Kölner*innen ohne juristische Ausbildung sollen die Gerichte entlasten

Die Stadt Köln sucht ab sofort Schiedsfrauen und Schiedsmänner für den Stadtbezirk Chorweiler mit den Stadtteilen Chorweiler, Heimersdorf, Lindweiler, Seeberg, Volkhoven/Weiler sowie Blumenberg, Roggendorf/Thenhoven und Worringen.

Als Schiedsperson kann sich jede*r Bürger*in bewerben, die oder der das 25. Lebensjahr vollendet hat, nicht älter als 75 Jahre und nicht vorbestraft ist. Die Wahl durch die jeweils zuständige Bezirksvertretung erfolgt für fünf Jahre. Die Schiedsperson muss in ihrem Schiedsamtsbezirk wohnen. Grundsätzlich werden Schiedsverhandlungen in den privaten Räumlichkeiten der Schiedsperson wahrgenommen. Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt, die Stadt Köln ersetzt die Aufwendungen.

Zur Entlastung der Gerichte hat der Gesetzgeber im Gesetz über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (Schiedsamtsgesetz - SchAG NRW) vorgesehen, dass die Parteien bei bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten mit geringem Streitwert und Auseinandersetzungen zwischen Nachbarn vor einer eigentlichen Gerichtsverhandlung eine Schiedsperson aufsuchen müssen. Die Schiedsperson soll im Dialog mit den Parteien eine gütliche Beilegung des Streits erarbeiten, zum Beispiel durch einen Vergleich. Auch in Strafrechtsfällen kann der oder die Geschädigte die Hilfe einer Schiedsperson in Anspruch nehmen.

Wer in einem Schiedsbezirk außerhalb ihres oder seines Wohnorts Schiedsperson werden möchte, kann sich ebenfalls jetzt bewerben. Interessenten werden auf eine Warteliste gesetzt und automatisch kontaktiert, wenn der passende Bezirk frei wird.

Weitere Informationen zur Bewerbung und Kontaktinformationen allgemeine Informationen zu diesem Ehrenamt Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit