Nach OVG-Entscheidung prüft die Verwaltung Möglichkeiten des weiteren Vorgehens
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat am heutigen Freitag, 14. August 2026, die Normenkontrollanträge zweier anerkannter Umweltvereinigungen, die sich gegen den Bebauungsplan der Stadt Köln für die Erweiterung des "Rheinenergie Sportpark" in Köln-Sülz richten, nach erneuter mündlicher Verhandlung abgelehnt.
Die Verwaltung nimmt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis und wird, sobald die schriftliche Begründung vorliegt, die Möglichkeiten des weiteren Vorgehens prüfen.
Oberbürgermeister Torsten Burmester:
Unabhängig von diesem Verfahrensausgang hat sich die Verwaltung bereits auf den Weg gemacht, die Situation der Trainingsplätze im Umfeld des Geißbockheimes nachhaltig zu verbessern. In Umsetzung des Ratsbeschlusses zum ‚Satellitenplatzmodell‘ werden in einem ersten Schritt zeitnah die letzten Fragestellungen geklärt werden, um die Baugenehmigung für die Umwandlung des Trainingsplatzes am Fort Deckstein in einen Kunstrasenplatz erteilen zu können.