wettbewerb nehmen sechs Teams aus Stadtplaner*innen und Landschaftsarchitekt*innen teil. Ein Gremium wird das Verfahren begleiten und am Ende den Siegerentwurf prämieren. Am Gremium werden neben Fachexpert*innen, Vertreter*innen der GAG und uns auch politische Mandatsträger*innen beteiligt sein.

Im Rahmen der im letzten Jahr durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit waren zahlreiche Anregungen und Bedenken eingegangen. Die für das Qualifizierungsverfahren und die Bearbeitung der Aufgabe relevanten sind in die Aufgabenstellung eingeflossen und wurden den Planungsteams mitgegeben.  

Die Aufgabenstellung für das Qualifizierungsverfahren finden Sie auf der Projektseite der GAG Immobilien AG. Den Link stellen wir Ihnen auf dieser Seite am Ende dieses Kapitels zur Verfügung.

Vor der Entscheidung des Bewertungsgremiums haben Sie die Gelegenheit, sich die eingereichten sechs Planungskonzepte anzuschauen und sich mit den Planungsteams und uns auszutauschen. Sie können Lob, Kritik und Anregungen zu den Entwürfen formulieren, die wir an das Bewertungsgremium für deren Entscheidung weitergeben.

So ist der Ablauf des Beteiligungsverfahrens:

Digitale Öffentlichkeitsbeteiligung 

Vom 24. August bis 8. September 2026 können Sie sich die eingereichten Entwürfe in unserem Beteiligungsportal "Meinung für Köln" ansehen und dort Kritik, Hinweise und Anregungen für die Entscheidung des Empfehlungsgremiums einbringen. Den Direkt-Link zum Verfahren in "Meinung  für Köln" stellen wir Ihnen hier rechtzeitig vor Beginn der Beteiligung zur Verfügung.  

Ausstellung der Planungskonzepte

Zusätzlich stellen wir die Planungskonzepte am 8. September 2026 in der Aula des Schulzentrums Ostheim aus. Dort haben Sie Gelegenheit, mit den Planungsteams und uns ins Gespräch zu kommen, sich zu den Planungskonzepten zu äußern und Fragen zu stellen. Auch diese Anregungen teilen wir dem Bewertungsgremium mit.

Abschlussveranstaltung 

Nach Abschluss des Verfahrens und nach Entscheidung des Bewertungsgremiums wird der prämierte Entwurf in einer öffentlichen Veranstaltung am 25. September 2026 durch das Planungsteam vorgestellt. Im Anschluss findet eine moderierte Diskussion mit der Öffentlichkeit und Vertreter*innen des Bewertungsgremiums, der GAG und uns statt. Abschließend wird der Siegerentwurf öffentlich ausgestellt. Informationen hierzu erhalten Sie rechtzeitig auf dieser Seite.  

Terminübersicht  

  • 8. September 2026, 17 bis 20 Uhr
    Ausstellung der Planungskonzepte
    Möglichkeit des Austauschs mit den Planungsteams
  • 25. September 2026, 18 bis 20 Uhr
    Abschlussveranstaltung mit Präsentation des Siegerentwurfs
    Einlass ist bereits ab 17:30 Uhr  

Veranstaltungsort beider Veranstaltungen ist:

Aula des Schulzentrums Ostheim

Hardtgenbuscher Kirchweg 100
51107 Köln

Beschluss über die Leitlinien des Qualifizierungsverfahrens Aufgabenstellung für das Qualifizierungsverfahren "Neubrücker Ring" Informationen zu städtebaulichen Qualifizierungsverfahren

Änderung des Flächennutzungsplans

Am 22. Mai 2025 hat der Stadtentwicklungsausschuss die Aufstellung der 252. Änderung des Flächennutzungsplanes "Siedlungs- und Freiraumentwicklung am Rather See" und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch beschlossen.  

Anlass der Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) ist, dass neben der Entwicklung des Neubrücker Rings im Umfeld des Rather Sees weitere städtebauliche Entwicklungen vorgesehen sind, die sich nicht aus den Darstellungen des FNPs entwickeln lassen.

Es handelt sich hierbei um eine städtebauliche Entwicklung im Nordwesten von Rath. Hierfür möchten wir in dem Bebauungsplanverfahren "Brück-Rather-Steinweg" die Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnbauflächen, Sportflächen, Schulstandorten und gemischt genutzten Bereichen schaffen. Zudem wird der Bereich westlich der Hans-Schulten-Straße in den Änderungsbereich einbezogen, den wir derzeit als Standort für eine Grundschule prüfen.

Um diese städtebaulichen Projekte und ihre Wechselwirkungen in einen Zusammenhang zu bringen, betrachten wir den Gesamtraum. Insbesondere die ökologischen, klimatischen und erholungsbezogenen Auswirkungen auf den Freiraum rund um den Rather See rechtfertigen hier die großräumige Betrachtung. Der Änderungsbereich des FNP umfasst daher auch den Rather See sowie den umgebenden Freiraum.

Informationen zum Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren, 252. Änderung Beschluss über die Aufstellung zur 252. Änderung des Flächennutzungsplans

Hinweise zu den Verfahren

Das Bebauungsplanverfahren "Neubrücker Ring" und das Änderungsverfahren des FNPs "Siedlungs- und Freiraumentwicklung am Rather See" führen wir nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) durch. Nach den frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB wird der Stadtentwicklungsausschuss über die Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen entscheiden. Im Weiteren werden wir den Bebauungsplan-Entwurf und den Änderungsentwurf des FNPs jeweils für die Dauer eines Monats veröffentlichen. Während dieser Veröffentlichung können Sie erneut eine Stellungnahme abgeben. Der Rat wird vor dem Satzungsbeschluss darüber entscheiden.

Kontakt und weitere Informationen

Haben Sie Fragen?

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail. Hier finden Sie unsere weiteren Kontaktdaten. Zusätzliche Informationen finden Sie auch auf der Seite der GAG Immobilien AG.