Verwaltung bittet um Teilnahme an Haushaltsbefragung
Die Stadt Köln startet ab der kommenden Woche eine Haushaltsbefragung im Severinsviertel. Die Befragung ist ein Baustein, um herauszufinden, ob die Anwendungsvoraussetzungen für die Soziale Erhaltungssatzung weiterhin gegeben sind. Die Satzung für das entsprechende Gebiet ist seit Januar 2020 rechtskräftig. Es werden rund 6.500 Haushalte befragt.
Der Rat der Stadt Köln hat im Dezember 2019 die Soziale Erhaltungssatzung für das Severinsviertel gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Baugesetzbuch beschlossen. Soziale Erhaltungsgebiete sind zeitlich nicht befristet, sollten allerdings in regelmäßigen Abständen, in der Regel alle fünf bis sieben Jahre, überprüft, analysiert und bewertet werden.
Eine Soziale Erhaltungssatzung gibt der Stadt die Möglichkeit, Aufwertungsprozesse in Wohnquartieren sozial verträglicher und behutsam steuern zu können. Die Wohnbevölkerung soll vor Verdrängungsprozessen geschützt werden, die durch bauliche Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden und Wohnungen verursacht werden. Mit diesem städtebaulichen Instrument ist es unter anderem möglich, Einfluss auf die grundsätzliche Erhaltung des Wohnungsbestandes als wesentliche städtebauliche Voraussetzungen für die Erhaltung der im Gebiet vorhandenen Haushalts- und Bewohnerstruktur zu nehmen.
Die Befragung und die Auswertung der Daten übernimmt das unabhängige „ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH“ aus Hamburg im Auftrag der Stadt Köln. Die Angeschriebenen haben die Möglichkeit, postalisch oder über das Internet an der Befragung teilzunehmen. Es ist wichtig, dass sich möglichst viele dort Wohnende an der Befragung beteiligen, denn nur so ergibt sich ein möglichst umfassendes Bild über die aktuelle Wohnsituation und die Struktur der Haushalte in dem Gebiet. Die Ergebnisse der gesamten Untersuchung werden der Politik als Entscheidungsgrundlage vorgelegt.
Weitere Informationen sind abrufbar unter: https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/stadtentwicklung/
soziale-erhaltungssatzungen
Fragen zur Untersuchung und allgemeine Informationen zum städtebaulichen Instrument der Sozialen Erhaltungssatzung können per E-Mail an das Amt für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Köln gerichtet werden: soziale.erhaltungssatzung@stadt-koeln.de