Ausgewiesene Schulhöfe können täglich zwischen 10 und 19 Uhr genutzt werden
Die Stadt Köln öffnet schrittweise ab dem Beginn der Sommerferien am Montag, 20. Juli 2026, in allen Stadtbezirken geeignete Schulhöfe und ermöglicht so Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von 18 Jahren wohnortnahe Bewegungs- und Begegnungsmöglichkeiten. Die zugrunde liegende Satzung wurde als Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO am 15. Juli 2026 beschlossen.
Entsprechend ausgewiesene Schulhöfe können täglich ab 10 Uhr bis 19 Uhr außerhalb der schulischen Nutzungszeiten genutzt werden. Die Schulhöfe dienen als Treffpunkte für die Kinder und Jugendlichen des Veedels, an denen sie ihre Freizeit zusammen verbringen können. Besonders in den Sommerferien, wenn eine ganztägige Nutzung möglich ist, bieten sie ein wertvolles Freizeitangebot für alle jungen Menschen.
Die Benutzungsordnung für Schulhöfe der Stadt Köln beinhaltet unter anderem folgende Regeln:
Jede*r Nutzende hat sich so zu verhalten, dass keine Schäden und Gefahren für andere entstehen. Nicht erlaubt sind beispielsweise Alkohol und andere gesundheitsschädliche Substanzen, Waffen und E-Bikes, E-Roller oder gar Motorräder. Die Aufsichtspflicht über Kinder und Jugendliche, die die Schulhöfe benutzen, obliegt ausschließlich den Erziehungsberechtigten.
Die Benutzungsordnung wird an den Schultoren der Schulen zunächst provisorisch ausgehängt. Später werden diese Aushänge durch Metallschilder ersetzt. Hierfür werden die vom Rat zur Verfügung gestellten Finanzmittel eingesetzt.
Die Stadt Köln behält sich vor, im Falle negativer Erfahrungen einzelne Schulhöfe wieder zu schließen.
Folgende Schulhöfe werden zu Beginn der Sommerferien geöffnet:
Innenstadt
- Förderschule Blumenthalstraße, Blumenthalstraße 10-12, 50670 Köln
- Gemeinschaftsgrundschule Gotenring, Gotenring 5, 50679 Köln
- Katholische Grundschule Gotenring, Gotenring 5, 50679 Köln
- Deutzer Gymnasium Schaurtestraße, Schaurtestraße 1, 50679 Köln
Rodenkirchen
- Gemeinschaftsgrundschule Gaedestraße, Gaedestraße 31, 50968 Köln
Lindenthal
- Olympia-Schule, Neue Sandkaul 23, 50859 Köln
- Gemeinschafts-Grundschule Alfons-Nowak-Straße, Alfons-Nowak-Straße 2, 50858 Köln
- Gesamtschule Lindenthal, Berrenrather Straße 488, 50937 Köln
- Gemeinschafts-Grundschule, Kölner Str. 37, 50859 Köln
- Gemeinschafts-Grundschule, Breslauer Str. 11, 50858 Köln
Ehrenfeld
- Katholische Grundschule Everhardstraße, Everhardstraße 60, 50823 Köln
- Katholische Grundschule Mengenicher Straße, Mengenicher Straße 28, 50829 Köln
- Michael-Ende-Schule, Platenstraße 7-9, 50825 Köln
- Eichendorff-Schule, Dechenstr. 1, 50825 Köln
Nippes
- Dreikönigsgymnasium, Escher Straße 247, 50739 Köln
- Leonardo-da-Vinci Gymnasium, Gustav-Nachtigal-Straße 34, 50733 Köln
Chorweiler
- Anna-Langohr-Schule, Fühlinger Weg 7, 50765 Köln
- Gustav-Heinemann-Schule, Karl-Marx-Allee 3, 50769 Köln
- Heinrich-Böll-Gesamtschule, Merianstraße 11–15, 50765 Köln
- Förderschule Soldiner Straße, Soldiner Straße 68, 50767 Köln
- Gemeinschaftsgrundschule Soldiner Straße, Soldiner Straße 68, 50767 Köln
Porz
- Gemeinschaftsgrundschule Adolph-Kolping-Straße, Adolph-Kolping-Straße 41, 51147 Köln
- Friedrich-List-Grundschule, Breitenbachstraße 2, 51149 Köln
- Heideschule, Neue Heide 25-27, 51147 Köln
- Lise-Meitner-Gesamtschule, Stresemannstraße 15, 51149 Köln
Kalk
- Kurt-Tucholsky-Schule, Helene-Weber-Platz 3, 51109 Köln
- Katholische Grundschule Vietorstraße, Vietorstraße 89, 51103 Köln
Mülheim
- Berthold-Otto-Grundschule, Buschfeldstraße 46, 51067 Köln
- Katholische Grundschule Diependahlstraße, Diependahlstr. 12, 51061 Köln
- Gemeinschaftsgrundschule Leuchterstraße, Leuchterstraße 25, 51069 Köln
- Förderschule Thymianweg, Thymianweg 1a, 51061 Köln
Eine Übersicht über die zu Beginn der Sommerferien geöffneten Schulhöfe ist ebenfalls aufrufbar unter: https://www.stadt-koeln.de/artikel/74653/index.html
Die Benutzungsordnung für die Schulhöfe der Stadt Köln ist im Ratsinformationssystem einsehbar unter: SessionNet | Benutzungsordnung für die Schulhöfe der Stadt Köln