Rat beschließt Bebauungsplan "Teilplan A"
Der Rat der Stadt Köln hat am Donnerstag, 2. Juli 2026, den sogenannten "Teilplan A" beschlossen. Dieser Bebauungsplan schafft im Stadtentwicklungsprojekt Deutzer Hafen das Planungsrecht für die ersten Baufelder 03, 04, 05, 06 und Ost 03 auf der östlichen Hafenseite.
Hier sollen mindestens 650 Wohnungen entstehen. Davon werden 30 Prozent der Wohnungen öffentlich gefördert, ein weiterer Anteil entsteht im preisgedämpften Segment. Außerdem sind Kitas, ein Sondergebiet für Einzelhandel sowie Gastronomie geplant. Weiterhin soll die Essigfabrik unter Berücksichtigung des künftigen Nutzungskonzepts als "Sondergebiet Kultur" festgesetzt werden.
Über das Projekt
Die Neugestaltung des Industriehafens in Deutz, der seine ursprüngliche Funktion weitgehend verloren hat, bildet einen zentralen Baustein der Kölner Stadtentwicklung. Ziel ist, das Areal des Deutzer Hafens in den kommenden Jahren zu einem gemischten urbanen Quartier mit rund 3.000 Wohnungen für etwa 6.900 Einwohner*innen sowie Büroflächen für rund 6.000 Arbeitsplätze zu entwickeln.