Schulhof und Schulgebäude der Friedrich-List-Schule in Porz, © Stadt Köln / Michael Bause © Stadt Köln / Michael Bause

Zusätzliche Freizeiträume in den Sommerferien

Wir öffnen mit Beginn der Sommerferien schrittweise in allen Stadtbezirken zahlreiche Schulhöfe. Damit wollen wir Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren Bewegungsmöglichkeiten und Treffpunkte in der Nähe anbieten, wo sie ihre Freizeit gemeinsam verbringen können.

Um welche Schulhöfe es sich handelt, haben wir in der nachfolgenden Auflistung zusammengestellt. Sie ist nach Stadtbezirken sortiert und enthält zu jeder Schule auch einen Link auf deren Adressseite. Anhand der jeweiligen Karte können Sie unkompliziert beurteilen, welcher Schulhof für Sie und Ihre Kinder am schnellsten zu erreichen ist.

Stadtbezirk 1 – Innenstadt

Förderschule Blumenthalstraße
Blumenthalstraße 10-12
50670 Köln

Förderschule Blumenthalstraße 

Gemeinschaftsgrundschule Gotenring
Gotenring 5
50679 Köln

Gemeinschaftsgrundschule Gotenring

Katholische Grundschule Gotenring
Gotenring 5
50679 Köln

Katholische Grundschule Gotenring

Deutzer Gymnasium Schaurtestraße
Schaurtestraße 1
50679 Köln

Deutzer Gymnasium Schaurtestraße

Stadtbezirk 2 – Rodenkirchen

Gemeinschaftsgrundschule Gaedestraße
Gaedestraße 31
50968 Köln

Gemeinschaftsgrundschule Gaedestraße

Stadtbezirk 3 – Lindenthal

Olympia-Schule
Neue Sandkaul 23
50859 Köln

Olympia-Schule

Gemeinschaftsgrundschule Alfons-Nowak-Straße
Alfons-Nowak-Straße 2
50858 Köln

Gemeinschaftsgrundschule Alfons-Nowak-Straße

Gesamtschule Berrenrather Straße
Berrenrather Straße 488
50937 Köln

Gesamtschule Berrenrather Straße

Johanniter-Schule
Kölner Straße 37
50859 Köln

Johanniter-Schule

Albert Schweitzer-Schule
Breslauer Straße 11
50858 Köln

Albert Schweitzer-Schule

Stadtbezirk 4 – Ehrenfeld

Katholische Grundschule Everhardstraße
Everhardstraße 60
50823 Köln

Katholische Grundschule Everhardstraße 

Katholische Grundschule Mengenicher Straße
Mengenicher Straße 28
50829 Köln

Katholische Grundschule Mengenicher Straße

Michael-Ende-Schule
Platenstraße 7-9
50825 Köln

Michael-Ende-Schule

Eichendorff-Schule
Dechenstraße 1
50825 Köln

Eichendorff-Schule

Stadtbezirk 5 – Nippes

Dreikönigsgymnasium
Escher Straße 247
50739 Köln

Dreikönigsgymnasium 

Leonardo-da-Vinci-Gymnasium
Gustav-Nachtigal-Straße 34
50733 Köln

Leonardo-da-Vinci-Gymnasium

Stadtbezirk 6 – Chorweiler

Anna-Langohr-Schule
Fühlinger Weg 7
50765 Köln

Anna-Langohr-Schule

Gustav-Heinemann-Schule
Karl-Marx-Allee 3
50769 Köln

Gustav-Heinemann-Schule

Heinrich-Böll-Gesamtschule
Merianstraße 11–15
50765 Köln

Heinrich-Böll-Gesamtschule

Gertrud-Bollenrath-Schule
Soldiner Straße 68
50767 Köln

Gertrud-Bollenrath-Schule

Gemeinschaftsgrundschule Soldiner Straße
Soldiner Straße 68
50767 Köln

Gemeinschaftsgrundschule Soldiner Straße

Stadtbezirk 7 – Porz

Gemeinschaftsgrundschule Adolph-Kolping-Straße
Adolph-Kolping-Straße 41
51147 Köln

Gemeinschaftsgrundschule Adolph-Kolping-Straße

Friedrich-List-Schule
Breitenbachstraße 2
51149 Köln

Friedrich-List-Schule

Heideschule
Neue Heide 25-27
51147 Köln

Heideschule

Lise-Meitner-Gesamtschule
Stresemannstraße 15
51149 Köln

Lise-Meitner-Gesamtschule

Stadtbezirk 8 – Kalk

Kurt-Tucholsky-Schule
Helene-Weber-Platz 3
51109 Köln

Kurt-Tucholsky-Schule

Katholische Grundschule Vietorstraße
Vietorstraße 89
51103 Köln

Katholische Grundschule Vietorstraße

Stadtbezirk 9 – Mülheim

Berthold-Otto-Grundschule
Buschfeldstraße 46
51067 Köln

Berthold-Otto-Grundschule

Katholische Grundschule Diependahlstraße
Diependahlstraße 12
51061 Köln

Katholische Grundschule Diependahlstraße

Gemeinschaftsgrundschule Leuchterstraße
Leuchterstraße 25
51069 Köln

Gemeinschaftsgrundschule Leuchterstraße

Förderschule Thymianweg
Thymianweg 1a
51061 Köln

Förderschule Thymianweg

Regeln zur Nutzung

Den Schulhoföffnungen liegt eine Satzung zugrunde, die am 15. Juli 2026 per Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 GO beschlossen wurde. Die wichtigsten Punkte der Benutzungsordnung haben wir Ihnen zusammengestellt:

  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren können die entsprechend ausgewiesenen Schulhöfe täglich von 10 bis 19 Uhr außerhalb der schulischen Nutzungszeiten nutzen.
  • Dabei dürfen keine Schäden und Gefahren für andere entstehen. Nicht erlaubt sind beispielsweise Alkohol und andere gesundheitsschädliche Substanzen, Waffen und E-BikesE-Roller oder gar Motorräder. Die Erziehungsberechtigten haben die Aufsichtspflicht über Kinder und Jugendliche, die die Schulhöfe nutzen.
  • Die Benutzungsordnung hängen wir zunächst provisorisch an den Schultoren aus. Später ersetzen wir diese Aushänge durch Metallschilder. Hierfür setzen wir die vom Rat zur Verfügung gestellten Finanzmittel ein.
  • Wir behalten uns vor, im Falle negativer Erfahrungen einzelne Schulhöfe wieder zu schließen.

Die komplette Benutzungsordnung können Sie herunterladen:

Benutzungsordnung für Schulhöfe der Stadt Köln
PDF, 54 kb

Zur Vorgeschichte

Der umfangreichen Öffnung unserer Schulhöfe ist ein Modellprojekt vorausgegangen. Im Rahmen dieses Projekts haben wir seit Dezember 2021 in jedem Kölner Stadtbezirk werktags nach Unterrichtsende und am Wochenende einen Schulhof als zusätzlichen Freizeitraum geöffnet. Vor allem Kinder und Jugendliche haben dieses Angebot gerne genutzt. Die positiven Erfahrungen wurden in einer Mitteilung an zahlreiche Gremien im Frühjahr 2023 wie folgt zusammengefasst:

Als Zwischenfazit kann festgehalten werden, dass alle Befragten die Schulhoföffnung und somit den neu gewonnenen Freiraum für Spiel, Sport und Bewegung sehr begrüßen. Besonders Ballsportarten wurden als beliebte Aktivitäten auf dem Schulhof genannt.

Öffnung von Schulhöfen Sportentwicklungsplanung – Modellhafte Öffnung Schulhöfe als Spiel-, Sport- und Bewegungsräume für Kinder, Jugendliche und Erwachsene – Zwischenevaluation 2022